Bundesgerichtshof
Weimarer Maskenrichter: Generalbundesanwalt beantragt Urteilsaufhebung und Neuverhandlung
Weil er 2021 die Maskenpflicht an zwei Schulen aufhob, wurde ein Weimarer Richter zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Jetzt deutet der Generalbundesanwalt an, das zuständige Landgericht in Erfurt könnte unsauber verhandelt haben und beantragte eine Urteilsaufhebung und Neuverhandlung.
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Weil er die Maskenpflicht für Kinder an zwei Weimarer Schulen im April 2021 aussetzte, wurde ein Familienrichter vom Amtsgericht Weimar zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Im Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof am vergangenen Mittwoch sorgte dann eine Äußerung eines Vertreters des Generalbundesanwalts (GBA) für Aufsehen. Dieser beantragte eine Aufhebung des Urteils und eine Neuverhandlung des Falls vor dem Landgericht Erfurt – das den Richter im Juli 2023 wegen Rechtsbeugung verurteilt hatte.
Die Anordnung des Richters wurde damals vom Oberlandesgericht Jena revidiert. Familienrichter dürfen nicht über staatliche Maßnahmen entscheiden, dafür seien die Verwaltungsgerichte zuständig, hieß es damals. Vor dem Landgericht Erfurt wurde dem 61-Jährigen dann vorgeworfen, ein Verfahren mit feststehendem Ergebnis konstruiert zu haben, in dem er Eltern als Zeugen eingesetzt habe, deren Namen mit den Buchstaben beginnen, welche in den Zuständigkeitsbereich des Richters fallen.
Jetzt erkannte der GBA-Vertreter vor dem Bundesgerichtshof zwar an, dass der objektive Tatbestand seiner Ansicht nach erfüllt und die Befangenheit der beteiligten Parteien in dem damaligen Verfahren nachvollziehbar sei. Jedoch bemängelte der Anwalt die fehlende Klärung der subjektiven Motive des Richters. Für den Straftatbestand der Rechtsbeugung gilt gewissermaßen, dass dem Verbrechen eine vorsätzliche Handlung zugrunde liegen muss.
Laut Paragraf 339 des Strafgesetzbuches trifft der Straftatbestand der Rechtsbeugung dann zu, wenn ein Richter eine „Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei“ falsch veranlasst. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat die notwendigen Tathintergründe in einem Schreiben Ende des vergangenen Jahres präzisiert und evaluiert, dass „vorsätzliches Handeln“ aus subjektiver Sicht gegeben sein muss.
Der GBA-Vertreter argumentierte jetzt, die subjektive Grundlage der Rechtsbeugung habe das Landgericht Erfurt aber gar nicht untersucht. Mit anderen Worten: Das Landgericht hat möglicherweise unsauber gearbeitet. Dieser Vorwurf geht auch aus einer weiteren Anmerkung des GBA-Vertreters hervor: Das Landgericht habe Einlassungen des angeklagten Richters in der Strafzumessung, also der Festsetzung der Strafe, als Teilgeständnis gewertet.
Weil aber die subjektive Grundlage des Vorwurfs der Rechtsbeugung nie geklärt worden ist, kann daraus nicht geschlossen werden, der Richter habe die Vorsätzlichkeit der Tat gestanden. Zudem erklärte der Angeklagte, er habe „nie das Recht verletzen“ wollen.
Aus Sicht des Anwalts muss vor dem Bundesgerichtshof also nicht nur über das Strafmaß entschieden werden. Mit anderen Worten: Untersucht werden muss auch, ob das Landgericht in Erfurt die richtigen Schlüsse gezogen hat. Daher beantragte der GBA-Vertreter eine Aufhebung des Urteils und eine Neuverhandlung des Falls vor einer anderen Kammer des Landgerichts.
Wenn die Richter in einer Verhandlung zu dem Schluss kommen, der Angeklagte habe nicht vorsätzlich das Recht gebeugt, sondern im Sinne des Kindeswohls handeln und dahingehend richtig entscheiden wollen, würde der Tatvorwurf der Rechtsbeugung wackeln oder zumindest das veranlasste Strafmaß abgeschwächt werden.
Eine Verurteilung wiederum hätte zur Folge, dass der Angeklagte sein Richteramt sowie seine Pensionsansprüche verliert. Bereits seit Januar 2023 ist er suspendiert. Ob dem Antrag des GBA-Vertreters stattgegeben wird, ist derzeit unklar. Ursprünglich war eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs für den 20. November festgesetzt.
Wenn ich mich recht erinnere, hat Richter Dettmar damals mehrere Gutachten von Virologen u.a. Wissenschaftlern eingeholt, die dann aber im Prozess gegen ihn allesamt der sog. „Querdenkerszene“ zugeordnet wurden.
