Hessen
Verwaltungsgericht Gießen: Corona-Quarantäne für Schüler war rechtswidrig
Auf Anordnung seines Landkreises wurde ein damals 15-jähriger Schüler in Corona-Quarantäne gesperrt. Grundlos - und auch rechtswidrig, wie jetzt gerichtlich bestätigt wurde.
Das Verwaltungsgericht Gießen hat der Klage eines 18-Jährigen gegen den Wetteraukreis stattgegeben. Der ehemalige Schüler der Adolf-Reichwein-Schule und sein Vater waren wegen ungerechtfertigter Quarantäneanordnungen vor Gericht gezogen. Sein Vater hatte bereits im März 2021 für den damals 15-Jährigen geklagt, der inzwischen erwachsen ist.
Die Maßnahme wurde während der Corona-Pandemie vom Gesundheitsamt des Wetteraukreises angeordnet, nachdem eine Mitschülerin positiv getestet worden war. Das Amt ging davon aus, dass der Kläger und die anderen Schüler Kontaktpersonen der Kategorie 1 waren. Die Anwältin des Klägers, Beate Bahner, sieht in dem Vorgehen des Kreises einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte. Während der Verhandlung argumentierte sie, dass ein PCR-Test nicht geeignet sei, eine akute Infektion nachzuweisen.
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Das Gericht gab dem jungen Kläger recht und entschied, dass die vom Wetteraukreis im Frühjahr 2021 angeordnete häusliche Quarantäne des Klägers rechtswidrig war. Diese betraf neben ihm auch sieben weitere Schüler. Die Kammer betonte in ihrer Entscheidung, dass der 18-Jährige damals aufgrund der Schutzmaßnahmen im Unterricht nicht unter die damaligen Kriterien für eine Kontaktperson der Kategorie 1 des RKI fiel. Daher sei die Anordnung einer häuslichen Quarantäne durch das Gesundheitsamt des Wetteraukreises rechtswidrig gewesen.
Ein spätes Urteil mit Signalwirkung. Der 18-Jährige Kläger zumindest möchte ein Zeichen setzen und dafür sorgen, dass sich solche Maßnahmen nicht wiederholen. „Es war Unrecht, eingesperrt zu sein, obwohl man nichts hatte oder getan hat. Wir haben uns in der Schule an alles gehalten, was möglich war. Meine kranke Mitschülerin war am anderen Ende des Raumes, trotzdem wurde ich nach Hause geschickt und durfte das Haus nicht verlassen. Meine Welt hat sich ab da grau angefühlt.“ Er hofft, dass sich Menschen ermutigt fühlen, in Zukunft auch gegen solche rechtswidrigen Maßnahmen vorzugehen.
Danke an den Schüler und seinen Vater für den Mut vor Gericht zu gehen.
Immerhin, nach 3 Jahren. Hätte das Gericht das gleiche Urteil bereits im Frühjahr 2021 getroffen, wäre es den Richtern möglicherweise genau so ergangen wie dem Weimarer Familienrichter Christian Dettmar, Hausdurchsuchung, Suspendierung, Anklage wegen Rechtsbeugung. Besser spät, als nie. Für die Zukunft hat das Urteil hoffentlich Bedeutung, auch wenn es dem damaligen Kläger jetzt nicht mehr hilft.
Wenn man mal kurz die Relationen abschätzt: Ein paar Eltern und Schüler ziehen es durch! Die erdrückende Mehrheit aber lässt sich widerspruchslos wegsperren. Aber dann auf der Demo: „Nie wieder ist jetzt.“ und der ganze Schwachsinn. Das sagt alles über uns Westdeutsche, leider.
Gibt es Konsequenzen aus dem Urteil?
Wird der Beamte, der das rechtswidrig angeordnet hat, bestraft?
Oder seine Behörde?
Wird ein Schmerzensgeld gezahlt?
Nein! Was soll das dann?
Warum sollte es bei der nächsten „Plandemie“
dann nicht wieder genauso ablaufen?
„Er hofft, dass sich Menschen ermutigt fühlen, in Zukunft auch gegen solche rechtswidrigen Maßnahmen vorzugehen.“
So sehr ich Vater und Sohn danken möchte: Die Hoffnung werden sie aufgeben müssen. Nichts wird sich ändern. Schon damals hätten die Menschen protestieren müssen, als man ihnen nach und nach sämtliche Grundrechte nahm. Jetzt ist es zu spät. Und inzwischen gäbe es schon wieder jede Menge Gründe, zu protestieren. Aber nicht „gegen Rechts“. Sondern eben dagegen, dass man scheinbar keine andere politische Einstellung als „Links“ mehr haben darf. Wenn schon gegen Extremismus, dann gegen jede Form von Extremismus, also auch gegen Links. Das passiert aber nicht. Im Grunde müssten gerade jetzt wieder genau so viele gegen die „Gegen Rechts“ Demos demonstrieren. Denn auch diese, der Regierung genehmigt Demos sind nichts anderes als ein Verstoß gegen Art.3 Grundgesetz.
Inzwischen rollte die allwinterliche Grippewelle wieder durch die Lande, füllt die Kliniken, fordert Todesopfer durch Influenza-, RSV- und auch Coronaviren – und keinen interessiert es mehr.
Keine täglichen Inzidenzmeldungen, keine Pressekonferenzen, keine Schlangen vor Testzentren, keine Zugangsbeschränkungen, nur vereinzelt ein paar verängstigte Maskenträger in der Öffentlichkeit.
Kurz – alles wie vor 2020.
Oder doch nicht?
Hier und da liest man – wie hier – von Gerichtsverfahren, die zugunsten der klagenden Bürger entschieden wurden.
ABER: Lauterbach hält ein Gutachten, das seinem Haus angeblich gute Noten ausstellt, unter Verschluss, weil es ohne Ausschreibung in Auftrag gegeben wurde.
Fazit: Solange nicht rigoros und gründlich durch einen UNABHÄNGIGEN Untersuchungsausschuss die Coronamaßnahmen aufgearbeitet und bewertet wurden, ist es nicht vorbei. Dazu gehört auch die juristische Aufarbeitung gegen die Verantwortlichen.
Nur so geht es. Bravo!