Werbung

40 Prozent

Verfahren gegen 17 Länder: EU drängt auf Frauenquote in Unternehmensvorständen

Die EU-Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren gegen 17 Mitgliedstaaten eingeleitet, weil diese eine Quotenregelung für Frauen in Unternehmen noch nicht umgesetzt haben. 30 Prozent der Führungsriege müssen demnach von „Angehörigen des unterrepräsentierten Geschlechts“ besetzt sein.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen setzt sich für die schnelle Umsetzung der Quotenregelung in Führungsetagen ein

Werbung

Die Europäische Kommission hat am Freitag mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen eine Reihe von EU-Mitgliedstaaten eingeleitet. Der Anlass ist die unzureichende Umsetzung der Richtlinie zur ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in den Führungsgremien von Unternehmen. Betroffen sind insgesamt 17 EU-Staaten, die die Vorgaben bislang nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt haben.

Laut der Datenbank der Kommission betrifft das: Irland, Lettland, Belgien, Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Estland, Griechenland, Frankreich, Zypern, Luxemburg, Ungarn, Österreich, die Niederlande, Polen, Portugal und Rumänien. Seit Dezember 2022 ist die EU-Richtlinie zur ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in den Leitungsorganen großer Unternehmen in Kraft.

...
...

Ziel der Regelung ist es, ein gerechteres Geschlechterverhältnis in den Führungsetagen von börsennotierten Unternehmen sicherzustellen. Die EU verlangt, dass 40 Prozent der nicht geschäftsführenden Direktorenstellen sowie ein Drittel aller Direktorenpositionen in großen, börsennotierten Unternehmen von „Angehörigen des unterrepräsentierten Geschlechts“ besetzt werden.

Die Mitgliedstaaten hatten bis zum 28. Dezember 2024 Zeit, diese Regelung in nationales Recht umzusetzen. Doch nicht alle betroffenen Länder haben die Frist eingehalten, was die Kommission nun zu den aktuellen Vertragsverletzungsverfahren veranlasst hat. Die betroffenen Länder haben nun zwei Monate Zeit, um auf das Schreiben der Kommission zu reagieren und die erforderlichen Änderungen an ihren nationalen Gesetzen vorzunehmen.

Sollte die Antwort der Mitgliedstaaten nicht zufriedenstellend ausfallen, kann die Kommission als nächsten Schritt eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgeben. Diese stellt eine letzte Mahnung dar, bevor die Kommission mögliche rechtliche Schritte einleitet, die auch Geldstrafen beinhalten können.

Sie haben brisante Insider-Informationen oder Leaks? Hier können Sie uns anonyme Hinweise schicken.

Werbung