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Berlin

Neue Senats-Klausel – Berliner Künstlerszene outet sich als antisemitisch

Der Berliner Kultursenator hat mit einer neuen Klausel Antisemiten und Israelhasser von staatlicher Förderung ausgeschlossen. Vertreter der Berliner Kunst- und Kulturbranche protestieren jetzt dagegen und fordern die Senatskulturverwaltung auf, die Antisemitismus-Klausel umgehend zurückzunehmen.

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Kulturprojektförderung im Land Berlin soll zukünftig an eine Verpflichtungserklärung gegen Antisemitismus gebunden sein. Das erklärte die zuständige Senatsverwaltung in dieser Woche. Kultursenator Joe Chialo (CDU) betonte, dass Kulturinstitutionen mit ihren Fördermitteln die Verantwortung tragen, sicherzustellen, dass die Gelder nicht in rassistische, antisemitische oder anderweitig ausgrenzende Ausdrucksweisen fließen. Er betonte, dass Kunst zwar frei sei, aber nicht regellos.

Die Definition von Antisemitismus im Kontext dieser Verpflichtungserklärung orientiert sich an der sogenannten IHRA-Definition, die von der „International Holocaust Remembrance Alliance“ erstellt wurde. Diese besagt, dass Antisemitismus eine bestimmte Wahrnehmung von Juden ist, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Die Definition richtet sich gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen. Die deutsche Bundesregierung hat zudem eine Erweiterung hinzugefügt, wonach auch der Staat Israel als jüdisches Kollektiv Ziel solcher Angriffe sein kann.

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Doch nun kritisiert eine breite Front aus der Kulturbranche der Hauptstadt genau dieses Vorhaben. In einem offenen Brief von „Berliner Kulturproduzent:innen aller Sparten“ äußern rund 2000 Menschen Protest gegen den „Bekenntniszwang zur umstrittenen IHRA-Definition von Antisemitismus als Voraussetzung für Kulturförderungen des Landes“. Dies sei „politische Instrumentalisierung von Antisemitismusklauseln“. Die Senatskulturverwaltung verkenne, dass „ein erzwungenes Bekenntniss [sic] ein Eingriff in die verfassungsmäßig garantierten Grundrechte“ sei.

Initiatoren stört wohl Israelbezug

Dabei geht es gar nicht um Grundrechte, sondern nur um ein Anrecht auf Förderung. Der Brief kritisiert die Entscheidung der Senatsverwaltung trotzdem und betont, dass es eine kontroverse Debatte über die Antisemitismus-Definition der IHRA gebe, sowie eine von internationalen Wissenschaftlern erarbeitete Alternativdefinitionen. Scheinbar stört die Initiatoren des Briefes vor allem der Israelbezug zur Klausel. Sie beklagen: „Internationale und insbesondere palästinensische Künstler*innen sind von der Klausel besonders betroffen.“

Die Unterzeichner des Briefs monieren auch, dass es keine vorherige Debatte zur Entscheidungsfindung gegeben habe. Die Maßnahme des Entzugs finanzieller Förderung und öffentlicher Plattformen wird als Druckmittel kritisiert, um kritische Positionen zur Politik der israelischen Regierung und zum Kriegsgeschehen in Gaza aus dem öffentlichen Diskurs auszuschließen. Der Brief betont jedoch, dass es nicht die Aufgabe der Kulturverwaltung sei, die gesellschaftlichen Grenzen der Kunst- und Meinungsfreiheit vorzugeben, solange sich die Meinungsäußerungen im legalen Rahmen bewegen.

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