Bundesgerichtshof
Urteil bestätigt: Weimarer Maskenrichter zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt
Das Urteil gegen den wegen Rechtsbeugung verurteilten Maskenrichter aus Weimar ist rechtskräftig. Am Mittwoch erklärte der Bundesgerichtshof die Entscheidung für gültig – zuvor gab es Forderungen nach einer Neuverhandlung, weil die Motivation des Richters nicht beachtet worden sei.
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Ein Richter aus Thüringen wurde zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt, weil er Schüler an zwei Bildungseinrichtungen von der Maskenpflicht befreite. Dieses Urteil, das vom Landgericht Erfurt bereits im Juli 2023 gefällt wurde, bestätigte am Mittwoch der Bundesgerichtshof in einem Revisionsverfahren. Das Landgericht habe sachgerecht entschieden, das Urteil wird damit rechtskräftig.
Der 61-Jährige hatte als Familienrichter im April 2021 die Maskenpflicht für Schüler an zwei Weimarer Schulen aufgehoben – und damit Rechtsbeugung begangen, so das Landgericht Erfurt. Zunächst hatte das Oberlandesgericht Jena die Entscheidung rückgängig gemacht – Familienrichter dürfen nicht über staatliche Maßnahmen entscheiden, dafür seien die Verwaltungsgerichte zuständig.
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Die Erfurter Richter warfen dem 61-Jährigen dann sogar vor, ein Verfahren mit feststehendem Ergebnis konstruiert zu haben, in dem er maßnahmenkritische Gutachter befragte und Eltern als Zeugen einsetzte, deren Namen mit den Buchstaben beginnen, welche in den Zuständigkeitsbereich des Richters fallen. Rechtsbeugung, entschied das Landgericht und wurde jetzt vom höchsten deutschen Strafgericht bestätigt.
„Der Angeklagte zog ein Verfahren planmäßig an sich, um eine von Beginn an vorgefasste Entscheidung zu treffen. Damit missbrauchte er die ihm als Richter durch die Verfassung zugesprochene Machtposition“, hielt die vorsitzende Richterin des zweiten Strafsenats fest. Damit war „der Verstoß gegen die Neutralitätspflicht hier massiv“. Denn: „Die Neutralität der Richter ist für den Rechtsstaat und das Vertrauen der Bürger in dessen Bestand von herausragender Bedeutung“, so die Richterin.
Unerheblich sei, ob der 61-Jährige damit aus Sorge um das Kindeswohl handelte. Im September hatte ein Vertreter des Generalbundesanwalts die Aufhebung des Urteils und eine Neuverhandlung des Falls vor dem Landgericht Erfurt gefordert, weil die subjektiven Motive des Richters nicht ausreichend geklärt seien. Für den Straftatbestand der Rechtsbeugung gilt gewissermaßen, dass dem Verbrechen eine vorsätzliche Handlung zugrunde liegen muss (Apollo News berichtete).
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Rechtsbeugung kann laut Paragraf 339 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Strafen von bis zu zwei Jahren können zu Bewährung ausgesetzt werden.
„Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte: weil sie damals so waren, wie ihr heute seid!“
Hendrik M. Broder
Irgendwann wird ihm dafür vielleicht ein Orden verliehen, falls dieses Land wieder normal wird.
Nach allem was man weiß ein Skandalurteil.
Bei dieser politischen Justiz wundert mich rein gar nichts mehr. Dieser Linksstaat hat alle Bereiche vereinnahmt.
Wir brauchen die Corona-Aufarbeitung jezt!
Ein „Wir werden uns viel verzeihen müssen“ darf es nicht geben.
Die Schreibtischtäter sind immernoch überzeugt, dass das begangene Unrecht unter den Tisch gekehrt werden kann. Was dieses Urteil mal wieder zeigt.
Wir werden das Vertrauen in die Institutionen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt nie wieder vollständig herstellen können, wenn es keine schonungslose Aufklärung, Wiedergutmachung, strafrechtliche Verfolgung, Entschuldigungen und persönliche Eingeständnisse von Fehlverhalten gibt.
Da wir Deutschen wiedermal nicht in der Lage sind, unabdingbare Schritte selbst zu erkennen, setze ich meine Hoffnung auf den Stein den Kennedy ins rollen bringen wird.
Der BGH hat die Revision verworfen, also gar nicht zum Entscheid angenommen hat, so hat er das vorinstanzliche Urteil weder bestätigt noch aufgehoben.
Formalrechtlich ist dann das Urteil der Vorinstanz rechtskräftig bis zum Entscheid einer Verfassungsbeschwerde als letzte Instanz, die dem Bürger immer offen steht wenn er belegt „von der Staatsmacht in seinen Grundrechten verletzt worden zu sein“.
Meldungen in den Medien „BGH hat Urteil bestätigt“ sind also irreführend.
Wir warten mal wieder auf die Aufarbeitung durch die USA in Person von Robert Kennedy jr. und dann schreien plötzlich alle, dass sie das ja auch schon lange wussten!