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Strengere Grenzwerte

Verbrauchern droht die Zwangs-Stilllegung von Kaminen

Verbrauchern droht ab kommendem Jahr die Stilllegung von älteren Kaminen. Hintergrund ist die Bundesimmissionsschutzverordnung. Demnach greifen für ältere Modelle ab 2025 strengere Grenzwerte für den Ausstoß von Feinstaub und Kohlenstoffmonoxid.

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Im vergangenen Jahr wurde das Gebäudeenergiegesetz verabschiedet. In der Folge werden zahlreiche Haushalte ihre Gas- und Ölheizungen durch Wärmepumpen ersetzen lassen. 2025 könnte vielen Hausbesitzern ein nächster Schlag bevorstehen. Im kommenden Jahr müssen wohl zahlreiche Kaminöfen entfernt oder umgerüstet werden.

Hintergrund sind die im Bundesimmissionsschutzverordnung, kurz BImSchV, vorgeschriebenen Grenzwerte. Diese sollen für den Ausstoß von Feinstaub und Kohlenstoffmonoxid deutlich strenger werden. Bisher mussten alle sogenannten Einzelraumfeuerungsanlagen (beispielsweise Kamine, Pelletöfen, Kachelöfen oder Koksöfen) die vor dem Stichjahr 2015 eingebaut wurden, schrittweise die Grenzwerte der Stufe 1 erfüllen. Seit 2015 gelten für neu eingebaute Anlagen jedoch die höheren Grenzwerte der Stufe 2.

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2025 könnten ältere Kamine stillgelegt werden

Ältere, vor 2015 eingebaute Öfen, müssen laut BImSchV bald aber auch den Grenzwerten der Stufe 2 entsprechen. Die neuen Grenzwerte greifen ab dem 1. Januar 2025. Kachelöfen dürfen etwa dann nicht die Grenzwerte von 400mg/m³ überschreiten. Zuvor war noch ein Ausstoß von bis zu 750mg/m³ gestattet. Für den Ausstoß von Kohlenstoffmonoxid gelten ab 2025 Grenzwerte von 1,25 g/m³, während es bisher noch 2,0 g/m³ sind.

Wer also ein älteres Gerät noch weiterbetreiben will, muss im laufenden Jahr prüfen, ob eine Umrüstung notwendig ist. Sollte der Schornsteinfeger im kommenden Jahr feststellen, dass die jeweilige Anlage die Grenzwerte überschreitet, muss der Ofen stillgelegt werden. Der Einbau eines Kamins kann schnell Kosten in fünfstelliger Höhe verursachen.

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