Ministeriums-Account
Um Söder anzugreifen: Umweltministerin Lemke verstößt gegen Neutralitätsgebot
Bundesumweltministerin Lemke, attackierte Bayerns Ministerpräsidenten Söder auf X - und das vom offiziellen Account des Bundesumweltministeriums. Ein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht.
![...](https://apollo-news.net/wp-content/uploads/2024/02/Steffi_Lemke_35389084666.jpeg)
„Diese Entgleisung von Markus Söder ist ebenso geschichtsvergessen wie grenzüberschreitend“, erklärte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) am Mittwoch auf X (vormals Twitter). Allerdings griff die Politikerin den bayerischen Ministerpräsidenten nicht über ein Privat- oder Abgeordnetenprofil an. Sie nutze den offiziellen Account des Bundesumweltministeriums, um sich dagegen zu wehren, dass Söder sie mit Margot Honecker verglich – ein klarer Verstoß gegen die Neutralitätspflicht.
Amtsträger, wie zum Beispiel Bundesminister oder Ministerpräsidenten, unterliegen in Deutschland dem sogenannten Neutralitätsgebot. Sie dürfen in amtlicher Funktion nicht in den politischen Wettbewerb eingreifen und zum Beispiel nicht von offizieller Seite aus politische Konkurrenten angreifen, zu Demos gegen Parteien aufrufen oder als Ministerpräsident für die eigene Partei werben. Diese Handlungen sind nur erlaubt, wenn sie als Privatperson erfolgen, also kein Hinweis auf das Amt vorliegt und sie keine amtlichen Ressourcen, wie Regierungsaccounts nutzen.
Es ist nicht, das erste Mal, dass es in Berlin zu einer solchen Verletzung der Neutralität kommt. Die ehemalige Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) hatte 2015 eine Pressemitteilung herumgegeben, in der sie dazu aufrief, der AfD „die rote Karte“ zu zeigen. Danach siegte die AfD in einer Klage gegen die Pressemitteilung vor dem Bundesverfassungsgericht. Das Gericht bescheinigte Wanka, mit ihrem Aufruf gegen die im Grundgesetz verankerte Chancengleichheit der Parteien verstoßen zu haben. Weil Wanka den Aufruf auf der Homepage ihres Ministeriums veröffentlichte, war es unstrittig, dass Wanka den Aufruf als Ministerin und nicht als Privatperson veröffentlicht hat.
Vor wenigen Wochen rief dann auch die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, auf ihrer Regierungswebsite zu einer Demo gegen die AfD auf und attackierte diese beim Namen. Nach einer Klage-Androhung der AfD (Apollo News berichtete), sah sich Dreyer am nächsten Tag offenbar gezwungen ihr Statement zu löschen. Allerdings nicht, ohne am Abend erneut gegen das Neutralitätsgebot zu verstoßen. Auf der Webseite der Staatskanzlei wurde nämlich ein Bericht über die „Demo gegen rechts“ veröffentlicht, in welchen Auszüge von Dreyers Rede zitiert wurde. Die AfD wurde dabei insgesamt dreimal erwähnt und als rechtsradikal beziehungsweise rechtsextrem bezeichnet.
Anfang Februar verstieß trotz der medialen Aufmerksamkeit zu dem Thema auch die Berliner Integrationssenatorin, Cansel Kiziltepe (SPD), gegen ihre Neutralitätspflicht (Apollo News berichtete). Zu einer Veranstaltung unter dem Motto „Wir sind die Brandmauer“ sagte Kiziltepe in einem Video, das vom offiziellen Account der Senatsverwaltung verbreitet wurde, unter anderem: „Ich bin auch dabei bei diesem dringlichen Protest gegen die Deportationspläne und menschenverachtenden Gedankenspiele von AfD-Mitgliedern, von rechtsradikalen Gruppen und Personen.“ Auch in diesem Fall kündigte die AfD an, rechtlich gegen den Verstoß vorzugehen.
Gestern wurde die Klage des AfD-Bezirksverbands Hamburg-Nord gegen den grünen Bezirksamtsleiter Michael Werner-Boelz vor dem Hamburger Verwaltungsgericht verhandelt.
Nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts verstieß er am 24. März 2022 in einer Sitzung der Bezirksversammlung gegen das Neutralitätsgebot. Er bezeichnete die AfD als „Bruder im Geiste von Herrn Putin“ und als „Feinde der Demokratie, des Pluralismus und der Meinungsfreiheit“.
Das Gericht folgt der AfD-Klage und sieht eine eindeutige Verletzung des Neutralitätsgebotes durch den Bezirksamtsleiter zulasten der AfD bestätigt.
Ich hätte mal gerne eine rechtliche Würdigung solcher Vorgänge. Gibt es Straftatbestände? Wie kann man solche Amtsinhaber belangen? Geld/Pension/ Amtsenthebung – welche Mittel haben da Gerichte? Es kann doch nicht sein, dass hier unser GG ausgehebelt wird und keiner wird zur Rechenschaft gezogen.
etwaige Straftatbestände interessiert die Verwaltungsgerichte nicht, dort geht es nur um rechtmäßiges bzw. unrechtmäßiges Verwaltungshandeln. Und gegen das GG kann man sogar vorsätzlich verstoßen ohne irgendwelche Konsequenzen fürchten zu müssen. Sie wissen wie das BVerfG in der Sache „…die Wahl muß rückgängig gemacht werden“ (Merkel-Anruf aus SA) geurteilt hat ?
hier zum nachlesen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/06/es20220615_2bve000420.html
NDR vom 14.02.2024:
Grünen-Fraktion steht hinter Werner-Boelz
Der Vorsitzende der Grünen-Fraktion in der Bezirksversammlung, Timo B. Kranz, kritisierte in einer Mitteilung, dass das Verwaltungsgericht eine „abstrakte Neutralität“ höher gewichte als den „Einsatz gegen diejenigen, die die Grundlagen unseres Staates und damit letztlich auch der Gerichtsbarkeit bedrohen“.
Er hoffe, dass bald ein Umdenken einsetze.
Die Grünen-Fraktion stehe „fest hinter dem Bezirksamtsleiter Michael Werner-Boelz“, so Kranz.
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Soviel zum Demokratie- und Rechtsstaatsverständnis der Grünen (Stichwort: Unabhängigkeit der Richter gem. Art 97 Grundgesetz)
Ich will nicht behaupten alle Grüne, aber einige sind wohl ziemlich schambefreit: selber den Staat transfomieren wollen, aber es anderen unterstellen.
Tun das nicht alle Parteien ?
Deren Eigenwerbung besteht doch nur noch aus AfD-bashing.
„Wir die Einheitspartei haben ein ausgefeiltes Programm : Anti-AfD !“
Herr Merz hat Recht: grün-schwarz wäre eine ideale Koalition wie man lesen kann.
Werden dann bestimmt weitere 4 Jahre vergeudete Zeit und Stillstand, allerdings mit dem Unterschied, dass faktisch nichts mehr zum Ausgeben da wäre und die gute Bonität, die man für niedrige Zinsen benötigt, dürfte auch weg sein.
Und regiert von Idioten setzte ich mein Leben fort…
Ja, und was sind di Konsequenzen? Werden sie dafür bestraft, müssen sie sich entschuldigen❓
Die Arroganz der Macht kennt keine Grenzen.
Nö, die haben alle politische Immunität.
Bei sowas gibts nicht mal einen Eintrag ins Klassenbuch.
Kein dududu, kein Verweis, keine Abmahnung, einfach nichts.
Es wurde festgestellt und aus die Maus. Es taugt lediglich zur Veröffentlichung, also zur Meinungsbildung.
Das ist doch dieser DAME vollkommen egal ,aber so ist es nun mal ,wer austeilt muss auch einstecken können ,nur das können die Grünen ja nicht und sie als Tierpflegerin sowie so nicht.Wahrscheinlich haben die Grünen vergessen wo sie her kommen.
