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Schleswig-Holstein

Urteil: Maskenpflicht für Grundschüler war rechtswidrig

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat die im November 2020 geltende Maskenpflicht für Grundschüler für rechtswidrig erklärt. „Inhaltlichen Argumentationen“ des nicht näher genannten Antragstellers sei man jedoch ausdrücklich nicht gefolgt.

Das OVG Münster hat die Maskenpflicht für Grundschüler im November für unwirksam erklärt.

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Im November 2020 galt an Grundschulen in Schleswig-Holstein eine Maskenpflicht. Wie nun aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Schleswig hervorgeht, war dies rechtswidrig. Die Landesregierung hatte der damaligen Bildungsministerin die Befugnis zum Erlass der Verordnung lediglich befristet auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes übertragen. Entsprechend sei die Maßnahme aus formalen Gründen unwirksam gewesen.

„Inhaltlichen Argumentationen“ des nicht näher genannten Antragstellers sei man jedoch ausdrücklich nicht gefolgt. Die Maskenpflicht sei „erforderlich“ gewesen. Die Landesregierung hätte „das Leben und die körperliche Unversehrtheit“ schützen müssen. Entsprechend seien die Maßnahmen in inhaltlicher Hinsicht mit dem Recht vereinbar gewesen.

Auch weniger einschneidende Maßnahmen seien zur Erreichung des von der Landesregierung angestrebten Zwecks nicht ersichtlich gewesen. Ein vollständiger Verzicht auf den Präsenzunterricht wäre für die Schülerinnen und Schüler weitaus gravierender gewesen, hieß es in der Mitteilung des OVG. Wegen der fundamentalen Bedeutung der Entscheidung ist eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht möglich.

Im Rahmen der Corona-Politik verhängte die Politik auch gegen Kinder drastische Maßnahmen. Insbesondere der Schulalltag war geprägt von der Pandemiepolitik. Die vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig verhandelte Verordnung sah vor, dass Schüler bei einer Inzidenz von mehr als 50 verpflichtet sind, eine Maske zu tragen.

Gegen Ende des ersten Coronajahres 2020 wurden Lockdown-Maßnahmen eingeführt, die unter anderem die Gastronomie betrafen. Auch wurden behördliche Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich eingeführt. Im Gegensatz zum Frühjahr 2020 blieben die Schulen für den Präsenzunterricht geöffnet, unterlagen jedoch teilweise strengen Schutzmaßnahmen.

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48 Kommentare

  • Toll! Und hat das für die Verantwortlichen rechtliche Konsequenzen? Da habe ich so meine Zweifel!

    • Noch schlimmer: Das OLG rügt ausdrücklich nicht die fragwürdige Sinnhaftigkeit. Es unterstellt einfach eine Schutzwirkung.

  • Welche Konsequenzen folgen jetzt daraus? Gibt es Rücktritte? Staatsanwaltliche Ermittlungen? Gibt es Entschädigungen für die Kinder? Lernt die Gesellschaft daraus, und viel wichtiger, wird diese Gerichtsentscheidung einer breiten Öffentlichkeit präsentiert und wenn ja, kann diese morbide Gesellschaft die richtigen Schlüsse ziehen?

    • Keine , nein ,nein, nein, nein, nein.
      Mit freundlichen Grüßen

  • NICHTS!

    • Und bei der nächsten Pand….. wird es wieder so laufen.

  • Und nun? Wird jemand zur Rechenschaft gezogen? Werden die Kinder entschädigt? Entschuldigt sich überhaupt jemand?
    Solange keine Konsequenzen oder Lehren daraus folgen, sind solche Urteile ( so erfreulich sie auch sind ), leider nur Worte auf Papier.

  • Im April 2021 hebt er an zwei Schulen in Weimar die Maskenpflicht und andere Coronaschutzmaßnahmen auf. Er begründet das mit dem Kindeswohl. (Familienrichter)
    Das Landgericht (LG) Erfurt verurteilt ihn im August 2023 wegen Rechtsbeugung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wird.
    https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/richter-maskenpflicht-corona-rechtsbeugung-100.html
    Verwaiste Klassenzimmer, leere Spielplätze, geschlossene Diskotheken – Gut fünf Jahre ist es her, dass in Deutschland und somit auch in Thüringen wegen der Corona-Pandemie das soziale und öffentliche Leben heruntergefahren wurde. Freunde treffen, Sport treiben, Erwachsenwerden – all das ging von jetzt auf gleich nicht mehr wie gewohnt. Unter den Folgen leiden insbesondere Kinder und Jugendliche noch heute.
    https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/corona-folgen-kinder-depression-102.html

    • Die Maskenpflicht in den Schulen war rechtwidrig urteilt ein deutsches Gericht.

