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Ungültige Pässe

Visa-Skandal im Baerbock-Ministerium weitet sich aus: Warnungen von Bundespolizisten wurden ignoriert

Neue Wendung im Visa-Skandal in Baerbocks Auswärtigen Amt: Offenbar warnte ein Experte der Bundespolizei in Islamabad, dass die Pässe ungültig sind – trotzdem stellte die Botschaft die entsprechenden Visa aus.

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Das von Annalena Baerbock geführte Auswärtige Amt hat in rund zwei Dutzend Fällen Visa für ungültige Pässe aus Afghanistan erteilt. Wegen des Verdachts der Rechtsbeugung haben die Staatsanwaltschaften in Berlin und Cottbus Ermittlungen in dem Sachverhalt eingeleitet. Nun weitet sich der Skandal weiter aus.

Die Afghanen waren überwiegend mit sogenannten „Proxi-Pässen“ oder anderen ungültigen Reisedokumenten eingereist, bei denen der Antragsteller nicht persönlich erscheinen muss. Diese Dokumente werden von den afghanischen Behörden als reguläre Reisepässe betrachtet. In Deutschland werden diese Ausweise jedoch nicht als gültige Reisedokumente anerkannt. Der Grund dafür liegt in der deutschen Auffassung, dass der Passinhaber sein Dokument persönlich bei der Behörde abholen sollte

Laut Informationen des Business Insider hatte ein für Dokumentenprüfung zuständige Experte der Bundespolizei im pakistanischen Islamabad bereits die problematischen Reisedokumente im Visumsprozess korrekt identifiziert. Er machte das Botschaftspersonal ausdrücklich darauf aufmerksam, dass diese Papiere „nicht anerkannt“ seien.

Unklar ist, warum die Hinweise des Experten offenkundig ignoriert wurden. Zwar liegt die finale Entscheidungsgewalt beim Auswärtigen Amt, doch es drängt sich der Eindruck auf, als hätten dessen Vertreter die fachliche Einschätzung bewusst übergangen. Wenn dem so ist, liegt ein klarer Straftatbestand vor. Ungültige Dokumente zu visieren, verstößt gegen geltendes Recht.

Das Auswärtige Amt schweigt sich zu der Affäre jedoch weiter aus. Eine Anfrage, die in diesem Zusammenhang vom Business Insider gestellt wurde, ließ man unbeantwortet. Lediglich teilte man mit: „Wir bitten um Verständnis, dass sich das Auswärtige Amt nicht im Detail zu laufenden Ermittlungsverfahren äußern kann“.

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