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Ministeriums-Account

Um Söder anzugreifen: Umweltministerin Lemke verstößt gegen Neutralitätsgebot

Bundesumweltministerin Lemke, attackierte Bayerns Ministerpräsidenten Söder auf X - und das vom offiziellen Account des Bundesumweltministeriums. Ein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht.

Heinrich-Böll-Stiftung from Berlin, Deutschland, CC BY-SA 2.0, via Wikimedia Commons

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„Diese Entgleisung von Markus Söder ist ebenso geschichtsvergessen wie grenzüberschreitend“, erklärte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) am Mittwoch auf X (vormals Twitter). Allerdings griff die Politikerin den bayerischen Ministerpräsidenten nicht über ein Privat- oder Abgeordnetenprofil an. Sie nutze den offiziellen Account des Bundesumweltministeriums, um sich dagegen zu wehren, dass Söder sie mit Margot Honecker verglich – ein klarer Verstoß gegen die Neutralitätspflicht.

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Amtsträger, wie zum Beispiel Bundesminister oder Ministerpräsidenten, unterliegen in Deutschland dem sogenannten Neutralitätsgebot. Sie dürfen in amtlicher Funktion nicht in den politischen Wettbewerb eingreifen und zum Beispiel nicht von offizieller Seite aus politische Konkurrenten angreifen, zu Demos gegen Parteien aufrufen oder als Ministerpräsident für die eigene Partei werben. Diese Handlungen sind nur erlaubt, wenn sie als Privatperson erfolgen, also kein Hinweis auf das Amt vorliegt und sie keine amtlichen Ressourcen, wie Regierungsaccounts nutzen.

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Es ist nicht, das erste Mal, dass es in Berlin zu einer solchen Verletzung der Neutralität kommt. Die ehemalige Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) hatte 2015 eine Pressemitteilung herumgegeben, in der sie dazu aufrief, der AfD „die rote Karte“ zu zeigen. Danach siegte die AfD in einer Klage gegen die Pressemitteilung vor dem Bundesverfassungsgericht. Das Gericht bescheinigte Wanka, mit ihrem Aufruf gegen die im Grundgesetz verankerte Chancengleichheit der Parteien verstoßen zu haben. Weil Wanka den Aufruf auf der Homepage ihres Ministeriums veröffentlichte, war es unstrittig, dass Wanka den Aufruf als Ministerin und nicht als Privatperson veröffentlicht hat.

Vor wenigen Wochen rief dann auch die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, auf ihrer Regierungswebsite zu einer Demo gegen die AfD auf und attackierte diese beim Namen. Nach einer Klage-Androhung der AfD (Apollo News berichtete), sah sich Dreyer am nächsten Tag offenbar gezwungen ihr Statement zu löschen. Allerdings nicht, ohne am Abend erneut gegen das Neutralitätsgebot zu verstoßen. Auf der Webseite der Staatskanzlei wurde nämlich ein Bericht über die „Demo gegen rechts“ veröffentlicht, in welchen Auszüge von Dreyers Rede zitiert wurde. Die AfD wurde dabei insgesamt dreimal erwähnt und als rechtsradikal beziehungsweise rechtsextrem bezeichnet.

Anfang Februar verstieß trotz der medialen Aufmerksamkeit zu dem Thema auch die Berliner Integrationssenatorin, Cansel Kiziltepe (SPD), gegen ihre Neutralitätspflicht (Apollo News berichtete). Zu einer Veranstaltung unter dem Motto „Wir sind die Brandmauer“ sagte Kiziltepe in einem Video, das vom offiziellen Account der Senatsverwaltung verbreitet wurde, unter anderem: „Ich bin auch dabei bei diesem dringlichen Protest gegen die Deportationspläne und menschenverachtenden Gedankenspiele von AfD-Mitgliedern, von rechtsradikalen Gruppen und Personen.“ Auch in diesem Fall kündigte die AfD an, rechtlich gegen den Verstoß vorzugehen.

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