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Die Klatsche für Habeck: Verfassungsgericht stoppt Heizungsgesetz

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Das Bundesverfassungsgericht hat der Ampel-Koalition untersagt, das sogenannte Heizungsgesetz noch vor der Sommerpause durch das Parlament zu peitschen. Das Gericht gab einem Eilantrag eines CDU-Bundestagsabgeordneten recht, der sich in seinen Rechten als Mitglied des Deutschen Bundestages verletzt sah. Er bemängelte vor allem, dass der Gesetzesentwurf den Abgeordneten zu kurzfristig zugeleitet worden sei. In seiner Abwägung entschied das Gericht, dem Eilantrag insofern Recht zu geben.

Damit ist das umstrittene Heizungsgesetz aus dem Hause von Wirtschaftsminister Robert Habeck vorerst auf Eis gelegt. Da die Sommerpause des deutschen Bundestages am Freitag beginnt, kann das Gesetz frühestens im September beschlossen werden – vorher kommt das Parlament nicht erneut zu einer Sitzung zusammen.

Die Opposition hatte in den vergangenen Tagen und Wochen immer wieder bemängelt, dass die Ampel-Koalition das Gesetz im Eiltempo und mit der Brechstange durchbringen wolle. Diesem Vorhaben hat das Verfassungsgericht nun einen Riegel vorgeschoben. Auch, wenn das Gericht eine Entscheidung in der Hauptsache des Verfahrens noch nicht getroffen hat, ist die Botschaft der Entscheidung klar: Die Ampel respektiert den parlamentarischen Betrieb offenbar nicht ausreichend.

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