Auf Campingplatz
„Verbrecher“: Ehepaar nach Beschimpfung von Christian Drosten gerichtlich verwarnt
Ein Paar beschimpfte Virologe Christian Drosten 2022 auf einem Campingplatz und wurde nun vom Amtsgericht Waren verwarnt. Es ging um die Privatsphäre des Virologen.
Im Sommer 2022 kam es auf einem Campingplatz in der Mecklenburgischen Seenplatte zu einem Vorfall, bei dem der Virologe Christian Drosten von einem Berliner Paar beschimpft wurde. Der Fall wurde am Donnerstag vor dem Amtsgericht Waren verhandelt. Das Paar wurde nun von dem Gericht verwarnt.
Dem 49-jährigen Mann wurde zur Last gelegt, Drosten in der Öffentlichkeit lautstark als „Verbrecher“ diffamiert zu haben. Weiterhin ging es um das unerlaubte Fotografieren von Drosten und die Weiterleitung dieser Bilder im Internet. Die 51-jährige Frau erhielt eine Strafe wegen Beleidigung, da sie Drosten gegenüber ausfällig wurde und ihn aufforderte, sich zu entfernen.
Ein kurioser Aspekt des Verfahrens war der Antrag eines Verteidigers, Bill Gates als Zeugen zu laden. Dieser Vorschlag wurde jedoch vom Richter abgelehnt, da er für den eigentlichen Kern des Verfahrens – die persönlichen Anfeindungen gegen Drosten – irrelevant gewesen sei.
Der Richter betonte in seinem Urteil, dass es in diesem Prozess nicht um die Frage der Finanzierung von Drostens Forschungsinstitut durch die Bill & Melinda Gates Foundation oder um die allgemeine Corona-Politik gehe. Vielmehr stehe der Respekt und der Anstand gegenüber anderen Personen, auch wenn sie öffentlich bekannt sind, im Vordergrund. Drosten, der während der Corona-Pandemie häufig in den Medien zu sehen war, habe das Recht, in seiner Freizeit ungestört zu bleiben. Das Verfahren gegen eine weitere beteiligte Person wurde aufgrund der Geringfügigkeit ihrer Tatvorwürfe eingestellt.
Irgendwann werden hoffentlich die Rollen getauscht und dann sitzt der „ehrenwerte“ Herr Drosten auf der Anklagebank. Ich weigere mich, diese Hoffnung aufzugeben.
„Drosten, der während der Corona-Pandemie häufig in den Medien zu sehen war, habe das Recht, in seiner Freizeit ungestört zu bleiben.“
Ok. Das kann ich akzeptieren.
Dann soll der Staat aber auch gefälligst akzeptieren, daß ich das Recht habe, in meiner Freizeit ungestört von jeglichen staatlichen Gängelungen und Repressalien zu bleiben!
Es ging um seine Privatsphäre? Darum ging es bei Millionen von Bürgern auch.
„Vielmehr stehe der Respekt und der Anstand gegenüber anderen Personen, auch wenn sie öffentlich bekannt sind, im Vordergrund.“
Wo war dieses richterliche Verständnis, als Frau Weidel als „Nazi-Schlampe“ betitelt wurde?????!
Ist wohl alles eine Sache der persönlichen Betroffenheit des Ehepaares.
Wenn eine oder mehrere Personen während Corona gestorben sind, die dem Ehepaar persönlich nahe standen, kann man zumindest die Richtigkeit der Verwarnung hinterfragen.
Ob überhaupt und wenn viel Dreck am Stecken von Drosten klebt, wird sich früher oder später zeigen.
Die Verwarnung mit Strafvorbehalt (endlich mal ein Richter, der das kennt und auch anwendet), deren Begründung (lässt sich hören) und die Einstellungen im Übrigen sprechen für einen Richter mit gutem Judiz…
Allerdings würde es nach meiner zivilrechtlichen Wertung einen erheblichen Reisemangel darstellen, Herrn Dr. D. in meinem wohlverdienten Urlaub angesichtig werden zu müssen…
‚Respekt und Anstand‘ Das habe ich bei Drosten vermißt.
Meine ganze Sympathie gilt denen, die auf dem Campingplatz die Wahrheit gesagt haben.
Tja, wie viele sog. Verschwörer lange aussagten: Folge dem Weg des Geldes !
Diesem Typ, wie der anderen Mittäter die Blut an den Händen haben, gehört etwas ganz anderes als verbale, berechtigte Attacken.
Wie sagte ein Polizist zu einem Demonstranten (YT): Mörder !
Frage mich wer nun diese „Mörder“ sind, die über Leichen gehen, wie auch bei anderen Themen aktuell.
