Bundesaufnahmeprogramm
Verwaltungsgericht Berlin entscheidet: Bundesregierung muss 14 Afghanen nach Deutschland holen
Wie geht es mit den Afghanen weiter, denen Annalena Baerbock und Nancy Faeser die Aufnahme in Deutschland versprochen haben? Ein Gerichtsbeschluss bringt die Nachfolgeregierung in Nöte.
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Wie man mit dem von der Vorgängerregierung gestarteten Aufnahmeprogramm für Afghanistan umgeht, ist in der schwarz-roten Koalition umstritten. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Berlin eine Entscheidung getroffen, die den Streit weiter befeuern wird: Die Bundesregierung müsse Afghanen, denen bereits Aufnahmezusagen gegeben wurden, Visa zur Einreise nach Deutschland erteilen.
Den Beschluss vom 7. Juli 2025, über den das Gericht per Pressemitteilung auf seiner Internetseite informiert, haben eine Afghanin und deren Familienangehörige im Eilverfahren erwirkt. Die Antragsteller halten sich der Mitteilung zufolge derzeit in Pakistan auf. Im Rahmen des von Annalena Baerbock und Nancy Faeser aufgesetzten Bundesaufnahmeprogramms habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Antragstellern im Oktober 2023 sogenannte Aufnahmezusagen erteilt.
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„Daraufhin beantragten die Antragsteller bei der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Islamabad, ihnen Visa für die Einreise ins Bundesgebiet zu erteilen. Dazu kam es bisher nicht“, fasst das Gericht die Ausgangslage zusammen. „Mit ihrem gerichtlichen Eilantrag machen die Antragsteller geltend, sie hätten einen Anspruch auf Visumserteilung und könnten nicht länger in Pakistan bleiben. Ihnen drohe dort die Abschiebung nach Afghanistan, wo sie um Leib und Leben fürchten müssten.“
Das Verwaltungsgericht Berlin gab den Afghanen Recht. „Zwar könne die Bundesrepublik bestimmen, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen sie das Aufnahmeprogramm für afghanische Staatsangehörige beenden oder fortführen wolle. Sie könne während dieses Entscheidungsprozesses insbesondere von der Erteilung neuer Aufnahmezusagen absehen. Sie habe sich jedoch durch bestandskräftige, nicht widerrufene Aufnahmezusagen rechtlich gebunden. Von dieser freiwillig eingegangenen und weiter wirksamen Bindung könne sich die Bundesrepublik Deutschland nicht lösen“, wird der Beschluss in der Pressemitteilung wiedergegeben.
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Damit treffen die Verwaltungsrichter genau jenen Streitpunkt, der zwischen Union und SPD ungeklärt ist. Einigkeit besteht darüber, dass das wegen massiver Sicherheitsbedenken und einer intransparenten Zusammenarbeit mit privaten, migrationsfördernden Organisationen wie „Kabul Luftbrücke“ umstrittene Bundesaufnahmeprogramm beendet wird. Neue Aufnahmezusagen werden nicht mehr erteilt. Uneinig ist man sich in der Koalition allerdings darüber, wie mit den rund 2.400 Personen umgegangen wird, die noch unter Baerbock und Faeser Aufnahmezusagen erhalten haben und in Pakistan auf ihre Ausreise nach Deutschland warten.
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Baerbock hält ihre letzte Rede als Bundestagsabgeordnete, sie wollte ein Vorbild sein. Sie ist wie ihre Amtszeit als Ministerin: Oberflächlich, nicht durchdacht und mit einem beachtlichen Selbstbewusstsein, das sich in keiner Weise auf die Wirklichkeit stützt.Ehemalige Außenministerin
Bei letzter Bundestagsrede: Baerbock schießt gegen die AfD und feiert ihre Amtszeit
In ihrer letzten Bundestagsrede hat Annalena Baerbock eine positive Bilanz ihrer Zeit als Außenministerin gezogen. Sie sei „auf der ganzen Welt mit Vertrauen und Respekt willkommen geheißen“ worden. Außerdem schoss sie mehrmals gegen die AfD.Das Bundesinnenministerium hatte zuletzt betont, dass sich „die Bundesregierung in einer fortgesetzten Prüfung“ befände, wie die Aufnahmeverfahren aus Afghanistan „soweit wie möglich“ beendet werden können. „Bis zum Abschluss dieser Prüfung sind die Einreisen weiterhin ausgesetzt.“ Sollte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin rechtskräftig werden, muss zumindest in diesem Fall davon abgewichen und der 14-köpfigen Familie die Einreise nach Deutschland gestattet werden.
Laut eines Berichts der ARD handelt es sich bei der Antragstellerin um eine Wissenschaftlerin und Schriftstellerin. „In Afghanistan hatte sie vor der Machtübernahme der Taliban in einer wichtigen Funktion für die Regierung gearbeitet. Deutschland kennt sie von mehreren Forschungsaufenthalten.“ Die Aufnahme sei ihr und 13 Familienangehörigen, darunter mehrere kleine Kinder, zugesagt worden.
