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Reform

Wegen Einbürgerungs-Reform: Der Sturm auf die Bürgerämter hat begonnen

Seit dem 27. Juni gilt das neue Staatsbürgerschaftsrecht, das Einbürgerungen erleichtert. Die Anträge bei den Bürgerämtern schießen in die Höhe – ein regelrechter Ansturm hat begonnen.

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Mit Inkrafttreten der Staatsbürgerschaftsreform am 27. Juni wurden die Anforderungen für den Erhalt deutscher Dokumente historisch vereinfacht.

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Nachdem der Bundestag im Januar eine Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen hatte, bereiteten sich die Bürgerämter auf einen massiven Andrang von in Deutschland lebenden Ausländern vor. Seit dem 27. Juni gilt die Reform – und damit hat der Sturm auf die Ämter begonnen.

Das zeigen einzelne Beispiele. In Regensburg sei alleine die Zahl der Beratungsgespräche im ersten Halbjahr 2024 massiv gestiegen, berichtet die Mittelbayerische. Demnach habe es 1.460 Beratungen gegeben, im Vorjahreszeitraum waren es noch 599. Diese Zahlen zeigen: Die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts hat auch das Interesse an den Einbürgerungsverfahren gesteigert.

Denn: Durch die Reform wurden die Bedingungen zum Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft herabgesetzt. Erwerbstätige Migranten können jetzt schon nach fünf statt acht Jahren, Personen, die sich besonders positiv integriert haben, sogar nach drei Jahren den deutschen Pass beantragen – und gleichzeitig ihren ursprünglichen Pass behalten. Dabei bleibt fraglich was „besonders positiv integriert“ eigentlich bedeuten soll.

Die doppelte Staatsbürgerschaft war bis dato in der Bundesrepublik nicht möglich. Auch deshalb schreckten in den letzten Jahren immer wieder eingewanderte Personen vor einem Antrag zurück. Die Mittelbayerische führt als Beispiel dafür eine 36-jährige Georgierin an, die zwar in Deutschland studiert hat, nun hier arbeitet, eine Familie gegründet hat und sich als Deutsche sieht – aber nicht ihren georgischen Pass abgeben wollte.

Der Grund: „Die zwei Pässe, das sind meine zwei Identitäten.“ Dank der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts kann sie jetzt beide Pässe behalten und kann, aufgrund ihres mehrjährigen Aufenthalts in Deutschland, eingebürgert werden. Zuvor sei es ein bürokratisches Hin und Her mit dem Bürgeramt gewesen, berichtet die Georgierin. Jetzt habe ein bloßer Bescheid ihres Arbeitgebers über Anstellung und Höhe des Verdienstes gereicht.

Gut integrierte Migranten einzubürgern, ist die Stärke der neuen Gesetzeslage. Allerdings nützt sie auch anderen Menschen: einerseits Migranten, die ihre eigentliche Staatsbürgerschaft behalten möchten und die deutschen Papiere zu ihrem Vorteil nutzen wollen. Und anderseits sind die Anforderungen dermaßen gering, dass auch jene Migranten, die seit 2015 als Asylbewerber nach Deutschland kamen, ohne Probleme eingebürgert werden können. Beides führt zur einer Entwertung der deutschen Staatsbürgerschaft. Und Abschiebungen sind dann auch nicht mehr möglich, selbst, wenn Betroffene straffällig werden.

Klar ist: Einbürgerungen haben bereits in den letzten Jahren massiv zugenommen – gleichzeitig stieg aber auch die Zahl der Einwanderungen nach Deutschland. Kamen 2020 noch etwa 1,2 Millionen Menschen nach Deutschland, waren es 2022 rund 2,7 Millionen, im vergangenen Jahr rund zwei Millionen Menschen. Gleichzeitig stieg die Zahl der Einbürgerungen von circa 110.000 in 2020 auf 200.000 in 2023.

Vor allem in 2024 ist aber, dank der Verabschiedung der Staatsbürgerschaftsreform im Januar, mit neuen Rekordzahlen zu rechnen – wie der Anstieg bei Beratungsterminen in Regensburg zeigt. Auch in anderen Städten werden ähnliche Entwicklungen erwartet: in Köln wurden 2022 noch etwa 3.000 neue Anträge registriert, im vergangenen Jahr waren es 3.800. Für 2024 rechnet die Stadt jedoch mit bis zu 10.000 Einbürgerungsanträgen. Auch in anderen nordrhein-westfälischen Städten rechnen die Behörden mit einem Ansturm. Ähnliches dürfte für Berlin gelten.

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Interessant dürften die Informationen über die Herkunftsländer neuer Staatsbürger werden: in Regensburg haben seit der Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts vor allem Personen aus Afghanistan, Albanien, Bosnien-Herzegowina, aber auch dem Irak, Kosovo, oder, Pakistan, Serbien, Syrien und der Türkei einen Einbürgerungsantrag gestellt, berichtet die Mittelbayerische.

Auch auf Bundesebene sieht es ähnlich aus: Am häufigsten erhielten 2023 Menschen syrischer Herkunft den deutschen Pass. 75.485 Syrer wurde die Staatsbürgerschaft zuerkannt. Auf Platz zwei folgen Türken mit 10.735 Passvergaben sowie der Irak mit 10.710. Daneben wurde vielen Rumänen (7.575), Afghanen (6.520), Iranern (6.420), Ukrainern (5.910) und Polen (5.440) die deutsche Staatsbürgerschaft zuerkannt. Gegenüber 2022 wurden 57 Prozent häufiger Iraker und 56 Prozent häufiger Syrer eingebürgert. Bei Afghanen liegt das Plus bei 55 Prozent, bei Iranern bei 34 Prozent.

Vor allem Türken könnten aber für einen Ansturm auf die Ämter sorgen. Gegenüber dem RND erklärt der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Gökay Sofuoğlu, dass er „mit 50.000 Anträgen pro Jahr“ rechnen würde. Viele Türken hätten „verinnerlicht“, „dass es eine doppelte Staatsbürgerschaft geben wird“. Daher werden „viele“ nun „so schnell wie möglich einen Antrag“ stellen.

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