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Oberverwaltungsgericht NRW

Waffenverbot für AfD-Mitglieder: Urteil nun bestätigt

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in einem Eilverfahren festgestellt, dass die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung zur Annahme einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit ausreicht. Diese Regelung betrifft auch Mitglieder der AfD, selbst wenn die Partei nur als Verdachtsfall gilt.

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Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in zwei Eilverfahren entschieden, dass die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung ausreicht, um eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit anzunehmen. Dies gelte auch für Mitglieder der AfD, selbst wenn die Partei lediglich als Verdachtsfall eingestuft werde. Dies teilte eine Sprecherin des Gerichts auf Anfrage der Deutschen Presseagentur mit. Hintergrund der Entscheidung ist die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz. Diese Einstufung wurde am 13. Mai 2024 vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster bestätigt.

In zwei Eilverfahren betonte das OVG, dass die Mitgliedschaft in der AfD, bereits eine ausreichende Grundlage für den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis darstellt. Besonders erschwerend sei zu werten, wenn ein Parteimitglied nicht nur einfaches Mitglied ist, sondern auch als Funktionsträger aktiv die Partei unterstützt.

Der 20. Senat des OVG führte in seinen Eilbeschlüssen aus, dass es zusätzlich erschwerend wirke, dass sich einer der Kläger nicht unmissverständlich und beharrlich von verfassungsfeindlichen Bestrebungen innerhalb der AfD distanziert habe. Das Gericht bezog sich dabei auf hetzerische Äußerungen oder einschüchternde Verhaltensweisen von Parteimitgliedern.

Die beiden Eilverfahren folgten auf Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Düsseldorf von Ende Juni, in denen dieses entschieden hatte, dass die betroffenen AfD-Mitglieder ihre Waffen abgeben müssen (Apollo News berichtete). Die Behörden hatten zuvor die Erlaubnis zum Waffenbesitz der Kläger widerrufen, was diese gerichtlich anzufechten versuchten. In der Hauptsache sind noch vier Berufungsverfahren am Oberverwaltungsgericht anhängig. Verhandlungstermine stehen laut der Sprecherin des Gerichts jedoch noch nicht fest.

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78 Kommentare

  • Das ist ungeheuerlich und verfassungswidrig!

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    • Wo steht im GG (eine Verfassung suche ich vergeblich, da es sowas nicht gibt) etwas von Waffenbesitz?

      • Interessante Frage. Ganz spontan würde ich auf Art. 3, Abs. 3 GG tippen, wonach niemand wegen seiner politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden darf.
        Natürlich gibt es kein Recht Waffen zu besitzen, aber: Wenn Leuten das Recht eingeräumt wird, so darf es nicht bestimmten Leuten wegen ihrer politischen Anschauung verweigert werden. Wohlgemerkt: Politische Anschauung. Wenn diejenigen gegen Strafgesetze verstoßen würden, wäre das eine andere Sache.
        Also: Alle oder niemand.

        0
        • Das Waffengesetz hat mit dem GG gar nichts zu tun. Sollten Sie jedoch der Meinung sein, dass ein GG alleine ausreicht um alle Straffälle damit regeln zu wollen, wäre das BGB, SGB etc. ja wohl hinfällig.
          Nach Ihrer Auffassung müsste es dann heissen: Wenn Polizisten mit einer HK MP 5 durch die Gegend läuft, dürfen das dann auch alle.
          Aber ich denke: Wir sind beide keine Juristen (zum glück).

          -1
          • Nein. Das sehe ich absolut konträr.
            1.) Alle Gesetze haben als Grundlage natürlich mit dem Grundgesetz zu tun.
            2.) „Sollten Sie jedoch der Meinung sein, dass ein GG alleine ausreicht um alle Straffälle damit regeln zu wollen“
            Völliger absurder Quatsch! Davon war nie die Rede.
            3.) „Nach Ihrer Auffassung müsste es dann heissen: Wenn Polizisten mit einer HK MP 5 durch die Gegend läuft, dürfen das dann auch alle.“
            Nochmals Unsinn: Es geht um Gleichheit vor dem Gesetz in Art. 3 GG.
            Es geht darum, dass man aus bestimmten Gründen, und nur aus bestimmten Gründen, keine Ungleichbehandlung vornehmen darf.
            Dazu zählen Sachen wie Religion, Geschlecht, politische Einstellung.
            Niemand sagt, dass alle alles gleichermaßen dürfen.
            Natürlich darf z.B. ein SEK-Beamter mit seiner MP herumlaufen und ein Bäckereifachverkäufer nicht. Was man nicht darf wären Sachen wie: alle CDU-Mitglieder dürfen X und alle SPD-Mitglieder nicht.