Wenn diese Lemke, eine Nachfahrin von dem Lemke hier in Bremen ist, dann kann es nur schief gehen. Denn dieser Lemke hat hier als, ehemaliges SPD Mitglied und dann als Manager von Werder Bremen, nur Millionen Schaden eingebracht! Er konnte nur einige Jahre von dem erwirtschafteten Geld durch Otto Rehhagel überleben. Das beste Beispiel war hier die Verpflichtung von einem süchtigen Brasilianer. Der kostete an Ablöse schon ca. 10 Millionen, aber ohne irgendeine ärztliche Untersuchung oder einen Fitnesstest!
Und so sind alle Sozis, mit fremdem Geld ausschweifend leben, aber nichts auf die Rolle bekommen!
Vermutlich nicht. Sie ist ein DDR-Gewächs. 1968 in Dessau geb. u. lebt dort immernoch.
Zu Rettung der Demokratie sind doch alle Mittel erlaubt , oder 🤔.
… 🤮
Nicht Einstecken können und dann beim Austeilen sich hinter dem Amt verstecken, oder die Gerichte beschäftigen.
Wird Zeit, dass die Grüne Partei einstellig in der Bedeutungslosigkeit verschwindet.
Das passiert doch mittlerweile andauernd das, gerade linke Politiker, gegen ihre neutralitätspflicht verstoßen. Der politische Feind wird mit allen mitteln bekämpft, ob legal oder illegal. Mal sehen wann die linken die ersten Schlägertupps in form der Antifa losschicken um anders denkende Mundtot zu machen.
Schön, haben wieder alle was zum aufregen und tagelang die Schlagzeilen zu füllen. Zum Glück haben wir sonst keine Probleme!
Doch – ich bekomme keine Waffe um das GG und mich zu schützen.
Ich finde dass auch solche Vorkommnisse unbedingt öffentlich gemacht werden müssen. Ja, wir haben viele Probleme und das gehört ebenfalls dazu!
indem wir hier herumdiskutieren, aendern wir aber ueberhaupt nichts.
weil wir keine handhabe haben, die regierung vor der ihr zustehenden zeit bis zur wahl auszutauschen.
die koennen nach gutduenken vor sich hin herrschen, recht und gesetz beugen, denn letzlich bestimmen sie aufgrund ihrer macht, was recht und gesetz sind.
Seh ich nicht so. Der Staat GEHÖRT doch den Grünen? Oder seh ich da was falsch? Gab es da nicht erst kürzlich so Aussagen wie das die Justiz und die Polizei und der Verfassungsschutz jetzt „liefern“ müssten?
Ansonsten passts ja, denn zum einen ist Söder und der Rest ja tatsächlich eine Gefahr für die Demokratie, das können die sich also gegenseitig solange vorhalten, wie sie wollen, es würde passen. Und ich finde gut, dass es schon die ersten anderen außerhalb der AfD merken dürfen, wo die Reise hingeht.
Da ist was dran. Allerdings fetzen die sich auch immer im Bundestag und lassen gegenseitig kein gutes Haar am anderen. Nach der Wahl jedoch legen sie sich trotzdem gemeinsam ins Bett. Ich verbuche das unter „Schaukämpfe“.
Die ganze Politik ist nur Schau für die dummen Bürger. Entscheiden was passiert und was nicht tun ganz andere Leute, leider. Der Bürger als Souverän ist eine reine Illusion.
Wahrscheinlich leider wahr…
Noch eine Panik-Aktion der Grünen! Die Partei wird ihre Quittung erhalten, in voller Fahrt!
Frau Lemke meint wohl, daß alleine der Hinweis 1989 auf die Straße gegangen zu sein ausreicht, um sich reinzuwaschen. Gerade im Bündnis 90 befanden sich viele, die eigentlich sowohl eine Wiedervereinigung, als auch einen Systemwechsel ablehnten. Man wollte lediglich den Sozialismus der DDR reformieren und durch ein anderes sozialistisches System ersetzten. Hierfür wurde sogar eine neue Verfassung erarbeitet, die im Jubel der Wiedervereinigung jedoch unterging. Selbst Mitglieder der SED haben an den Demonstrationen teilgenommen und teilweise sogar Reden gehalten (z. B.: Gregor Gysi am 04.11.1989 auf dem Alexanderpatz in Ostberlin).
