Großschirma
Wegen fehlender Unterschrift: AfD-Bürgermeister darf Amt nicht antreten
Aufgrund eines formalen Fehlers wurde die Wahl von Dr. Rolf Weigand (AfD) zum Bürgermeister von Großschirma annulliert, obwohl er im ersten Wahlgang 59,4 Prozent der Stimmen erhielt. Das Landratsamt Freiberg hat nach Prüfung der Unterlagen Neuwahlen angeordnet.
Wegen eines kleinen Fehlers in eingereichten Wahldokumenten darf der gewählte AfD-Politiker Dr. Rolf Weigand sein Bürgermeisteramt im mittelsächsischen Großschirma nicht antreten. Weigand hatte bereits im ersten Wahlgang mit 59,4 Prozent der Stimmen die Wahl deutlich für sich entscheiden können.
„Die Kommunalaufsicht ist nach eingehender Prüfung der von der Stadt vorgelegten Wahlunterlagen zu dem Prüfungsergebnis gelangt, die Bürgermeisterwahl zu beanstanden und aufzuheben“, erklärte das Landratsamt in Freiberg in einer Pressemitteilung. Die Behörde ordnet nun Neuwahlen an.
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Bei der Überprüfung der Wahlunterlagen wurden laut Angaben der Kreisbehörde drei Mängel identifiziert. Der Hauptgrund für die ungültige Wahl sei: „Auf dem Wahlvorschlag des Bewerbers Dr. Weigand fehlt die vom Gesetz ausdrücklich vorgeschriebene eigenhändige Unterschrift des Bewerbers“, wie das Landratsamt mitteilte.
Die fehlende Unterschrift hätte zur Folge haben müssen, dass der Gemeindewahlausschuss diesen Wahlvorschlag nicht hätte akzeptieren dürfen, wie aus der Stellungnahme hervorgeht. Als Ergebnis „wären die Stimmen, die auf den Wahlvorschlag Weigand entfallen sind, gar nicht oder für einen der beiden anderen Bewerber abgegeben worden“. Die Kommunalaufsicht bewertete zwei weitere Vorfälle als irrelevant für das Ergebnis. Einer dieser Vorfälle betraf Weigand, der im Bürgerblatt als zweiter stellvertretender Bürgermeister unterzeichnet hatte. Die Kreisbehörde stellte jedoch fest, dass kein Vertretungsfall vorlag.
Zudem bemängelte die Kommunalaufsicht des Landkreises: „Die ordentliche und fristgerechte Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Bürgermeister wurde von der Gemeinde unterlassen.“ Die Bekanntmachung erfolgte später nur durch eine Notbekanntmachung.
Schön wäre, wenn es jetzt über 60 % werden würden.
Interessant wäre nun zu erfahren, wie viele Bürgermeisterwahlen in Deutschland, ohne AfD-Wahlsieger, wegen Formfehler annulliert und wiederholt wurden?
Vor der Frist zur Abgabe prüfen die Wahlorgane einer fairen Stadt, eines fairen Landkreises die abgegebenen Unterlagen, bitten die Parteien um fristgerechte Korrekturen, Unterschriften, Daten usw. Damit eben keine Formfehler in den Unterlagen sind!
Wieviele Bürgermeister anderer Parteien gibt es wohl in unserem Land, die trotz der selben Umstände im Amt sind und bei denen es kein Problem war? Es erscheint mal wieder so, als ob jede noch so kleine Winzigkeit herangezogen würde, um die AfD in ihrer demokratisch legitimierten politischen Arbeit zu behindern wo es nur geht. Die Bürger haben ihn doch gewählt – das sollte schwerer wiegen, als irgendeine Unterschrift auf einem Blatt Papier.
Wie lächerlich ist das denn ? Jetzt sucht man schon nach der Nadel im Heuhaufen um so die AfD klein zu halten. Sollen sie mal machen, dann bekommt er hoffentlich nicht 59,4% sondern 65% + X Die Leute müssen sich ja verarscht vorkommen.
So geht halt Demokratie heute. Wenn das Ergebnis nicht passt, suchen wir halt irgendeinen Formfehler und lassen wählen, bis uns das Ergebnis gefällt. Ich glaube, nie und nimmer wäre eine Wahlwiederholung auch nur in Betracht gezogen worden, hätte der ‚Richtige‘ gewonnen.
Versiffte Rot-Grün-Gelb Politiker und ihre Handlanger sind an schwerste Verbrechen beteidigt und bleiben im Amt, aber eine fehlende Unterschrift beendet „vorerst“ einen Amtsantritt. (Faeser lässt Grüßen.)
Jetzt erst Recht! 66,6 % für Dr. Rolf Weigand (Zwinkersmiley)