            0
            • Um es nochmal mit dem Polizisten zu sagen: Verboten wäre ein Waffengesetz nachdem männliche Polizisten eine MP tragen dürfen und weibliche nicht. So wird ein Schuh draus

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    • Zumal die Einstufung an sich nicht rechtens ist. Das Gericht folgt dann einfach formal. „Läuft ja wie geschmiert“, die Gewaltenteilung. Hatten wir alles schon zweimal in D.

  • Auch im Verdachtsfall? Wer ist denn alles in der Republik verdächtig?
    In den Innenstädten (vor allem Berlin und Ruhrgebiet) haben die Familien-Clans mehr Waffen wie bei den paar AFD Waffenbesitzern zusammenkommen. Sind diese Clan-Mitglieder nicht verdächtig? Vor allem besitzen sie unangemeldete Waffen. Das ist für die Regierung kein Problem. Sie befürchtet einen Rentner-Putsch.

    143
    • Auch hier wieder Juerge ,pr ganz oben bei den Kommentaren.
      Wie geht das?

      • 5 Stunden früher geschrieben wie Sie. Aber ist das wichtig?

        3
    • die Clans sind halt „nur“ Multikriminelle, aber keine „Verdachtsfälle wg Verfassungsschutz“….

      und sie sind nicht so treudoof und melden ihre Kleinkaliber Pistole oder Jagddrillingenge nebst Panzertresor an, sondern lagern die AK47 oder Uzi untern Betteppich…

    • Clan mit*Glieder und Clan*ohne Glieder besitzen nur unregistrierte Waffen vom Schwarzmarkt! Wen wollen sie da als Verdachtsfall einstufen, wenn sie nicht wissen, wer Waffen besitzt…?

    • „Wer ist denn alles in der Republik verdächtig?“

      Jeder☝️

  • „die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung zur Annahme einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit ausreicht.“
    Die einzigen verfassungsfeindlichen Vereinigungen sind sämtliche Altparteien und insbesondere die Regierungskoalition (Mafia ähnliches Kartell).
    Wenn Regierungsmitglieder / Parteien „Deutschland verrecke“ fordern, wie die GRÜNEN, wo bleiben da die Verbote und der so genannte Verfassungsschutz ?

    • Vor allem auch Hass und Hetze nicht vergessen.

  • Das ist reine Erpressung… Somit müssten alle Polizisten, Soldaten etc. die irgendwann mal AfD gewählt haben oder AfD Mitglied sind, sofort entlassen werden. Wieder einmal mehr beweisen die weisungsgebundenen Gerichte ihre verfassungsfeindliche und antidemokratische Gesinnung.

    • Das wird schneller kommen, als wir uns das träumen lassen in diesem freiesten Staat der deutschen Geschichte.Wer das nicht erkennt, ist einfach naiv und hat die letzten Jahrzehnte verschlafen.

    • Das ist das Schlimme daran, daß man/ich nicht mehr an die Unabhängigkeit der Gerichte glaubt. Was derzeit alles gegen die AfD aufgeboten wird und wie der rosa Elefant negiert wird ist eines Staates wie D nicht würdig. Den sog. Altparteien geht der Bobbes mächtig auf Grundeis.

    • Gerichte sind nicht weisungsgebunden und Richter auch nicht. Zumindest dem Papier nach – steht so im GG.

      • Sie sind zwar nicht weisungsgebunden, aber ihr Einsatz und Karriere vom Innenministerium abhängig

        0
      • …aber für ein üppiges Essen sind sie immer zu haben…

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      • Falsches Tempus! Präteritum, nicht Präsens!

