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Zwei Jahre später

Trucker-Proteste in Kanada: Gericht erklärt damalige Verbote für unzulässig

Vor rund zwei Jahren erlebte Kanada, insbesondere in der Hauptstadt Ottawa, heftige Proteste durch Trucker. Premierminister Trudeau bekämpfte sie damals mit umstrittenen Notstandsgesetzen – das erklärte jetzt ein Gericht für unzulässig.

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Anfang 2022 demonstrierte über fast einen Monat ein Konvoi aus hunderten LKW-Fahrern in der kanadischen Hauptstadt Ottawa gegen die Impfpflicht. Für die Trucker hätte eine solche besonders harte Folgen gehabt, da man auch für den Grenzübertritt zwischen den USA und Kanada geimpft sein müsste. Kanadas Premierminister Justin Trudeau bezeichnete die Proteste damals als „illegal und gefährlich“. Um der Proteste Herr zu werden, rief man erstmals in der kanadischen Geschichte den Notstand aus. Grundlage war ein Gesetz aus dem Jahre 1988.

Straßenblockaden wurden in der Folge untersagt und das Verbot wurde rigoros durchgesetzt. Nun, knapp zwei Jahre später, wurde die Ausrufung des Notstandes für ungerechtfertigt erklärt. Ein Bundesgericht erklärte am Dienstag, dass die Ausrufung des Notstandes „in Bezug auf die relevanten tatsächlichen und rechtlichen Zwänge, die berücksichtigt werden mussten, nicht gerechtfertigt war“. Richter Richard Mosley führte aus, dass Freiheitsrechte unzulässig beschnitten wurden.

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Auch Deutschland erlässt immer häufiger überzogene Demo-Verbote

Eine interne Untersuchung aus dem Februar vergangenen Jahres ergab noch, dass Trudeau verhältnismäßig handelte. Die Canadian Civil Liberties Association (CCLA) und die Canadian Constitution Foundation beantragten jedoch eine gerichtliche Überprüfung. Dort hielt die Argumentation der kanadischen Regierung dann nicht mehr stand.

Auch in Deutschland wurden während Corona Versammlungen immer wieder unzulässig verboten. Oftmals wurden Aufzüge kurzfristig per Allgemeinverfügung untersagt, sodass kaum Zeit blieb gegen die Verfügungen zu klagen. Mitte 2023 entschied zudem etwa das Bundesverwaltungsgericht, dass Proteste in Sachsen im Jahr 2020 nicht pauschal hätten verboten werden dürfen.

Auch in Bezug mit den Bauernprotesten wurden unzulässig Proteste verboten. Rico Anton (CDU), Landrat im Erzgebirgskreis hatte für den 8. Januar insgesamt 24 Versammlungen per Allgemeinverfügung verboten. Zudem wurden Spontandemonstrationen untersagt. „Dieses Ansinnen gefährdet die öffentliche Sicherheit und Ordnung“, erklärte Anton hierzu. Ein Gericht widersprach ihm. Im Eilverfahren wurden dann doch noch mehrere Demonstrationen für zulässig erklärt.

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