Den Vergleich von Söder empfand ich selbst für einen Politischen Aschermittwoch zu heftig – dieser hätte sich vielmehr an grüne (Ex-)Bildungsminister richten müssen.
„Man wollte lediglich den Sozialismus der DDR reformieren und durch ein anderes sozialistisches System ersetzen.“
Bei Sahra heißt das „kreativer Sozialismus“ und viele finden es ganz dufte.
Die Grünen-Definition von „rechts“ …. Alles was nicht links ist. Jetzt trifft es soger „die Mitte“.
Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe.
Ja was kann jetzt der Söder dafür dass die aussieht wie Margot ?
Kann es sein, dass die Ampelparteien ein riesiges Problem mit der Neutralitätspflicht haben, wenn es darum geht, den politischen Mitbewerber zu verunglimpfen aber gleichzeitig versuchen das Wahlvolk mit Meldestellen und Kontenbespitzelung einzuschüchtern? Einem Feuerwehrmann, der dafür steht, Leib und Leben seiner Mitbürger zu retten, werden dienstrechtliche Konsequenzen angedroht, weil er eine Bauerndemo begrüßt hat. Wenn ich meinen Beruf so ausgeübt hätte wie so mancher Politiker, hätte ich es verstanden, wenn ich nicht mit Jubelrufen empfangen worden wäre.
Man sei Ihnen einfach nicht böse. Die können nichts für Ihr Vorgehen, denn wenn die nötige geistige Reife fehlt, dann kann man einfach nur dumm Schwatzen. Wenn Argumente fehlen, dann wird die Nazikeule aus gepackt, aber auf derartig dummes Geschwätz, fällt ja kaum noch jemand rein ! Außer ein paar Irrlichter, die sich auf der Straße verirrt haben und sich einen Namen machen wollen !!!
Die Rechtsprechung leitet die Neutralitätspflicht der Staatsorgane aber indirekt aus dem Grundgesetz
her. Nach Art. 21 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz ist es Aufgabe der Parteien, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Die Rechtsprechung folgert aus dem Vergleich zu Parteien, dass Staatsorgane im politischen Meinungskampf neutral bleiben müssen. Die Äußerungsbefugnis einzelner Minister ist auf ihre Ressortzuständigkeit zu beschränken.2 Dies gilt auch für Parlamentarische Staatssekretäre, wenn sie den Bundesminister in Regierungsgeschäften nach außen vertreten. Die Öffentlichkeitsarbeit der Regierung muss sachgerechte, objektive und neutrale Information enthalten. Einseitig parteiergreifende Stellungnahmen zugunsten oder zulasten einzelner politischer Parteien muss die Regierung unterlassen. Die ganzen großen und kleinen Demos im Januar/Februar 2024 mit Amtierenden Regierenden haben allesamt gegen die Neutralitätspflicht verstoßen. Interessiert die Presse nullkommanull!
Diese Grünen Spinner denken sie stehen über allem .Aber wie sagt man dazu?? Hochmut kommt vor dem Fall…… und die Zeit holt jeden ein auch die Grüne Tierpflegerin die in der DDR nur die Post austragen durfte ….auf dem Dorf da wo sie keinen schaden an richten konnte.
Die seit über zwei Jahren amtierende und wiedergewählte Leitung der Bündnis90/Grünen mit ca. 126.321 Mitgliedern durch Lang und Nouripour ist einfach schlecht. Während sich diese 50%/50%-Parteiführung wöchentlich von Talkschausessel zu Talkschaustuhl hangelt, fehlt dieser gesamten Organisation eine stringente Führung, Topdown von oben nach unten.
Das erklärt einen Teil des hausgemachten Chaos auf der Regierungs- und Parteiebene!
Der andere Teil ist ein Programm, dass aus Panikmache, Propaganda und Kriegstreiberei besteht. Auch damit ist kein Blumentopf zu gewinnen!
Ehlich gesagt sind mir beide Personen nicht sonderlich sympathisch.