Meinungsfreiheit
Während Polizei gegen „Hasspostings“ vorgeht: Bundesverfassungsgericht hebt zwei Urteile wegen „Schmähkritik“ auf
Wegen polemischer Äußerungen waren zwei Männer vor Fachgerichten verurteilt worden beziehungsweise unterlegen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Entscheidungen jetzt aufgehoben: Das Recht auf Meinungsfreiheit sei nicht ausreichend gewürdigt worden.
Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden stattgegeben und Entscheidungen der ordentlichen Gerichtsbarkeit aufgehoben, in denen legitime Meinungsäußerungen unzulässig als beleidigend bewertet worden waren. Dies geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Pressemitteilung der Karlsruher Richter hervor. In beiden Fällen sieht das Gericht jeweils das Grundrecht auf Meinungsfreiheit durch die Gerichte verletzt.
Das erste Verfahren betrifft einen Familienvater, der während der Corona-Zeit kritische E-Mails an den Schulleiter des Gymnasiums seines Sohnes sandte. Der Beschwerdeführer kritisierte Corona-Maßnahmen im Schulbetrieb und bezeichnete diese unter anderem als „faschistoid“. Außerdem gab er an, dass ihn die Maßnahmen an „frühere dunkle Zeiten“ erinnerten. Wegen dieser Aussagen wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt.
Werbung
Laut Bundesverfassungsgericht hätten sich die Strafgerichte nicht tragfähig mit Wortlaut und Kontext der Aussagen auseinandergesetzt und die Annahme einer persönlichen Herabsetzung des Schulleiters nicht hinreichend begründet. Außerdem sei eine kontextspezifische Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht erforderlich gewesen, die jedoch unterblieb.
Im zweiten Verfahren schrieb der Beschwerdeführer an eine Rechtsanwältin, die zuvor als Verfahrenspflegerin bei einer ihn betreffenden psychiatrischen Zwangsmaßnahme eingesetzt war. In dem Schreiben bezeichnete er das Personal, das die Maßnahme bei ihm durchführte, als „psychiatrischen Mob“ und „illegal vorgehende Uniformierte“. Die mit der Zustellung des Schreibens beauftragte Obergerichtsvollzieherin lehnte den Zustellungsauftrag jedoch ab, weil sie die Passagen als unzulässige Schmähkritik wertete. Das Oberlandesgericht gab ihr Recht.
Werbung
Laut Verfassungsgericht habe das Zivilgericht jedoch den Sinn der Bezeichnung „psychiatrischer Mob“ nicht kontextbezogen gedeutet. Insbesondere sei unklar geblieben, auf wen sich die Äußerung bezog und ob sie auf einen konkreten Personenkreis „individualisierbar“ sei. Zudem sei die Wertung der Aussagen als „Schmähkritik“ nicht begründet worden, weil sie einen, wenn auch polemischen, Sachbezug aufwiesen. Karlsruhe hat beide Verfahren zur Entscheidung zurück an die Fachgerichte überwiesen.
Freund werden
Freund von Apollo News werden
Die Zurückweisung ist kein Freispruch. Nicht zu früh jubeln.
Fakt aber ist und das wird aus den Entscheidungen des BVerfG deutlich, dass die unteren Instanzen der Strafgerichtsbarkeit häufig juristisch – ganz gleich ob ideologisch motiviert oder nicht – UNSAUBER arbeiten, was für die Betroffenen schwere Folgen haben kann.
Daran wird sich allerdings auf absehbare Zeit nichts ändern.
Letzte Zuckungen eines dahinsiechenden Rechtsstaates … Die unteren Instanzen sind ohnehin mehrheitlich institutionsdurchmarschiert. Die mittleren Instanzen teilweise. Beim BVerfG erwarte ich monatlich den Umschlag. Bröselig-Gerstenstadt zeigte es ja, wie dicht wir dran sind. Die andere hat’s ja sogar schon geschafft.
In der Eile liegen halt die großen Fehler !
Mehr tatsächlich unabhängige Staatsanwälte und mehr von NICHT-SYSTEMRICHTERN !
Ein noch effektiveres wäre, wenn die Zuwanderung gestoppt wird.
Zig Tausende Klagen gibt es von Eingewanderten bezüglich ihres Asylstatus !
„Vielen Dank“ Frauen + Herren Politiker für weiter
bornierte Entscheidungen, die jeglicher Realität, Normen, der großen Masse des Volkes
und Betriebswirtschaftlichkeit widersprechen !
Ist schon klar, die Politik arbeitet leider auch den Anwälten, die sich eine goldene Nase verdienen, gerne zu !
Pfui !
„Die Zurückweisung ist kein Freispruch.“
Das BVerfG verweist die Fälle *immer* zur Neuverhandlung zurück, wenn es nicht um Normenkontrollverfahren o.ä. geht.
Mit diesem einen Satz beweisen Sie lediglich, dass Sie a) entweder keine Ahnung haben oder b) die Volksseele wider besseres Wissen zum Kochen bringen wollen. Ich tippe auf Letzteres.
