Auf Campingplatz
„Verbrecher“: Ehepaar nach Beschimpfung von Christian Drosten gerichtlich verwarnt
Ein Paar beschimpfte Virologe Christian Drosten 2022 auf einem Campingplatz und wurde nun vom Amtsgericht Waren verwarnt. Es ging um die Privatsphäre des Virologen.
Im Sommer 2022 kam es auf einem Campingplatz in der Mecklenburgischen Seenplatte zu einem Vorfall, bei dem der Virologe Christian Drosten von einem Berliner Paar beschimpft wurde. Der Fall wurde am Donnerstag vor dem Amtsgericht Waren verhandelt. Das Paar wurde nun von dem Gericht verwarnt.
Dem 49-jährigen Mann wurde zur Last gelegt, Drosten in der Öffentlichkeit lautstark als „Verbrecher“ diffamiert zu haben. Weiterhin ging es um das unerlaubte Fotografieren von Drosten und die Weiterleitung dieser Bilder im Internet. Die 51-jährige Frau erhielt eine Strafe wegen Beleidigung, da sie Drosten gegenüber ausfällig wurde und ihn aufforderte, sich zu entfernen.
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Ein kurioser Aspekt des Verfahrens war der Antrag eines Verteidigers, Bill Gates als Zeugen zu laden. Dieser Vorschlag wurde jedoch vom Richter abgelehnt, da er für den eigentlichen Kern des Verfahrens – die persönlichen Anfeindungen gegen Drosten – irrelevant gewesen sei.
Der Richter betonte in seinem Urteil, dass es in diesem Prozess nicht um die Frage der Finanzierung von Drostens Forschungsinstitut durch die Bill & Melinda Gates Foundation oder um die allgemeine Corona-Politik gehe. Vielmehr stehe der Respekt und der Anstand gegenüber anderen Personen, auch wenn sie öffentlich bekannt sind, im Vordergrund. Drosten, der während der Corona-Pandemie häufig in den Medien zu sehen war, habe das Recht, in seiner Freizeit ungestört zu bleiben. Das Verfahren gegen eine weitere beteiligte Person wurde aufgrund der Geringfügigkeit ihrer Tatvorwürfe eingestellt.
Irgendwann werden hoffentlich die Rollen getauscht und dann sitzt der „ehrenwerte“ Herr Drosten auf der Anklagebank. Ich weigere mich, diese Hoffnung aufzugeben.
„Drosten, der während der Corona-Pandemie häufig in den Medien zu sehen war, habe das Recht, in seiner Freizeit ungestört zu bleiben.“
Ok. Das kann ich akzeptieren.
Dann soll der Staat aber auch gefälligst akzeptieren, daß ich das Recht habe, in meiner Freizeit ungestört von jeglichen staatlichen Gängelungen und Repressalien zu bleiben!
Es ging um seine Privatsphäre? Darum ging es bei Millionen von Bürgern auch.
„Vielmehr stehe der Respekt und der Anstand gegenüber anderen Personen, auch wenn sie öffentlich bekannt sind, im Vordergrund.“
Wo war dieses richterliche Verständnis, als Frau Weidel als „Nazi-Schlampe“ betitelt wurde?????!
Ist wohl alles eine Sache der persönlichen Betroffenheit des Ehepaares.
Wenn eine oder mehrere Personen während Corona gestorben sind, die dem Ehepaar persönlich nahe standen, kann man zumindest die Richtigkeit der Verwarnung hinterfragen.
Ob überhaupt und wenn viel Dreck am Stecken von Drosten klebt, wird sich früher oder später zeigen.
Die Verwarnung mit Strafvorbehalt (endlich mal ein Richter, der das kennt und auch anwendet), deren Begründung (lässt sich hören) und die Einstellungen im Übrigen sprechen für einen Richter mit gutem Judiz…
Allerdings würde es nach meiner zivilrechtlichen Wertung einen erheblichen Reisemangel darstellen, Herrn Dr. D. in meinem wohlverdienten Urlaub angesichtig werden zu müssen…
‚Respekt und Anstand‘ Das habe ich bei Drosten vermißt.
Meine ganze Sympathie gilt denen, die auf dem Campingplatz die Wahrheit gesagt haben.