Eine vernünftige Regierung würde Widerspruch einlegen. In Berlin darf das niemals verhandelt werden
Kosten für Verbringung, Verpflegung und Unterkunft sollten Frau Baerbrock und Frau Faeser in Rechnung gestellt werden.
Vielleicht sollten sie “ Leben Retten“ in Rechnung gestellt werden. Der oder die ist ja offensichtlich auch ganz wild darauf, halb Afghanistan nach Deutschland zu holen.
Wer 4 Jahre in Sicherheit im Nachbarland lebt, der flüchtet nicht mehr.
Denn 06/2021 flüchtete (wirklich) die Bundeswehr aus Afghanistan, würden manche anmerken.
Deren Probleme sind nicht unsere UND wir MÜSSEN diese nicht zu unseren machen.
Außerdem wenn man dort nicht mehr erwünscht ist, hier ein Tipp die zweitstärkste Wirtschaftsnation grenzt an Pakistan und nennt sich China.
Also wenn man angeblich „NICHT“ ins Sozialsystem einwandern will, so wie es seit fast 10 Jahren aus Berlin behauptet wird, bietet doch China oder auch angrenzend Indien Perspektiven, oder nicht???
Deren Problem ist ja, daß Pakistan sie nicht mehr haben will. Warum?
hier fragt sich, wer wirklich geklagt hat. Genauso die Frage ob die Identität restlos geklärt ist
Die Bundesregierung kann, wenn sie will, sämtliche die Migrationspolitik betreffenden Gesetze und Vorschriften ändern, ggf. auch abschaffen um gemäß Grundgesetz Schaden vom deutschen Volk abzuwenden.
So leid es mir tut: Der Absturz dieses Landes ist nicht mehr aufzuhalten. Es ist nur noch die Frage, wie tief wir abstürzen.
Bei einem Absturz geht es immer bis zum Aufschlag auf den Boden. Darunter machen es die Deutschen nicht …
Ich hoffe es geht schneller !
Diese Regierung arbeitet definitiv gegen die eigene Bevölkerung und ihr wählt sie immer wieder!
Machen Sie es wie ich, stellen Sie das Arbeiten ein. Hand aufhalten ist besser
Das ist der einzigmögliche Widerstand. Alles andere geht dem Politgesindel komplett am A* vorbei. Und daraus folgt, daß die Libertären recht haben. Der Staat muss finanziell so knapp gehalten werden wie möglich. Er ist der größte Feind des Individuums.
MUSS schon gar, denn es gibt so viele Urteile GEGEN Regierungen, die einfach ignoriert oder ausgehebelt wurden.
Außerdem, sind diese Zusagen von wem genau, mit welcher rechtlich verpflichtenden, OHNE Einbindung regierungsfremder Organisationen, Grundlage entstanden.
Es gab/gibt ja keine Anerkennung Status Regierung Afghanistans und Deutschlands „Truppe“.
Rechtsansprüche von Ausländern, die wie jemand sagen würde „hunderttausende Kilometer entfernt“ leben, gibt es auch nicht.
ups…da fehlt das wichtige NICHT bei
MUSS schon gar NICHT,
In Islamabad in Pakistan warten fast 2.500 Afghanen auf ihre Ausreise nach Deutschland – in Hotels. Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen hervorgeht, betrifft dies angebliche Menschenrechtsaktivisten, Kulturschaffende, Journalisten, ehemalige Ortskräfte und vulnerable Gruppen wie Angehörige der „LGBTIQ“-Community und alleinstehende Frauen, die allesamt bereits Aufnahmezusagen erhalten haben. Und: Sie sind auf Steuerzahlerkosten in Hotels, sogenannten „Guesthouses“, untergebracht.
Schaut mal auf den Kalender.
Sollte da auch der 08.07.2025 stehen, fragt euch mal wenn die Flucht, äh Abzug der Bundeswehr im Juni 2021, also vor MEHR als 4 Jahren vollendet war, wie konnten diese 2.500 Menschen (in SICHERHEIT) überleben???
Flüchten heißt doch noch immer sich in Sicherheit bringen, oder wie ist nun das neue woke dt. Wort dafür?
Alternativ nach Abnahme Fingerabdrücke etc. und Einreiseverbot (+Asylverbot) 10-15Jahre nach Deutschland
Schickt den pro Person 3.000 Euro = ca. 1 Jahresgehalt Pakistan (average)
7.5M sind billiger als alle einzufliegen und auf Lebzeiten zu versorgen, für ihre „vermeintlichen“ Dienste.
Da Urteil haben nicht eine Afghanin und deren Familienangehörige erstritten sondern die Netzwerke der NGO’s!
Lest bitte dazu: „Die geheime Migrationsagenda“ von Friederike Beck aus dem Jahr 2016.
Nur die Spitze des Eisbergs. Da bin ich mir sicher.
Erst mal mit einer kleinen Zahl anfangen und dann kommt die Nachhut.