Ich erinnere mich auch noch gut an die Protestkundgebung am 1.5.2021 in Weimar für den mutigen Richter, an das Meer von weißen Rosen, dass dort am Gerichtsgebäude nieder gelegt wurde – und das von Mitarbeitern des Ordnungsamtes vor den Augen der Menschen rücksichtslos in Müllsäcke gestopft wurde.
An diesem Tag starb wieder ein Teil meines bereits angeschlagenen Vertrauens in den Rechtsstaat, der hoffentlich nach und nach aus dem künstlichen Koma geholt wird.
Das Maskieren von Kindern hat gravierende Schäden bei den Betroffenen verursacht, aber ganz bestimmt nicht Oma und Opa das Leben gerettet. Richter Dettmar hat sich einen Orden verdient. Eine Schande wie mit ihm umgegangen wird.
Endlich kommt was in Gang….
Kehrt der Rechtsstaat und die Demokratie zurück? Ich hoffe es für dieses ehemals schöne Land.
Und er hatte Recht! (frei nach:…. und sie bewegt sich doch!).
Er war der einzige Richter, der seiner Aufgabe als Familienrichter nachgekommen ist, Kinder vor Folter zu bewahren.
Dass er sofort selbst angeklagt und verurteilt wurde zeigt, dass die Grundrechte und das Recht auf Unversehrtheit jederzeit nach politischer Laune außer Kraft gesetzt werden kann.
Plötzlich kommt alles in Bewegung.
Aus Angst vor der Aufdeckung durch die AfD?
Müssen ggf. die Richter, die ihn verurteilt haben, wegen Rechtsbeugung (und hier spricht viel für Vorsatz) verfolgt werden?
Das Landgericht Erfurt ist befangen, weil es ein politisches Urteil ist.
Der Richter hat nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Ansonsten hätte er sich der hundertfachen Kindeswohlgefährdung schuldig gemacht!
Wann zerrt die Staatsanwaltschaft all die Richter und Staatsanwälte vor Gericht, die diese Verbrechen an den Kindern begangen oder sie mit ihren Urteilen gefördert haben?
Das wäre dann ein Rechtsstaat!
Räumen die Richter der Pandemie-Klagen jetzt auf oder sind sie durch die RKI-Files wieder auf Kurs der Gerechtigkeit? Jeder Gesetzliche Zwang durch Richter war eine Kriminelle Tat, denn diese Impfung war eine Freiwillige, bis Politiker und ihre ÖRR Lobby einen Zwang daraus gemacht haben, angefangen mit Jens Spahn.
das erinnert mich an den Hexenprozess in die Ritter der Kokosnuss. Die Massnahmen an sich waren illegal, was man den Kindern angetan hat war Misshandlung Schutzbefohlener und muss für die Verntwortlichen mit langjährigen Gefägnissstrafen enden.
In einer solchen Situation muss es dem Familienrichter sogar ausdrücklich erlaubt sein das Recht zu beugen um ein schlimmeres [Staats]Verbrechen zu verhindern.
Es hätte eine gewisse Logik, wenn dieses Urteil jetzt aufgehoben würde. Es liegt auf der Hand, dass es sich um ein rechtsfehlerhaftes Willkürurteil handelt.
Das Urteil war damals praktisch zur Abschreckung, um die Justiz auf Linie zu bringen. Auf lange Sicht liegt die Aufweichung des Tatbestands der Rechtsbeugung aber nicht einmal im Interesse der Richterschaft selbst. Denn die Vorsatz-Hürde ist ein Privileg, das dazu führt, dass Richter normalerweise praktisch nie wegen Rechtsbeugung verurteilt werden können. Ich denke, der BGH wird hier einen Wink setzen, dass das auch so bleiben soll.
Wenn die Verurteilung wegen Rechtsbeugung von Richter Dettmar aufgehoben wird, liegt es eigentlich auf der Hand, dass die Verurteilung von Richter Dettmar wegen Rechtsbeugung erfolgte. Und ich habe leider so meine Zweifel, daß sich an dem „eigentlich“ was ändern wird. Eine Krähe hackt der anderen bekanntlich kein Auge aus…
„Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte: weil sie damals so waren, wie ihr heute seid.“
Hendrik M. Broder
Das Landgericht urteilt also, daß ein Amtsrichter seinen Prozess nicht ordentlich geführt hat. Und dann stellt sich heraus, dass der Prozess, den das Landgericht geführt hat und der dem Amtsrichter die unsaubere Prozessführung zuschreibt, nicht sauber geführt wurde.
In Anbetracht der ganzen Lügen des RKI und des Gesundheitsministerium insbesondere von Spahn und Lauterbach war das eine verhinderte Körperverletzung. Auch der Druck auf die Impfkommission zurKinderimpfung ist ein Verbrechen. Hier stehen die Falschen vor Gericht.
Mal lustig dazu kommentieren.
Machst du was richtig wirst du „bestraft“, machst du was Falsches wirst du „belohnt“.
