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Hessen

Verwaltungsgericht Gießen: Corona-Quarantäne für Schüler war rechtswidrig

Auf Anordnung seines Landkreises wurde ein damals 15-jähriger Schüler in Corona-Quarantäne gesperrt. Grundlos - und auch rechtswidrig, wie jetzt gerichtlich bestätigt wurde.

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Das Verwaltungsgericht Gießen hat der Klage eines 18-Jährigen gegen den Wetteraukreis stattgegeben. Der ehemalige Schüler der Adolf-Reichwein-Schule und sein Vater waren wegen ungerechtfertigter Quarantäneanordnungen vor Gericht gezogen. Sein Vater hatte bereits im März 2021 für den damals 15-Jährigen geklagt, der inzwischen erwachsen ist.

Die Maßnahme wurde während der Corona-Pandemie vom Gesundheitsamt des Wetteraukreises angeordnet, nachdem eine Mitschülerin positiv getestet worden war. Das Amt ging davon aus, dass der Kläger und die anderen Schüler Kontaktpersonen der Kategorie 1 waren. Die Anwältin des Klägers, Beate Bahner, sieht in dem Vorgehen des Kreises einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte. Während der Verhandlung argumentierte sie, dass ein PCR-Test nicht geeignet sei, eine akute Infektion nachzuweisen.

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Das Gericht gab dem jungen Kläger recht und entschied, dass die vom Wetteraukreis im Frühjahr 2021 angeordnete häusliche Quarantäne des Klägers rechtswidrig war. Diese betraf neben ihm auch sieben weitere Schüler. Die Kammer betonte in ihrer Entscheidung, dass der 18-Jährige damals aufgrund der Schutzmaßnahmen im Unterricht nicht unter die damaligen Kriterien für eine Kontaktperson der Kategorie 1 des RKI fiel. Daher sei die Anordnung einer häuslichen Quarantäne durch das Gesundheitsamt des Wetteraukreises rechtswidrig gewesen.

Ein spätes Urteil mit Signalwirkung. Der 18-Jährige Kläger zumindest möchte ein Zeichen setzen und dafür sorgen, dass sich solche Maßnahmen nicht wiederholen. „Es war Unrecht, eingesperrt zu sein, obwohl man nichts hatte oder getan hat. Wir haben uns in der Schule an alles gehalten, was möglich war. Meine kranke Mitschülerin war am anderen Ende des Raumes, trotzdem wurde ich nach Hause geschickt und durfte das Haus nicht verlassen. Meine Welt hat sich ab da grau angefühlt.“ Er hofft, dass sich Menschen ermutigt fühlen, in Zukunft auch gegen solche rechtswidrigen Maßnahmen vorzugehen.

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