Hauptsache, ich MUSS das mit meinen Steuern, abgepressten Abgaben und sogenannten Gebühren bezahlen! Warum? Weshalb? Wer war noch einmal der Souverän? Ich frage für einen Freund…
der souverain ist schon lange nicht mehr die nationalbevoelkerung, sondern die EU-leitung, die den regierungen den tarif durchgibt.
wo hast du die letzten jahre winterschlaf gehalten?
fast alle laender der EU haben den …pakt unterzeichnet und damit ihre souverainitaet zugunsten der massenmigrationsagenda der EU abgegeben.
auch dublin gilt nicht mehr.
und auch die AFD koennte nicht nach belieben schalten und walten, solange D EU-mitglied ist.
denn solange bestimmen EU-recht und internationale gerichte das verfahren.
Ich frage mal für die Leute bei Apollo News (damit sie Juristen fragen können):
SEIT WANN kann ein Gericht eines BUNDESLANDES der Bundesregierung VORSCHRIFTEN machen? Gerade wenn es um Dinge geht welche von bundesweiter Bedeutung sind?!
Ich erinnere mich an einen Richter der Coronamaßnahmen aufgehoben hat und verurteilt wurde da er nicht zuständig ist. Die Einzigen die der BUNDESREGIERUNG etwas vorschreiben könnten in dieser Hinsicht sind BUNDESRICHTER. Wofür gibt es die sonst wenn jeder Dorfrichter ein Bundesministerium überstimmen könnte. Und siehe mein Beispiel mit dem Richter: Da galt es ja nicht! Seltsam…
Aber Gerichte und Justiz in Berlin sind eh politisch unterwandert mit HAMAS-unterstützern! Siehe Amtsgericht Berlin Mitte (Berliner Zeitung und andere berichteten) oder das LKA 521.
Ach, nur 13 Angehörige? Nach meinem Rechtsverständnis muss doch überhaupt erstmal geprüft werden, auf welcher Rechtsgrundlage die „Zusagen“ erteilt worden sind. Ministerien und nachgeordnete Behörden sind doch an Gesetz und Recht gebunden. So steht es im Rechtsstaatsartikel 20 Absatz 3 GG. Wenn also zB Baerbock als zuständige Ministerin nach eigenem Gutdünken und losgelöst vom Gesetz Anweisungen zur Visaerteilung gegeben bzw. irgendwelche Zusagen veranlasst haben sollte, dann muss doch folgerichtig alles darauf Beruhende rechtswidrig und ohne Bindungswirkung sein.
Wenn zB ein Finanzbeamter
willkürlich Steuererstattungen
zusagt, dann ist das Finanzamt doch
auch nicht daran gebunden. Das wäre ja vollkommen irre. Eine angemessene Entschädigung für aufgrund der Zusage entstandene Kosten vielleicht. Aber dann unter Regressnahme der
Verantwortlichen.
Eine mir bisher nicht bekannte NGO namens Kabul Luftbrücke ist wohl federführend bei dieser Aktion. Deren Website zu lesen, macht sehr große Freude.😉
Wie sahen denn diese Zusagen für diese explizit genannten Personen aus? Hat Frau Faeser bzw. Frau Baerbock denen diese persönlich oder per Brief gemacht und vor allem, wurden Identitäten und Schutzstatus zuvor nachweislich geprüft?
Eine pauschale Aussage – „ihr dürft kommen“, sollte wohl keine rechtsverbindliche Zusage bilden.
Kabul Luftbrücke
Eu-Abgeordneter der Grünen….
Seenotrettung………
Grünes Außenministerium……
Wann wird endlich transparent, wer und welche NGOs die Kandidaten aussucht?
Völlig korrekte Entscheidung.
Mag für einen SAntifa Fanboy so gelten.
Ich hab die nicht gewählt!
Warum nur 14?
1.400.000 wären doch ok!
Bitte nicht kleinlich werden! Satire Ende!
Die Deutschen müssen NIEMANDEN aufnehmen!
gemach, gemach.
sind auch libyer gestattet?
die haben gerade eine neue einfuhrschneise ueber kreta entwickelt, und stroemen derzeit in ungeahnter menge nach griechenland.
dort wollen sie aber ganz sicher nicht sitzen bleiben.
falls D also noch platz haette….
Familie? Warum schreibt man nicht Clan – würde doch die Situation besser treffen – oder?
Wann kommt dasUrteil, dass nur noch 14 A. geholt werden dürfen?
Verwaltungsgericht Berlin. Links Grün bis zum geht nicht mehr. Die ordnen auch an das Gewaltverbrecher zurück geholt werden, wenn es der Grünen Agenda entspricht.
Da die Zusage von Annalena und Nancy gemacht wurden, könnte man die Bürgschaft ja aufteilen. Also 7 für jede. Da wird sicher auch räumlich noch etwas Platz sein….Wäre auch gut fürs Gutmenschenimage
Verantwortlicher ist: Dr. Peters
Leute, protestiert.
Haben nicht alle Afghanischen Frauen ein Recht auf Asyl in Europa?
Hätte mich deshalb gewundert, wenn ein Mann diesen Antrag gestellt hätte.
Im Namen des deutschen Volkes ergeht folgendes Urteil:……..
Wer, außer mir, wurde auch nicht gefragt?
Das Gericht ist vermutlich befangen … Parteibuch „GRÜN“ ?