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Dreistellige Millionenkosten

US-Gericht beschließt: Riesiger Windpark muss wieder abgerissen werden

Ein riesiger Windpark in den USA muss wieder abgerissen werden. Das entschied nun endgültig ein US-Handelsgericht. Geklagt hatte ein Ureinwohner-Stamm, u.a. wegen der ökologischen Schäden, die der Bau der Anlagen anrichtete.

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Der italienische Energiekonzern Enel wurde vom Forbes Global 2000 im Geschäftsjahr 2021 als 73.-größtes Unternehmen der Welt eingestuft. Rund 65.000 Arbeitnehmer sind bei dem Unternehmen beschäftigt. Die Italiener gelten auch als einer der führenden Konzerne im Bereich der Windkraft. In Osage County im US-Bundesstaat Oklahoma betreibt Enel einen riesigen Windpark. Doch damit ist nun wohl Schluss. Richterin Jennifer Choe-Groves vom U.S. Court of International Trade hat entschieden, dass der Windpark abgerissen werden muss.

Die Tulsa World, die Tageszeitung der Stadt Tulsa hat über das Urteil vor knapp zwei Wochen berichtet. Geklagt hatte die Ureinwohner der Osage. Das Urteil gilt als bedeutender Erfolg für den Stamm. Geklagt hatten sie gegen das Projekt aufgrund seiner Nähe zu Grabstätten und der massiven ökologischen Schäden, welche die massiven Turbinen anrichteten. Auch ging es darum, inwiefern Richtlinien über den Bergbau wegen der großangelegten Umgrabungen hier einschlägig sind.

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Auf Enel kommen horrende Kosten zu

Gleichzeitig bedeutet es eine empfindliche Niederlage für Enel, das nun mit Stilllegungskosten in Höhe von Hunderten von Millionen Dollar konfrontiert ist. „Es gibt eine Menge kleinerer Stämme, die nicht so lange hätten kämpfen können, aber deshalb sind wir Osages“, sagte Everett Waller, ein Mitglied des Stammes gegenüber der Tulsa World. „Wir sind hier, und das ist unser Heimatland, und wir werden es um jeden Preis schützen.”

Der Windpark verfügt über 84 Turbinen, die auf 8.400 Hektar verpachteter Fläche in Osage County verteilt sind. Erst 2013 wurde der Windpark errichtet. Der Rechtsstreit zieht sich jetzt seit rund zehn Jahren hin. Ein Bundesrichter entschied zunächst im Jahr 2015 zugunsten des Windparkprojekts und stellte fest, dass die Ausgrabung von Gestein für die Betonfundamente der Windturbine keinen Bergbau darstellte. Jedoch kippte das 10. Berufungsgericht des Bundesbezirks Denver dieses Urteil in einer Entscheidung von 2017. Nun wurde dieses Urteil bestätigt. Auf das Energieunternehmen aus Italien kommen jetzt wohl Kosten in hoher, dreistelliger Millionenhöhe zu.

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