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Sperrminorität

Um AfD-Mitsprache zu verhindern: Thüringer Regierung möchte alten Richterwahlausschuss zurückrufen

Zur Besetzung des Richterwahlausschusses ist die Thüringer Regierung eigentlich auch auf Stimmen der AfD angewiesen. Statt jedoch Kompromisse mit der Partei einzugehen, soll nun der alte, vom vorherigen Landtag gewählte Ausschuss zurückgerufen werden und seine Arbeit einfach fortsetzen.

Landesjustizministerin Beate Meißner

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Als stärkste Kraft mit mehr als einem Drittel der Mandate im Thüringer Landtag hat die AfD-Fraktion eigentlich eine mächtige Position. Eigentlich. Immer noch werden ihr entscheidende Posten im Landesparlament, etwa der des Parlamentspräsidenten oder der Mitglieder im Kontrollgremium des Landesverfassungsschutzes, verwehrt. Diesen Umstand will die Fraktion um AfD-Landeschef Björn Höcke nicht mehr länger hinnehmen: Deshalb verweigert sie mit ihrer Sperrminorität seit Monaten die Neubesetzung des Richterwahlausschusses und des Staatsanwaltswahlausschusses. Denn die Wahl dieser Gremien ist nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit möglich.

Die beiden Ausschüsse sind mit der Besetzung aller Richter- und Staatsanwaltschaftsposten auf Lebenszeit im Bundesland betraut. Sollte der Ausschuss nicht tagen können, können keine solche Richter und Staatsanwälte berufen werden. Insbesondere aufgrund der drohenden Pensionierungswelle warnt die Landesregierung daher vor einem „Justizstillstand“.

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Natürlich könnte die Regierungskoalition in Erfurt der AfD, die bei der vergangenen Landtagswahl mit 32 Prozent der Wählerstimmen deutlich stärkste Kraft wurde, die ihr im Landtag zustehenden, primär symbolischen Posten überlassen. Doch Landesjustizministerin Beate Meißner (CDU) hat einen anderen Weg gewählt: So möchte sie einfach den alten Richterwahlausschuss, der noch in der vergangenen Legislaturperiode gewählt wurde, seine Arbeit fortsetzen lassen. Genauso will man mit dem Staatsanwaltsausschuss verfahren.

Ihrer Meinung nach sind die alten Mitglieder des Gremiums immer noch berechtigt, ihr Amt darin auszuüben. Um ihre Auffassung zu untermauern, hat Meißner ein Gutachten des CDU-nahen Verfassungsrechtlers Michael Brenner von der Universität Jena in Auftrag gegeben, das ihre Auffassung tatsächlich auch bestätigt hat.

Sollte das Gremium bald mit der Besetzung aus der alten Legislatur zusammenkommen, hätte das fragwürdige Folgen. Die Ausschüsse werden nämlich zu einem Großteil mit Landtagsabgeordneten besetzt. Von den 17 in der vergangenen Legislatur in den Ausschuss gewählten Parlamentariern sind nur vier auch nach der Wahl im vergangenen September im Erfurter Landtag verblieben. Mehr als drei Viertel der im Ausschuss sitzenden Politiker wären also gar keine amtierenden Landtagsabgeordneten mehr – die Legitimität des Gremiums wäre äußerst umstritten.

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