Die Klagerei kostet die unrechtmäßig Verurteilten aber ein Vermögen🤷♂️
Franks, mag sein, aber was Recht ist, muss Recht bleiben. Meinungsfreiheit gehört dazu.
Traurig, dass man sich wegen Nichtigkeiten durchklagen muss. Immer mehr Mimosen gehen um. Für den Kläger ist es mit Kosten verbunden. Die Verfahren zehren an Nerven. Linke, Mimosen und Rechthaber missbrauchen die Justiz derzeit im Übermaß.
Sowie ich das sehe führt die Regierung einen Kampf gegen die Bevölkerung. Nach meinem Kenntnissen hat die Bevölkerung immer gewonnen.
Das sind leider die Prioritäten die derzeit gesetzt werden, mit Ihrem Fazit haben Sie ganz sicher Recht.
Wer bezahlt das alles eigentlich?
Witzbold
„Karlsruhe hat beide Verfahren zur Entscheidung zurück an die Fachgerichte überwiesen.“
Ach, die dürfen es jetzt nochmal versuchen? … und nochmal und nochmal?
Was entscheiden die denn jetzt? Etwa darüber ob sie dem Einwand des Bundesverfassungsgerichts stattgeben?
Hallooo, ist Jemand Zuhause?
Haben unsere Gerichte schon mitgeschnitten, dass eine Million offene Verfahren auf ihre Bearbeitung warten und Kriminelle aus der U-Haft wandern, weil die juristischen Fristen abgelaufen sind?
Das darf doch alles garnicht wahr sein.
Das BVerfG hat mittlerweile extrem linke Richter. Entsprechend nimmt die Qualität der Entscheidungen stark ab.
Da ergeht man sich im kleinsten Detail und der Rest hat halt Pech gehabt, anhängige Klagen bleiben einfach liegen.
Die Verbrecher unter den U-Haft Entlassenen tauchen dann schnell unter.
Ups, was ist passiert 🙂 Es ist nur noch die AFD wählbar.
wie kann es denn sein, dass das Gericht „ungestraft“ hier einen „Schaden“ durch eine Rechtswidrige Verurteilung herbei führt?
So etwas hat doch mit „Rechtsstaat“ nichts zu tun…..
Wenn Deutschland keine anderen Probleme hat dann läuft doch alles wunderbar in der besten Demokratie aller Zeiten.
Das heißt für mich, jeder der in das Internet geht, braucht ein VPN, am besten eine, wo der Server nicht nur virtuell im Ausland steht und dessen Anbieter nicht mit logt. Sowie braucht man zusätzliche eine gute Rechtsschutzversicherung die durch alle Instanzen geht.
Richtig.
Darf ich ergänzen?
Besser wären 2 Rechtschutzversicherungen mit u.a.
Strafrechtschutz !
Zusätzlich sollten im Monat Euros zurück gelegt werden damit Spitzenanwälte bezahlt werden können, die nur Mandate nach Abrechnung nach Minuten annehmen !
Nicht lachen, habe mich bei einer Sozietät in einer Großstadt erkundigt. Zusätzlich wird ein nicht unerheblicher Vorschuss gefordert !
Das alles bezahlt keine normale Rechtschutzversicherung, sie trägt nur zu einem kleinen Teil mit einem geringen Kostenbeitrag bei !
VPN ist keine absolut sichere Geschichte betr. Nachverfolgung !
Es gibt z.B. Anbieter, wie Amazon, ebay, kleienanzeigen u.v.a. die kein VPN akzeptieren und Du kannst vielfach deren Seiten gar nicht bis zum Ende mit VPN aufrufen.
Ich empfehle TOR-Browser, es gibt auch andere, probiert es und entscheidet auf Dauer selber !
Keine Beleidigungen vornehmen !
Fragestellungen wirken sehr gut, allerdings keine
Suggestivfragen !
Bleibt v.d. Spionage-Netzwerken weg !
Im Strafrecht deckt die RSV nur sehr eingeschränkt Fahrlässigkeitsdelikte, wie z,B. fahrlässige Körperverletzung bei einem Unfall, NICHT ABER Vorsatzdelikte.
Wer ins Internet geht, sollte erstmal von entsprechenden Stellen vorher geprüft werden, ob er tolerierbare Meinungen vertritt, dann brauchen wir auch keine Prozesse mehr und die verbleibenden haben dann ihren Safespace
Ich denke, in Nordkorea ist das schon umgesetzt.
Ich denke es sollte eine Augen+Ohren-Firewall für die überempfindlichen Menschen geben.
Damit können sie sich dann der Realität entziehen und müssen nicht alles und jeden verklagen.
Meine Vermutung geht angesichts der ganzen Rückzieher und Verfahrenseinstellungen dahin, dass da eine zwar für uns Sterbliche (noch) unsichtbare, aber trotzdem richtig ‚dicke Granate‘ in Spree-Kalkutta eingeschlagen hat, mit der Aufschrift: „Greetings from Washington D.C.“…
Diese Klagen sind direkt gegen das Volk gerichtet und gegen die Meinungsfreiheit und das Volk sollte sich solche Rechtsbrüche nicht gefallen lassen und ihre Rechte einfordern. Vielleicht sollte man einen landesweiten Fonds gründen, um die Kosten zu finanzieren.
