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Hamburg

Über 70 Einbrüche: 11-jähriger Marokkaner ist nun im geschlossenen Heim

Der 11-jährige Marokkaner El H. wurde nach über 70 Einbrüchen und zahlreichen anderen Straftaten in eine geschlossene Jugendeinrichtung gebracht, nachdem er über 100 Mal im Zusammenhang mit seinen Beutezügen aus seiner Jugendunterkunft in Hamburg verschwand.

Die Abteilung des Familiengerichts am Hamburger Amtsgericht

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Der marokkanische Junge El H. ist mit seinen 11 Jahren bereits über 100-mal aus seiner Jugendunterkunft in Hamburg verschwunden, wohl um auf Beutezeug zu gehen. Deshalb wurde er nun in die Obhut einer geschlossenen Jugendeinrichtung übergeben. Zur Last gelegt werden dem 11-jährigen 70 Einbrüche und weitere Straftaten. Interessant ist: Der 11-Jährige kam erst im November 2023 nach Deutschland.

Auf einem seiner letzten Ausbrüche wurde der junge Marokkaner in Dortmund mit allerhand Schmuck gestellt. Angaben der Polizei zufolge, soll der Junge bereits gut in „kriminelle Strukturen“ eingebunden sein. Zusammen mit einem 16-jährigen Deutsch-Tunesier soll er eine 10-köpfige Bande angeführt haben. Unter ihren erfassten Straftaten sind Einbrüche, Diebstahl von Schmuck, Musikboxen und Mobiltelefonen. Die meisten Einbrüche sollen Nachts oder in frühen Morgenstunden stattgefunden haben.

Im Juli soll der 11-Jährige an einem Wintergarten hochgeklettert sein, um durch ein geöffnetes Schlafzimmerfenster in die 1. Etage eines Hauses einzubrechen. Das Einbruchsopfer soll sich zum Zeitpunkt der Tat im Badezimmer aufgehalten haben. El H. durchkämmte währenddessen die Wohnung nach Schmuck und floh mit seinem deutsch-tunesischen Komplizen. Dieser hatte vor dem Haus gewartet.

Mittlerweile ist El H. auf Beschluss des Hamburger Familiengerichts, in einem geschlossenen Heim untergebracht. Dieses befindet sich außerhalb der Hamburger Landesgrenzen, da der rot-grüne Senat selbst solche Einrichtungen ablehnt. Eine Unterbringung einer minderjährigen Person in einem geschlossenen Heim ist die juristische Reaktion auf Jugendkriminalität, Selbst – oder Fremdgefährdungssituationen, die allerdings nicht psychiatrisch behandelt werden müssen. Die staatlichen Kosten einer solchen einzelnen Unterbringung belaufen sich in der Regel auf 300–500 Euro pro Tag. 

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