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Wüst-Regierung

Versagen bei Flut vor zwei Jahren: Ministerin muss vor Gericht

Hat die Landesregierung NRW während der Flut 2021 schwerwiegende Fehler gemacht? Das soll ein Untersuchungsausschuss klären. Aber eine Ministerin will nicht kooperieren - und kommt deswegen nun vor das Landesverfassungsgericht.

Im Zuge der Flutkatastrophe 2021 muss sich nun eine CDU-Ministerin vor dem Landesverfassungsgerichtshof NRW verantworten. Bei dem laufenden Verfahren geht es darum, zu prüfen, ob das Haus von Bau- und Kommunalministerin Ina Scharrenbach dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Hochwasserkatastrophe mehr Dokumente hätte zur Verfügung stellen müssen. Der Ausschuss soll herausfinden, ob die Landesregierung, und somit auch Ina Scharrenbach, im Zusammenhang mit der Katastrophe im Juli 2021 Fehler begangen hat.

Das Ministerium von Scharrenbach hat dem U-Ausschuss seit Juni 2022 lediglich zehn Seiten an Dokumenten zur Verfügung gestellt, um diese Frage zu klären. Im Vergleich dazu hat das Justizministerium im gleichen Zeitraum mehr als 12.000 Seiten geliefert. Insgesamt hat die Landesregierung seit der Katastrophe dem Ausschuss weit über zwei Millionen Seiten übergeben.

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Darüber hinaus ist die Ministerin ebenfalls sehr zurückhaltend, was die Aufklärung angeht: Scharrenbach hat bereits zweimal vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss ausgesagt. Beide Male hat sie die meisten Fragen der Oppositionsabgeordneten nicht beantwortet und sich dabei auf Formalitäten berufen. Während der zweiten Vernehmung im März 2023 wies die Ministerin zahlreiche Fragen der SPD zurück, indem sie den Untersuchungszeitraum auf die zwei bis drei Tage „während der Hochwasserkatastrophe“ einschränkte.

Die oppositionelle SPD-Fraktion bezeichnet dies als „Zumutung“, riecht Verfassungsbruch und wirft Scharrenbach vor, die Aufklärung zu blockieren. Die Sozialdemokraten haben daher das Organstreitverfahren gegen Scharrenbach vor dem Verfassungsgerichtshof eingeleitet.

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