Die Klatsche für Habeck: Verfassungsgericht stoppt Heizungsgesetz
Das Bundesverfassungsgericht hat der Ampel-Koalition untersagt, das sogenannte Heizungsgesetz noch vor der Sommerpause durch das Parlament zu peitschen. Das Gericht gab einem Eilantrag eines CDU-Bundestagsabgeordneten recht, der sich in seinen Rechten als Mitglied des Deutschen Bundestages verletzt sah. Er bemängelte vor allem, dass der Gesetzesentwurf den Abgeordneten zu kurzfristig zugeleitet worden sei. In seiner Abwägung entschied das Gericht, dem Eilantrag insofern Recht zu geben.
Damit ist das umstrittene Heizungsgesetz aus dem Hause von Wirtschaftsminister Robert Habeck vorerst auf Eis gelegt. Da die Sommerpause des deutschen Bundestages am Freitag beginnt, kann das Gesetz frühestens im September beschlossen werden – vorher kommt das Parlament nicht erneut zu einer Sitzung zusammen.
Die Opposition hatte in den vergangenen Tagen und Wochen immer wieder bemängelt, dass die Ampel-Koalition das Gesetz im Eiltempo und mit der Brechstange durchbringen wolle. Diesem Vorhaben hat das Verfassungsgericht nun einen Riegel vorgeschoben. Auch, wenn das Gericht eine Entscheidung in der Hauptsache des Verfahrens noch nicht getroffen hat, ist die Botschaft der Entscheidung klar: Die Ampel respektiert den parlamentarischen Betrieb offenbar nicht ausreichend.
Was bei der Diskussion um das Gebäude-Enteignungsgesetz viel zu wenig Beachtung findet, ist die Aufweichung des Begriffes der ‚unbilligen Härte‘ in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit:
In der bislang gültigen EnEV hieß es dazu:
‚Bei Bestandsbauten müssen sich die gemäß EnEV erforderlichen Aufwendungen für die Maßnahmen innerhalb einer „angemessenen Frist“ durch die damit erzielten Einsparungen amortisieren‘ (gem. Rechtssprechung: i:A. 10 Jahre).
Das wurde jetzt verwässert. Als Ergänzung zur Härtefall-Klausel steht im neuen GEG:
„… hierbei sind unter Berücksichtigung des Ziels dieses
Gesetzes die zur Erreichung
dieses Ziels erwartbaren
Preisentwicklungen für Energie
einschließlich der Preise für
Treibhausgase nach dem
europäischen und dem nationalen
Emissionshandel zu
berücksichtigen.“
Nachdem kein Mensch weiß, wie sich die Brennstoff-Preisentwicklung über 10 Jahre gestalten wird, dürften die Anerkennungsquoten für Anträge auf wirtschaftlich ‚unbillige Härten‘ Richtung Null tendieren …