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Brandenburg

„Verlautbarungen an der strafrechtlichen Grenze“: Verfassungsschutz soll rechtsextreme Finanzierungsströme austrocknen

In Brandenburg plant die Regierungskoalition die Befugnisse des Verfassungsschutzes auszuweiten. Schon bei Erfüllung des sogenannten Gefährdungspotenzials sollen der Behörde künftig weitreichende Überwachungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

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In Brandenburg will die Regierungskoalition bestehend aus SPD, CDU und Grüne das Verfassungsschutzgesetz ändern. Ziel des Vorhabens sei es, rechtsextreme Finanzierungsströme besser überwachen zu können. Vorbild für die Gesetzesänderung ist ein Abschnitt des kürzlich von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vorgestellte 13-Punkte-Maßnahmenpaket im Kampf gegen Rechts.

Demnach arbeitet man in Brandenburg daran, die Befugnisse des Landesverfassungsschutzes deutlich auszuweiten. Ermittlungen zu Finanzierungsströmen sollen künftig schon dann möglich sein, wenn ein sogenanntes „Gefährdungspotenzial“ vorliegt. Bisher dürfen solche Untersuchungen nur auf Grundlage des Verhetzungs- und Gewaltbezugsmerkmals durchgeführt werden. „Eine derartige Beschränkung ist nicht länger zeitgemäß“, heißt es hier zur Begründung aus Brandenburg. Zudem sollen künftig Kontostammdaten beim Bundeszentralamt für Steuern abgefragt werden dürfen.

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In Brandenburg sollen ausgerechnet die Grünen sich lange gegen die Änderung des Verfassungsschutzgesetzes gestellt haben. Erst die Correctiv-Recherchen rund um das „Geheimtreffen“ von Potsdam soll die Partei dann zum Einlenken bewogen haben. Brandenburg Innenminister Michael Stübgen soll hingegen schon seit langem auf mehr Befugnisse für den Verfassungsschutz gedrängt haben.

„Verlautbarungen an der strafrechtlichen Grenze“

Die Grünen bestanden jedoch auf einigen Bedingungen für die Gesetzesänderung. Demnach soll die G10-Kommission des Landtags bei geplanten Finanzermittlungen eingebunden werden. Wenn in das Brief-, Post- oder Fernmeldegeheimnis aus Artikel 10 des Grundgesetzes eingegriffen wird, muss das geheim tagende Gremium aus drei Abgeordneten (bestehend aus SPD, CDU, Linke) im Voraus in Kenntnis gesetzt werden.

Die Regierungsparteien erklären zu dem Gesetzesentwurf, dass „Verlautbarungen an der strafrechtlichen Grenze“ ein zunehmendes Risiko seien. Das „Mobilisierungs- und Agitationspotenzial“ dürfe nicht unterschätzt werden. Von diesen Bestrebungen könne eine „schwerwiegende Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung“ ausgehen, heißt es weiter.

Noch im Koalitionsvertrag versprach die Brandenburger Regierung um Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) keine „umfassende Novellierung“ des Verfassungsschutzgesetzes vorzunehmen. Insbesondere die Grünen legten Einwände gegen solche Pläne ein. Nun hat sich die Situation offenbar verändert und die Grünen haben ihre Bedenken beiseite geschoben.

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