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Verfassungsschutz erklärt: Wer den Pride Month ablehnt, gefährdet das Grundgesetz

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Ende Juni machte das niedersächsische Landesamt für Verfassungsschutz auf Twitter mit einem langen Thread auf sich aufmerksam: In einer Tweetkette erklärte die geheimdienstliche Behörde die Aktion „Stolzmonat“ zu einer rechtsextremen Bestrebung von Verfassungsfeinden. Aus der Netzgemeinde, aber auch von Politikern wie dem CDU-Bundestagsabgeordneten Christoph Ploß folgten daraufhin verständnislose Reaktionen – womit beschäftigt sich der Verfassungsschutz da überhaupt?

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Was ist der Stolzmonat?

Der Stolzmonat ist eine Aktion aus dem rechtskonservativen Spektrum. Der Name, eine wörtliche Übersetzung des englischen  Begriffs „Pride Month“, verrät, worum es geht: Es soll eine rechte Replique auf den linken Aktionsmonat im Juni sein, bei dem an jeder Ecke Regenbogenflaggen hängen und sexuelle bzw. geschlechtliche Identitäten abseits der Norm zelebriert werden. Einst ging es dabei um die Gleichberechtigung von Homosexuellen und das Ende von Diskriminierung – heute vor allem um die Verbreitung von Gendertheorie und ähnlichen linken Konstrukten. Aus der rechtskonservativen Ecke des Internets formierte sich die Bewegung „Stolzmonat“ dezentral als Antwort darauf.  Stolz auf Deutschland, seine Identität, Werte und Kultur als konservatives Gegenmodell zum Stolz auf Sexualpraktiken – eigentlich ein ganz harmloses, politisches Statement. Doch der Verfassungsschutz Niedersachsen macht daraus etwas anderes: Er erklärt die Aktion zu einem rechtsextremen Instrument, dass „queere“ Menschen unsichtbar machen und sie ausschließen und bedrohen wolle. 

Hat „Pride“ schon Verfassungsrang?

Die Anti-Pridemonth-Aktion ein Fall für den Verfassungsschutz? Lächerlich, finden viele. Deshalb rechtfertigte das niedersächsische Landesamt seine umfassende Beschäftigung mit dem Stolzmonat in einem Tweet erneut. Es gehöre zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes, über Bestrebungen zu informieren, die die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung oder die Sicherheit bzw. den Bestand des Bundes oder eines Bundeslandes bedrohen, begründet der Inlandsgeheimdienst seine Einordnung des „Stolzmonats“ – der sich eigentlich gegen nichts außer linken Woke-Aktivismus richtet.

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Was heißt das also? Hat „Pride“ schon Verfassungsrang? In einem Land, dessen Ministerien, Rathäuser und Botschaften die Flagge dieser Bewegung vor ihren Amtssitzen hissen, könnte man das ohnehin fast glauben. Die Botschaft des Landesamtes jedenfalls ist klar: Wer mit dem „Pride Month“ und allem, was bei ihm mitschwingt, nicht unbedingt einverstanden ist, ist im Grunde ein Verdachtsfall, ein Verfassungsfeind. 

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