2 Beispiele die das untermauern
Der Richter hier hat das Richtige gemacht und die Abgeschobenen 26+2 das Falschen und bekamen 2 Jahresgehälter.
Finde den Joke.
Rechtsbeugung begeht die Bundesregierung durch illegale Migration:
Einreise ohne Pass erlaubt, Missachtung Artikel 16a Absatz 2 GG, vorsätzlicher Nichtvollzug zwingend vorgeschriebener Abschiebungen nach § 58 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz.
Also das sit doch eine interessante Auffassung. Es muss „vorsätzliches handeln“ nachgewiesen werden. Da nun aber der „Glaube“ eines Richters ausreicht ist er natürlich schuldig.
Nur das gilt dann natürlich auch für alle Richter und Staatsanwälte die den Richter verfolgt und verurteilt haben. das haben die dabei wohl nicht ganz bedacht. Hier wurden Staatsanwälte und Richter in Marsch gesetzt die eine politische Agenda für die Auftraggeber durchgesetzt haben. Neben der klaren rechtsbeugung haben wir nun also auch das vorsätzliche handeln.
Wann werden die nun gegen sich selber ermitteln und verurteilen? So lange sie es noch können sollten sie es tun. Dann können die einen ganzen Knast selber belegen aber sich noch Annhemlichkeiten vorab genehmigen. Besser als wenn es Dritte machen und sie nach Russland abschieben. So ein Knast in Sibirien ist keine Freude.
Ich empfehle die Lektüre zweier LTO-Artikel.
Zum einen derjenige, auf dem der vorliegende Artikel basiert:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-2str5424-familienrichter-weimar-corona-revision
Zweitens Erklärungen und Einordnungen zum Vorgehen Herrn Dettmers:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/revision-bgh-2-str-54-24-rechtsbeugung-familienrichter-weimar-freiheitsstrafe
Nicht vergessen: Nicht nur das psychische Kindswohl wurde durch die Masken geschädigt, sondern auch das physische: Umgebungsluft 0,04% CO2, Einatmungsluft wegen Masken knapp 1,4% ! MAK-Wert (!) 0.5%! Das war der kindlichen
(Gehirn)Entwicklung ganz sicher abträglich.
Habe seine Rechtfertigung gelesen, ein sehr besonnener Mensch. Ich wünsche ihm viel Erfolg und auch sonst alles Gute.
Gibt es doch noch einen Hauch Rechtsstaat? Wünschenswert ist es.
In Anbetracht der RKI Enthüllungen sollten so ziemlich alle Verfahren und Urteile die gegen Bürger stattgefunden haben, nochmals aufgerollt werden und neu verhandelt.
Der GBA verdaechtigt die Erfurter Richter der unsaubeen Arbeit. Und die einzge Konsequenz soll jetzt die Neuverhandlung an ausgerechnet diesem Gericht sein?
Warum wurde bei diesen Richtern noch keine Hausdurchsuchung durchgefuerht und eine Anklageschrift vorbereitet?
Der Familienrichter hat als einziger Richter seinen Job richtig gemacht. Er hat sich weder auf RKI oder PEI verlassen und selbst Gutachten erstellen lassen.
Die Aufarbeitung der Pandemie ist simpel. Es gab keine. Und deswegen wird es niemals eine echte Aufarbeitung eben jener Pandemiesimulation innerhalb der BRD geben, das wäre systemsprengend.
Das ist auch nicht neu, ob RAF, NSU, Stasi-Akten, Rammstein, 2-4 Vertrag, noch ein paar andere Hausnummern, es wird nicht an Grundfesten gerührt und nicht zu sehr im Dreck gewühlt. Und damit niemand auf die Idee kommt in der BRD allzu laut öffentlich nachzudenken hat man ja auch sowas wie § 130 StGB erfunden.
Richter Dettmar wäre für mich ein würdiger Bundesjustizminister.
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass nicht wenige Kommentatoren nicht verstanden habe, was hier rechtlich gesehen passiert.
Es geht hier NICHT um eine rechtliche Beurteilung des Masken-Beschlusses Herrn Dettmers.
Es ist unstrittig, dass der Beschluss Herrn Dettmers rechtlich gesehen unhaltbar war. Herr Dettmer hat auf geradezu abenteuerliche Weise seine Zuständigkeit überschritten.
Sein Beschluss ist entsprechend seinerzeit im Eilverfahren durch die zuständige Stelle aufgehoben worden – und diese Aufhebung ist vor Gericht nie wieder angefochten worden.
In dem derzeitigen Verfahren geht es nur um die Frage, wie BEWUSST es Herrn Dettmer war, dass er da rechtlichen Unsinn produzierte. Und da gibt es jetzt eben wieder Zweifel an dem Vorgehen des zur Beurteilung diese Frage zuständigen Landgerichts.