Könnte man diese Leute, die andere denunzieren, nicht auch einklagen wegen Missachtung der Meinungsfreiheit, wegen Verletzung von grundlegenden Verfassungsrechten?
Das Vertrauen in den Staat ist längst verloren.
Erst anklgen, dann in den unteren Instanzen verurteilen und letzten Endes scheinheilig freisprechen, also doch ein Rechtsstaat? Nein, auch dieses Vorgehen dient der Einschüchterung.
wann kapiert man endlich, dass Hass eine Emotion ist und keine Straftat.
Ich hasse Grünkohl und das darf ich auch.
Zum ersten Verfahren kann ich den Hintergrund ganz klar benennnen: der Verurteile „Familienvater“ hat die Corona-Maßnahmen von Anfang an stark kritisiert. Er war früher Polizeibeamter.
Gerade weil er das Kontrollsystem von innen kennt sah und sieht es sich herausgefordert und begegnet ihm mit einer Vielzahl von rechtlichen Verfahren (Ordnungswidrigkeiten wegen Schulpflichtverletzung des Sohnes, dieses Strafverfahren wegen angeblicher „Beleidigung“, Beobachtung durch den Verfassungsschutz, verwaltungsrechtliche Verfahren, beamtenrechtliche Verfahren usw.).
Heutzutage nennt man das „Lawfare“ – Kritiker juristisch dermaßen einzudecken, dass sie hohe Kosten haben und einfach resigniert die Klappe halten sollen.
„Laura und ihr Mann Martin führen die anscheinend perfekte Ehe“ (USA 1990 – Sleeping With the Enemy) … Staat und Volk führen eine beneidenswerte Demokratie … (BRD 2026 – Sleeping With Carlsruhe)
Die Politiker „ genießen „auch noch die Immunität und Rechtschutz !!! Während die einfachen Bürger mit Strafverfahren von Ihren Volksvertretern überzogen werden ! ! Der Souverän ist also schlechter gestellt , als seine Angestellten ; das ist einfach nur noch verrückt !! Wenn die Demokratie nicht nur eine Fiktion sein wird , dann muss das umgekehrt werden !! Es kann nicht sein , dass ein Politiker jeden Bürger auf Geheiß nötigen , unterdrücken und gar in den Knast stecken kann , aber der verantwortliche Politiker den Souverän vor der Abwahl belügen darf ohne Konsequenzen oder auch dem Staat Milliarden Gelder entzieht durch bewusste Fehlentscheidungen ( siehe Habeck mit Nordvolt , siehe Scheuer mit der Maut ) ! All diese hat keine Konsequenzen ??? Ich erwarte hier eine Strafrechtsänderung und die Möglichkeit von Rechtschutz des Bundes oder der Länder aus Paritätsgründen !! Es darf nicht sein , dass Politiker über das Recht stehen !!
Das nützt dem durch das Wahrheitsministerium ermordeten Herrn Niehoff leider auch nichts mehr.
Oh Karlsruhe gibt sich den Anstrich einer unabhängigen Rechtssprechung!
Etwas spät und bei irgendeinem Firlefanz, aber der Wille versetzt ja bekanntlich Berge.
Es kommt vllt auf den Senat an…
Daß das Verfassungsgericht die Verfassung hochhält!
Es kommt noch soweit, daß der Verfassungsschutz wieder die Verfassung schützt …
In Bremen geht es gerade gut ab: Rotfront SED-GRÜNE-SPD gegen CDU, Thema „Interventionistische Linke“, also RAF 2.0. Die Merz-CDU wird allseitig brandeingemauert …
Die Beklagten waren es vielleicht Systemlinge des Systems?
Dann wäre die Antwort des BVerfG nachvollziehbar !
Ich halte gar nichts vom höchsten Gericht.
Sie sind in den Jahren viel zu oft als Systemgericht
für die Regierung aufgetreten und von daher kommen Zweifel an der Trennung der Gewaltenteilung auf !
Das Richterfoto ist schon mehrere Jahre alt. Herr Müller und Frau König sind inzwischen nicht mehr Richter am BVerfG. Vielleicht sollte Appolo News ein aktuelles Richterfoto bei künftigen Beiträgen verwenden und dann zudem vom zuständigen Senat.
Es ist eine Schande das das Verfassungsgericht immer wieder solche Urteile aufheben muss, weil Linke Richter aus irgendwelchen Quatsch Urteile fabrizieren.
„In beiden Fällen sieht das Gericht jeweils das Grundrecht auf Meinungsfreiheit durch die Gerichte verletzt.“
Grundrechte von Bürgern von Richtern an ordentlichen Gerichten verletzt? Auweia, von welchem Schurkenstaat ist hier die Rede? Wurde im Artikel leider nicht erwähnt.