        -1
  • Ja klar. Wenn AfD-Mitglieder keine Waffen mehr tragen dürfen, wird es keine Messerangriffe mehr geben. Problem gelöst. 😀
    Ich gehe davon aus, daß es einen starken Einfluß der linksgrünen Politik auf die Justiz gibt. Wir brauchen eine strikte Gewaltenteilung.

  • Mein Dank gilt allen AFD-Politikern, die, trotz der Repressalien der „Demokratieretter“, für ihre Überzeugung eintreten und sich nicht verbiegen lassen.

    • Meiner auch. Tapfere Männer und Frauen die teilweise einen hohen persönlichen Preis für ihr Engagement zahlen. Und wenn du denkst es geht nicht mehr kommt irgendwo ein Lichtlein her. Ich hoffe wir bekommen die Demokratie eines adenauers, eines Helmut Schmidt eines Willi Brand zurück

  • Dieses Urteil macht, -einmal mehr-, deutlich, daß es grundlegende Probleme gibt, über die unbedingt diskutiert werden muß:

    – die fehlende Neutralität des Verfassungsschutzes, bedingt durch seine BMI-Unterordnung;
    – der weitreichende Einfluss der Parteienpolitik bis hinein in die Justiz;
    – der „inflationäre“ Umgang, -so nennt man Missbrauch heute-, mit dem Nazi-Begriff und der im Zusammenhang stehende Mangel an Nationalbewußtsein und Patriotismus;

    Im Grunde genommen hat man es mit einem schwerkranken Land zu tun.
    Die Gewaltenteilung ist arg getroffen, die repräsentative Demokratie stellt sich einer echten Demokratie praktisch entgegen und die Besitzverhältnisse machen aus der freien Presse eine seltene Erscheinung.

    • …gut, welche Maßnahmen werden JETZT SOFORT dagegen unternommen!?

  • Ob Richter mit Parteibuch die Verfassung gelesen und Verstanden haben ?
    Oder selbst, gemäß ihrer persönlichen Gesinnung, interpretieren?

  • Was hier mittlerweile unter einer sozialdemokratisch geführten Regierung abläuft, ist für mich, der ich 75 Jahre in einem gefühlt demokratischen Land in dem man seine Meinung frei äußern konnte, gelebt, gearbeitet und Steuern bezahlt habe, nicht mehr zu begreifen. Da werden Regierungsmitglieder mit Affären wie CumEx, Visa, Vetternwirtschaft, RKI files, Maskendeals, Nordstream 2 etc. in Verbindung gebracht, aber der 2. größten Partei wird der Verfassungsschutz, der der jeweiligen Regierung und einer Innenministerin unterstellt ist, wo selbst der stellvertretende Bundestagsvizepräsident eine Gefahr sieht, auf den Hals gehetzt.

  • Absurd. Einfach absurd. Man macht alles um zu verhindern dass die Menschen im Osten einen Politikwechsel herbeiführen. Neueste Kampagne 40 Unternehmen für Vielfalt. Wo leben die? Noch nie vor der Tür gewesen?

  • Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 3
    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
    (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

    Gilt das Grundgesetz nun noch oder können wir endlich machen was wir wollen?

    • Nein.
      Es gilt schon seit 1990 nicht mehr. Daher kann sich die Politmafia des Parteienkartells auch alles erlauben.

    • Tja, manche sind aber gleicher.

    • Ich denke gerade über ihren letzten Satz nach.

  • Da wir als brave Bürger sowieso keinerlei Waffen haben dürfen sind wir den Macheten schwingenden „Willkommenden“ jetzt schon schutzlos ausgeliefert.

    • …das sind nur Kollateralschäden…

  • Dürfen AFDler nun bloss noch Löffel zum Essen benutzen oder dürfen sie ihr Fleisch mit Messern mit bis zu 6 cm Klinge schneiden?

    • Die kriegen nur noch Fast Food, da braucht man kein Besteck.
      😅

    • Und was sie noch dürfen, den abartigen örr bezahlen . Nur noch zum kotzen.

  • Als nächstes muß jetzt, logischerweise, ein Urteil kommen, daß dem Staat verbietet, Geld hier Steuern von AfD-Mitgliedern anzunehmen.