      Was geschieht mit Dettmar und anderen Richtern und Ärzten?

      Rehabilitierung und Wiedergutmachung? Von wegen. Der deutsche Rechtsstaat und „unseredemokratie“ marschieren weiter in den diktatorischen Faschismus.

      Das dürft ihr jetzt gern blocken, canceln und zensieren. Ich habe die Nase voll.

      • An Richter Dettmar dachte ich auch sofort.

        6
  • Der Freistaat hatte einem Schongauer Pädagogen die Bezüge gekürzt, weil er während der Pandemie die Maskenpflicht für seine Schüler eigenmächtig abgeschafft haben soll.
    Drei Jahre später treffen sich beide Seiten vor Gericht – und handeln eine milde Strafe aus.
    https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-prozess-corona-maskenpflicht-schule-li.3208365
    Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat die Abschaffung der FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr in Bayern kritisiert. Das sei angesichts der Corona-Sommerwelle ein „klarer Fehler“, schrieb Lauterbach auf Twitter. „Lockern in Welle hinein wirkt unlogisch und diskreditiert den gleichzeitigen Ruf nach mehr Maßnahmen durch den Bund.“
    https://www.zeit.de/politik/deutschland/2022-07/maskenpflicht-bayern-ffp2-corona-regeln

  • Klar, war rechtswidrig. Und jetzt? Was jetzt? Was soll diese Erkennnis jetzt bringen?

  • Dann gibt es jetzt sicher knallharte Konsequenzen für die beteiligten Politiker und Experten. Entlassungen, Geld- und Freiheitsstrafen, Hausdurchsuchungen und Amtsenthebungen. Oder etwa nicht? Wir leben doch in einem demokratischen Rechtsstaat, der permanent verteidigt wird von den Guten, den wahren Demokraten. Dann klicken bald bestimmt Handschellen.

    • Man darf eben auf Politikeraussagen nichts geben, sagen sie ja selber. Man ist halt dumm wenn man den Aussagen von Politikern vertraut.

  • Leute, das war ein Verwaltungsgericht. Die schauen nur, ob die Verwaltung die Vorschriften formal richtig angewendet haben. Die interessiert der Inhalt hinsichtlich fachlicher und/oder moralischer Inhaltlichkeit nicht.

    • Und trotzdem kommen die mit dem verlogenen Argument um die Ecke: Die Landesregierung hätte „das Leben und die körperliche Unversehrtheit“ schützen müssen.
      Mal abgesehen davon, dass die Regierung in gewissen anderen Fällen wie in Aschaffenburg sich nicht so heldenhaft dazwischenwirft: Hier hat man mit den sinnlosen Masken Kinder gequält.
      Mit der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts haben Sie aber natürlich recht, weswegen man die Klage ja offenbar so abgebügelt hat, man den Kläger aber nochmal belehrt hat und damit auf der Linie der Regierung bleibt.

  • Die tragen die Maske sogar bis zum Eintritt in die „Letzte Generation“.

  • Die Folgen und Schäden haben die Kinder zu tragen! So viele Eltern, Lehrer und Pädagogen haben sich schuldig gemacht! Schäm dich Deutschland!

  • Dann sollten sich die Schüler zusammen tun und eine Sammekklage gegen die Verantwortlichen starten. Schadensersatz wegen Körperverletzung wäre das mindeste.

  • Wieder ein sehr problematisches Urteil das eine ernsthafte Aufarbeitung der Coronazeit eher verhindert. Inhaltlich steht das Gericht voll auf Linie der Regierung, wobei mir nicht ganz klar ist ob man sich von seiten des Gerichts überhaupt die Mühe gemacht hat die angebliche Notwendigkeit der Maskenpflicht ernsthaft zu überprüfen.

  • Ich zitiere Erich Mielke: „Aber ich liebe euch doch alle…“

  • Keiner nix lesen machen? Da steht doch ausdrücklich, dass die Maskenpflicht als solche gerade nicht Grundgesetzwidrig war.

  • Wie wäre es mit einem Pfund Verachtung für dieses Gericht?

