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Wärmewende

Wärmepumpen floppen in 2023 – Anteil von Öl- und Gasheizungen steigt sogar

Das selbsterklärte Ziel der Bundesregierung, die Wärmepumpe als maßgebliche Heizung in deutschen Haushalten zu etablieren, scheitert. Dies zeigen Zahlen des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie.

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Die Bundesregierung bleibt ihrem Ziel, die Wärmepumpe als Standardheizung zu etablieren, weiterhin fern. Die der WELT vorliegenden Heizungsabsatzzahlen für 2023 zeigen, dass Öl- und Gasheizungen nach wie vor die Bestseller sind und sogar noch weiter zulegen. Die Entwicklung im Bereich der Wärmepumpe geht nur stockend vor ran. Die staatlich geförderte ökologische Wärmewende erfährt einen Rückschlag.

Insbesondere fällt in den Daten des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie auf, dass nach einem Rückgang im Jahr 2022 der Absatz von Gasheizungen im vergangenen Jahr stark anstieg und einen Rekordwert von 790.500 verkauften Kesseln erreichte – ein Plus von 32 Prozent. Sogar der Absatz der als umweltschädlich betrachteten Ölheizungen verdoppelte sich im Vergleich zum Vorjahr auf 112.500.

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Im vergangenen Jahr griffen die Kunden vermehrt zu bewährter Technik: Während im Jahr 2022 noch 66 Prozent der nachgefragten Heizungen auf Erdgas oder Heizöl setzten, stieg dieser Anteil im Jahr 2023 sogar auf 70 Prozent der verkauften Wärmeerzeuger, die größtenteils mit fossilen Energien betrieben werden. Die politisch geförderte Wärmepumpe verzeichnete zwar einen deutlichen Absatzsprung um 51 Prozent auf 356.000 Stück. Dennoch bleibt dies weit hinter der von der Bundesregierung angestrebten Marke von 500.000 Verkäufen pro Jahr zurück.

Auch der geplante Neubau befindet sich in einer prekären Lage, paradoxerweise auch aufgrund der kostspieligen Umweltauflagen. Dies wirkt sich ebenfalls negativ auf die Aussichten für den Verkauf von Wärmepumpen und Systemkomponenten aus, die besonders im Neubausektor ihre Vorteile entfalten könnten. Viele Immobilienbesitzer scheinen abwarten zu wollen, um die Perspektiven der kommunalen Wärmeplanung zu sehen, die gesetzlich bis Ende 2026 in größeren und bis Ende 2028 in kleineren Städten und Gemeinden abgeschlossen sein muss.

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