  • Gewisse Moscheegemeinde haben mehrere Zehntausend Mitglieder bei facebook oder Instagram und fordern offen Abschaffung des Grundgesetzes.
    Stört niemand.

  • Die nächste Instanz wird das klarstellen.

    • Bei dieser Justiz…?
      Das glauben Sie doch selber nicht.

    • Sie sind aber naiv.

    • In diesen beiden Eilverfahren gibt es keine weitere Instanz.
      Das muß im Hauptsacheverfahren geklärt werden – und das kann Jahre dauern.

  • Was kann man von solchen Richtern noch halten? Gar nichts.

    • ein depp weiss nicht dass er ein depp ist… darf er sein…. ist auch demokratie

  • Demokratie geht anders. Aber in einer Diktatur ist alles möglich.

  • Ich besitze keine Waffe, bin kein Waffenfan und möchte auch keiner werden. Aber diese Urteil finde ich total abstrus. Wenn die AfD eine verbotene (!) Partei wäre, könnte ich das Urteil wenigstens noch ansatzweise nachvollziehen (wobei Anhänger einer verbotenen Partei nicht zwangsläufig zur Gewalt neigen). Aber die AfD ist (zu Recht) keine verbotene Partei.
    Ich bin mal gespannt, was denen bis zum 1. September noch alles einfällt, um potentielle AfD-Wähler in Thüringen und Sachsen zu verunsichern und abzuschrecken. Ich hoffe, dass sich an der Wahlurne oder bei der Briefwahl niemand von solchen „Propaganda-Urteilen“ beeindrucken und beeinflussen lässt.

  • Das ist einfach nur noch lächerlich und unglaublich!

  • Wann kommt das Verbot: AfD-Mitglieder dürfen nicht mehr mit Messer und Gabel essen?

  • Nun, das Urteil führt zu veritablen Eingriffen in das Privat- wie das Berufsleben.

    Zum einen läuft es zB. für Berufsjäger, Büchsenmacher, Polizisten, Soldaten, Feuerwerker, Sprengmeister ua. auf ein faktisches Berufsverbot hinaus, wenn sie ihr verfassungsmäßiges Recht auf Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei ausüben.

    Zum anderen wird es unter gleichen Bedingungen für Jagdberechtigte, Sport- und Gebirgsschützen, Mitglieder von Schützengilden und Traditionsvereinen, aber wohl auch für Fechter zu einem schweren Eingriff in die Privatautonomie führen, weil das Waffenverbot auch für Blank- und Anscheinswaffen gilt.

    Ich selbst kenne Sportschützen und Jäger, die von den unteren Jagdbehörden genötigt wurden, aus der AfD auszutreten, weil man ihnen ansonsten mit dem Entzug des Jagd- bzw. Waffenscheins gedroht hat.

    • der stimmzettel entscheidet doch schluss endlich einige millionen nicht mitglieder der afd werden die wahl siegreich beenden… mitglied egal- stimme zählt…

      • Nun, verehter Herr Weiss, machen Sie sich besser mal keine Illusionen über den Unterschied zwischen 30% und 50%+x.

        Die ersten 30 sind relativ machbar. Aber die letzten 20+x, das wird schwer.

        Und selbst, wenn es gelänge, müßte eine solche Regierung noch gegen die Obstruktion einer ökosozialistisch durchseuchten Verwaltung bestehen.

        Keine einfache Ausgangslage.

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  • Da hätte früher niemand den Kriegsdienst verweigern müssen. Eine AfD Mitgliedschaft hätte genügt. Weiter so Deutschland. Bergab geht es schneller.

  • Waffen werden nur dort verboten, wenn eine Regierung in ständiger Angst vor seinem Volk lebt. Hat auch etwas mit Vertrauen in seine Bürger zu tun.
    Die (digitale) Zukunft wird so aussehen: Freie Wahlen wird es nicht mehr geben und derjenige, welcher die falsche Partei wählt, darf seine Zimmerflak abgeben.

  • Das ist natürlich als allererstes einfach zum lachen. Dann müssten die Vertreter aller anderen Parteien längst ein Waffenverbot haben. Man denke nur an die Staatsfeinde (die kinderlieben Grün*Innen), die wollen doch Deutschland abschaffen und die Vereinigten Staaten von Europa gründen.

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