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Nach Müller-Äußerung

Unternehmer zur Distanzierung von AfD aufgefordert: Hat Faeser ihr Amt missbraucht?

Nancy Faeser hat die Wirtschaft aufgerufen, „deutlich Haltung zu zeigen“ und vor Unterstützung der AfD gewarnt. Das ist jedoch nicht unproblematisch. Faeser ist Bundesinnenministerin und als solche zur Neutralität verpflichtet.

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„Das Klima der Spaltung und der Ressentiments, das die AfD schürt, schreckt hochqualifizierte Arbeits- und Fachkräfte aus dem Ausland ab“. Das erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser Faeser (SPD) gegenüber dem Handelsblatt. Das „Schweigen in den Schaltzentralen der deutschen Wirtschaft“ beweise eine „erschreckende Geschichtsvergessenheit“, so Faeser. Von der Wirtschaft erwartet sie deswegen sich klar von der AfD abzugrenzen.

Der SPD-Politikerin zufolge drohe eine „schleichende Normalisierung“ von rechtspopulistischen und rechtsextremistischen Positionen. „Daher ist es auch Sache der Wirtschaft, hier deutlich Haltung zu zeigen“, so Faeser. Dies erwarte sie „auch und gerade von Arbeitgebern, die Zehntausende Menschen beschäftigten, von denen viele eine Migrationsgeschichte haben“.

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Die Aussagen zur AfD wiederholte sie auch noch einmal auf ihren X-Account, der zumindest in Teilen in ihrer Amtsführung als Innenministerin genutzt wird. Das Faeser Unternehmen de facto zum Spendenboykott an die AfD aufruft ist nicht unproblematisch und könnte amtsmissbräuchlich sein. Faeser ist eben nicht nur SPD-Politikerin, sondern in erster Linie Bundesinnenministerin. In dieser Position gilt für Faeser das Neutralitätsgebot.

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In Artikel 21 des Grundgesetzes wird ausdrücklich die Parteienfreiheit geschützt. Das Verbot einer Partei und auch das Verbot von finanziellen Zuwendungen auszusprechen, obliegt einzig und allein dem Bundesverfassungsgericht. Aus Artikel 21 leitet sich auch das Recht auf Chancengleichheit der Parteien ab. Die AfD darf bei ihrer Spendenakquise also nicht unzulässig behindert werden und auch Unternehmer müssen darauf vertrauen dürfen bei Spenden von Bundesbehörden nicht moralisch diskreditiert zu werden. Entscheidend ist letztlich, ob Faeser ihre Aussagen als SPD-Politikerin, mithin Privatperson oder als Innenministerin getätigt hat. In welche Kategorie Interviews sowie Posts bei X fallen und nach welchen Maßstäben sie zugeordnet werden, ist rechtlich umstritten.

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