Dass diese sich noch trauen vor Gericht zu ziehen, zeigt, welche Charaktäre dies sind – wobei es an die Zeit 1933 bis 1945 mehr als erinnert.
Dazu noch das aktuelle Viedeo von der Gräfin Dracula in Ravensburg mit deren Sektenangehörigen.
Die Attacke war doch „nur“ verbal, gegenüber einem
Mann, der in seiner ganzen Selbstverliebheit letztlich
mit nichts weniger als mit Menschenleben – man muß
es so hart und deutlich sagen – „spielte“.
Ich habe im Netz mal nachgeschaut, was eigentlich mit „Verwarnung“ gemeint sein könnte.
Das wurde geurteilt:
„Das Amtsgericht Waren hat im Prozess um verbale Anfeindungen gegen den Virologen Christian Drosten zwei Camper zu Geldstrafen in Höhe von 1.200 Euro beziehungsweise 375 Euro verurteilt. Der 49-jährige Mann beziehungsweise seine 51-jährige Ehefrau aus Berlin seien der Beleidigung, der Verleumdung und der Nötigung schuldig, befand das Gericht am Donnerstag. Sie hatten den Virologen Christian Drosten auf einem Campingplatz in der Nähe von Wesenberg (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) im Juni 2022 verbal angegriffen und ihn unter anderem als „Massenmörder“ und „Verbrecher“ beschimpft. Das Gericht setzte die Strafen allerdings zur Bewährung aus.“ (NDR)
Also im Endeffekt eine Bewährungsstrafe ohne konkrete Folgen für die Verurteilten – solange diese nicht erneut so agieren.
Und ich dachte, der wär schon längst im Gefängnis!
Ein Vater wartete nach der letzten Schulstunde vor der Turnhalle, um seine Tochter abzuholen. Der Junglehrer sagte, er gehe mit der Schülergruppe geschlossen die 200m bis zum Schulhof. Dort könnten die Kinder abgeholt werden. Nach einer kurzen Diskussion auf dem Schulhof betitelte der aufgeregte Vater den Junglehrer mit dem A-Wort. Dieser rannte danach zum Polizeiposten, zeigte unverzüglich an, statt eine Nacht darüber zu schlafen.
Am nächsten Morgen gab die Polizei die Anhörung persönlich im Haus des Bekannten ab. Er gab das A-Wort zu, entschuldigte sich am Montag beim Junglehrer und bekam vom Amtsgericht Post und musste 500 € berappen. Der Rektor bot am Montag an, seine Tochter in eine Parallelklasse zu schicken, was der Vater konsequent ablehnte. Der Schülerin hat das nicht geschadet, der Vater hat sich letztendlich amüsiert und der allseits beliebte, ehemalige Junglehrer hat innerhalb von zehn Jahren schon fünfmal die Schulen gewechselt. So what!
Der Tag wird kommen, an dem Drosten vor Gericht nicht gewinnen kann. Die Hoffnung darauf stirbt zuletzt.
„..häufig in den Medien zu sehen war, habe das Recht, in seiner Freizeit ungestört zu bleiben.“
Die Freiheit während der Freizeit vieler Bürger in welche Drosten´s mit seinen „Welterklärerallüren“ teils übelst hineinfunkte bzw. hineinfunken liess zählt dabei offenkundig überhaupt nichts
Viele der „Drosten-Empfehlungen“ welche sich im Nachhinein als unnütz bzw. gesetzeswidrig herausstellten (zb Forderung nach noch härterem Lockdown Weihnachten 2020-2021) wurden ihm während besagten Campingurlaub zum Vorwurf gemacht
Natürlich hat jeder ein Recht auf ungestörte Freizeit..nur sollte auch ein Hr Drosten zur Ernte der Saat bereit sein welche er einst ausbrachte Was er offensichtlich nicht ist
Es geht ja bei Drosten zu wie bei Hempels unterm Sofa. Er kann nicht einmal seine Doktorarbeit finden…
Drosten ist eine Mimose, die gerne gegen Andersdenkende austeilt, aber nichts einstecken kann. Zudem ist er durch seinen Geltungsdrang eine Person des öffentlichen Interesses, die sich mehr gefallen lassen muss. Allerdings ist er genauso feige wie der Fährenflüchtige.
ich weiss was jeder denkt! Wieso haben die dem eitlen Geck nicht einen Scheitel gezogen. Manche Probleme kann man schlagartig aus der Welt schaffen. Aber friedlich bleiben ist sicher besser, es hat sich ja bisher jede VT als wahr erwiesen und die Corona Betrüger stehen inzwischen nackt da, und da kommt noch mehr!
Durch die RKI Files ist ja klar dass die Grundlage für praktisch ALLES juristisch nicht haltbar ist.