  • Was sollen solche Urteile nach Ablauf von soviel Zeit? Toller Rechtstaat, wenn man erst viele Jahre später „Recht“ bekommt und die Politik im Grunde schalten und walten kann, wie sie will, weil die Justiz sie nie an ihrem Tun hindert, sondern nur Jahre später einen Stempel mit „rechtswidrig“ draufhaut? Selbstverständlich ohne jegliche Konsequenzen.
    Das nützt uns Bürgern natürlich wahnsinnig viel: Man kann sich so ein Urteil dann einrahmen und an die Wohnungstüre hängen, damit man immer daran erinnert wird, wie waaahnsinnig rechtstaatlich hier alles ist.
    Oder was?

  • Ich glaube das einfach nicht.

  • Hosianna! Frohlocket! … Und jetzt?? Wurden die Verantwortlichen vor den Kadi gezerrt? Verhaftet? Bestraft?! Nicht?? … Das hat den Kindern nach 5 Jahren aber viel gebracht! 🤣🤪🤣🤪😂

  • Wir brauchen keine weiteren Urteile für Dinge die die Mehrheit wussten.

    Wir brauchen Vollzugsbefehle die umgesetzt werden und Politiker von Regierungsbanken auf Banken von JVA verweisen,

    Aber da das in diesen „Rechtsstaat“ nicht passiert, vergeudet keine Zeit und Steuergelder für weitere nichts bringende Urteilsprüche.

    Das passiert halt wenn Politiker für Politiker Gesetze machen und sie juristische Rückendeckung genießen.

    • Nein, wir brauchen mündige, also rationale und nicht hysterische, Bürger. Dann richten sich Politik und Justiz danach.
      So aber können die ihre Allmachts- und Unterdrückungswünsche durchziehen, weil sie wissen, dass wir alles mitmachen.

  • Informieren sich eigentlich die Richter dieser Verwaltungsgerichte fachlich angemessen? Offenbar nicht, denn sonst könnten die doch nicht nach 5 Jahren immer noch der Mär aufsitzen, Masken schützten die Träger vor einem Atemwegsinfekt. Es ist nur noch erschreckend und absurd, wie ideologisch einbetoniert die Gerichte sich zeigen, wenn es um die angebliche Wirksamkeit der Corona Maßnahmen geht. Spätestens seit den geleakten RKI Files müsste jedem Richter bekannt sein, dass da statt Evidenz politische Vorgaben die Maßnahmen bestimmt haben, zum Schaden der Bevölkerung und hier insbesondere der Kinder. Offenbar haben die Richter die Maxime verinnerlicht; der Staat hat im Grunde immer recht.

    • Unsinn, Wissenstand, sofern überhaupt vorhanden, war vor 5 Jahren ein völlig anderer. Masken waren weltweit, alle verhaften oder was?

      • Auch vor 5 Jahren war schon bekannt, dass Masken nicht vor Infektionen schützen. Es war zudem wissenschaftlich bekannt, dass FFP2 Masken bei längerem Tragen (über 90 Minuten) zu Gesundheitsschäden führen. Die Masken haben auch nichts gegen die Ausbreitung des Virus bewirkt. Und für KInder war das Virus ungefährlich, sie waren auch keine Virenschleudern, wie immer behauptet. Den Kindern wurde scwerer seelischer und auch gesundheitlicher Schaden zugefügt, aber das scheint in unserer heutigen Gesellschaft nicht relevant, wie man an Ihrer Antwort sehen kann.

        1
  • Völlig irre. Nochmal zum Mitschreiben: Masken sind für den Dauereinsatz ungeeignet. Sie müssen von eingewiesenem Personal sachgerecht angewendet werden. Was wir gemacht haben, hat die Risiken erhöht und unnötig zusätzliche erzeugt.

  • …und nichts wird geschehen, auch wenn man das jetzt weiß, oder habe ich überlesen, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden? Diese gehören durch die Bank bzw. PARTEIENLANDSCHAFTEN ermittelt, vor Gericht gestellt und abgeurteilt …ob das allerdings möglich ist – in einem Land, wo ein parteigebundener Justizminister gegenüber Richtern und Staatsanwälten weisungsbefugt ist, wage ich stark anzuzweifeln.

  • DDR-Kinder waren härter.

  • Das sehen wir überall im Recht zunehmen: Urteile aus formellen Gründen, keine inhaltliche Bezugnahme auf die Klägerargumente oder auch auf die des Klagegegners. Denn: Die Rechtsnormen und die Literatur zum Recht ist unübersehbar groß geworden oder die Argumente kommen von der den Richtern nicht genehmen Seite…

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