Gesinnungsjustiz bei der Arbeit…
Ich darf leider nicht schreiben was ich von diesem Subjekt halte…
161 ukrainische Kinder die angeblich von Putin verschleppt wurden, und gegen Putin u.a. Haftbefehl
erlassen wurde – wurden in Deutschland gefunden.
Jakob Berdanz sagte: die überwiegende Mehrheit der gesuchten ist in Begleitung /Erziehungsberechtigten im Rahmen einer gemeinsamen Flucht aus dem Kriegsgebiet nach Deutschland
eingereist.
Deutsche Stellen wussten also, dass die gesuchten Kinder sich in D befinden, und offensichtlich das
IStGH in den Haag NICHT darüber informiert. Na die deutsche Justiz kennt sich ja sehr genau mit
falscher Anschuldigung einer Straftat aus. Natürlich ist die Justiz dem zuständigen Ministern unterstellt!
Namen des Richters nennen…!
Dadurch das Drosten ja selbst an den PCR Tests Millionen verdient haben muß, ist es doch surreal das er in Mecklenburg Campingurlaub macht. Ohne den Mecklenburger nahe treten zu wollen, aber mal ehrlich, kann man sich einen öderen Urlaub vorstellen als im Campinganhänger auf einem morastischen, mecklenpommerischen Matschstrand herumzuhängen? Das hat doch keinen Stil. Vor allem wenn man sich was anderes leisten kann. Gut, den Vorwurf ein Verbrecher zu sein hätte ihn natürlich auch in Capri oder Brasilien eingeholt, aber mit Sonnenbrille und Palmenshorts hätte man ihn vielleicht gar nicht erkannt. Der Mann bleibt ein Rätsel.
nachdem herr D soviel Wert auf den Schutz SEINER Privatsphäre legt…..
es waren in der C zeit SEINE!!! (überzogenen und teils gelogen) Aussagen , die unzählige Privatsphären im Land negativ mit beeinflusst haben.
auch Campingplätze, die nur mit Maske, Impfung, und 55 Schwachsinnsregeln a la Tests, Abstand, gesperrte bereiche usw. benutzt werden durften…
Diese Tatsachen verdrehen gehören vor Gericht
Wiele unschuldige Leben haben die zu verantworten
„…hat das Recht in seiner freizeit ungestört zu bleiben.“
Der Mann hat mit seinen irren Corona Aussagen und seinem
völlig unbrauchbaren Test, Millionen von Menschen über
zwei Jahre großerTeile ihrer Freizeit beraubt! Der Mann
hat seine Rechte längst verwirkt!
Wer dermaßen durch seine „Beratungsleistung“ für die Bundesregierung in Grundrechte und individuelle Freiheit anderer eingegriffen hat, wie dieses Subjekt, der muss schon damit rechnen, dass Bürger ihren Unmut äußern. Wenn jemand durch erwiesenermaßen fachlich falsche Ratschläge den Regierenden die Argumente verschafft hat, um Menschen über jedes Maß hinaus zu schikanieren, einzusperren und sie damit ihrer Privatautonomie zu berauben, muss meines Dafürhaltens mit den Beschimpfung „Verbrecher“ leben, da sein Tun verbrecherische Züge getragen hat. Die mehrheitlich regierungshörige deutsche Justiz sieht dies natürlich ganz anders.
Getroffene Hunde bellen, immer das Gleiche mit denen. Lang, Cheblie, Habeck, Baerbock, Strack Zimmermann … Ihr werdet bekommen was ihr verdient habt!
„der während der Corona-Pandemie häufig in den Medien zu sehen war, habe das Recht, in seiner Freizeit ungestört zu bleiben…
Daß UNTER ANDEREM wegen Drostens Vorschläge zur Lockdownverschärfung Weihnachten 20-21 nur „so GANZ ZUFÄLLIG“ Mio Menschen empfindlich in ihrer Freiheit während der Freizeit beeinflußt wurden fällt nur so „GANZ ZUFÄLLIG bei Drosten und Co unter den Tisch
Querverweis dazu auf div Websuchergebnisse mit “ drosten lockdownverschärfung weihnachten“
Mal abgesehen davon daß sich der größte Teil der Lockdownmaßnahmen im Nachhinein als gesetzeswidrig herausstellte
Hr. Drosten! Sie sind nicht willig die Saat zu ernten welche Sie vorher lt meinem Eindruck in Zusammenarbeit mit der Politik aussäten. Daß Sie deshalb des Volkes Zorn irgendwann trifft war absehbar.
Die Strafe war wahrscheinlich, weil „Verbrecher“ zu unspezifisch ist? Massenmörder wäre der treffendere Begriff. Und der zutreffendere.