Eilentscheidung
Thüringer Verfassungsgerichtshof lässt Ausschluss der AfD von Kontrollkommission zu
Die Thüringer AfD wurde von der Parlamentarischen Kontrollkommission, dem Kontrollorgan des Landesverfassungsschutzes, ausgeschlossen. Zwei Eilanträge gegen dieses Vorgehen wurden nun durch den Verfassungsgerichtshof des Landes abgelehnt.

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat am Freitag zwei Eilanträge des Thüringer Landesverbands der AfD gegen die Bildung der dortigen Parlamentarischen Kontrollkommission, dem legislativen Kontrollorgan des Landesverfassungsschutzes, abgelehnt. Die Partei wollte so die Bildung des Gremiums vorerst verhindern. Eigentlich würden ihrer Fraktion Plätze in der Kommission zustehen, diese wurden ihr jedoch durch die anderen Fraktionen im Landtag verwehrt.
Die AfD sah darin ihre Rechte verletzt und klagte gegen diese Behandlung. Das Weimarer Gericht begründete die Ablehnung der Anträge jedoch nicht in der Sache: Gegenüber der Presse erklärte der Sprecher des Gerichts, Andreas Jenak, dass die zur Debatte stehenden Rechtsfragen zu komplex seien, um im Eilverfahren entschieden zu werden – da die Bildung der Kommission gesetzlich vorgeschrieben ist, hätte das deshalb Vorrang.
Erst in der vergangenen Legislaturperiode konnte lange Zeit eben eine solche Kommission nicht gebildet werden – immer wieder scheiterten Kandidaten im Landtag an der für die Wahl benötigten Zwei-Drittel-Mehrheit. Erst weniger als einen Monat vor Ende der Legislaturperiode konnte die für die Periode gewählte Kommission zusammentreten – auch da bereits ohne Vertreter der AfD.
Infolge der Landtagswahl im September hält die AfD eigentlich eine Sperrminorität im Landtag. Um diese zu umgehen, beschlossen die anderen Fraktionen im Landesparlament eine Gesetzesänderung, wodurch eine Wahl ins Gremium bereits mit einer einfachen Mehrheit möglich ist. Infolgedessen wurden in das nunmehr vierköpfige Gremium zwei Abgeordnete der Linken, ein Abgeordneter der CDU und ein Vertreter des BSW gewählt – die AfD blieb, obwohl sie die stärkste Fraktion im Landtag ist, außen vor.
Werbung
Dabei steht die Parlamentarische Kontrollkommission unter starker Kritik. Infolge der bekanntgewordenen schweren Vorwürfe gegen den Chef des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan J. Kramer (Apollo News berichtete exklusiv), stellten sich auch Fragen bezüglich der Effektivität der Kontrolle des Inlandsgeheimdienstes des Landes, für den die Kommission eigentlich verantwortlich ist (mehr dazu hier).
Warum bin ich nicht überrascht? Wer hat prinzipiell ein Interesse an einem Kontrollgremium? Wohl nicht die aktuelle Regierung, sondern Oppositionsparteien. Bei Besetzung durch eine einfache Mehrheit kann eine Regierung also Kontrollinstanzen besetzen, wie sie möchte. Klingt super demokratisch.
Wir machen uns in diesem Land immer mehr zum Gespött in der Welt.
Wollen allen anderen erklären wie sie zu leben haben und benehmen uns alles andere als demokratisch.
Im Allgemeinen braucht ein Rechtsstaat mit einer gefestigten Demokratie vom Volk für das Volk unter anderem drei Säulen für die unerschütterliche Daseinsberechtigung, sonst ist alles nur Seifenblasen.
– Direkt gewählte Abgeordnete
– Gewaltentrennung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative.
– Freie Medien
Die drei Säulen hat man sogar mit einem einfachen Anruf aus Südafrika zerstört.
Alles vergessen?
Warum seid ihr immer noch überrascht, dass die Deutschen mit der Demokratie ein Riesenproblem haben und die zwei Schurkenregime NS-Staat und SED-Regime wirklich durch Deutsche möglich geworden waren?
Zum Glück Geschichte.
Ob die Geschichte oder besser gesagt die Geschichten der Deutschen sich wiederholen dürfen, liegt ganz allein an euch selbst.
Schönen Tag
Alles andere als eine Ablehnung dieser zwei AfD-Eilanträge hätte mich auch sehr überrascht. Und in der Sache wird sicherlich recht zügig, so etwa spätestens in viereinhalb Jahren entschieden, kurz nach der nächsten Wahl. Und dann auf ein Neues.
Weshalb sollte auch die mit Abstand stärkste Fraktion einen Vertreter stellen. Ist doch viel plausibler, dass die Mini-SED zwei Vertreter und damit 50 % stellen darf. Schließlich haben die ja auch viel mehr Erfahrung in Sachen Staatssicherheit…
Die Parlamentarische Kontrollkommission kontrolliert den Verfassungsschutz.
Die AfD in Thüringen wird von eben jenem VS beobachtet und als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft.
Zurzeit läuft ein Untersuchungsausschuss gegen die Arbeitsweise dieses VS und seines Präsidenten Kramer (SPD). Kramer werden i.Z.m. der Beobachtung der AfD mehrere Amtspflichtverletzungen vorgeworfen (Kramer-Komplex).
Unter diesem Aspekt hat es ein besonderes Geschmäckle, die AfD von der Mitarbeit im Gremium auszusperren.
Diese Angelegenheit ist ein Pulverfass.
Pippi Langstrumpf: Wir machen uns die Welt, wie sie uns gefällt.
Es lebe die Demokratie!
Muss man NICHTS mehr zu sagen!
UNSERE DEMOKRATIE hat mal wieder zugeschlagen!
Hat jemand da was anderes erwartet? Das Gericht ist doch politisch, von den Altparteien besetzt. Das ist Rechtsstaatlichkeit à la Thüringen.
Und das soll Demokratie und Rechtstaat sein ?
Die verhalten sich genau so wie sie es der AfD vorwerfen und wundern sich dann warum die Umfragen so ausfallen.
Betrifft auch den Bund. Jede Fraktion stellt Personal für Ausschüsse, gesetzlich geregelt. Weshalb müssen diese von den anderen Mitgliedern gewählt werden? Die Vorsitzenden soll man wählen, aber die anderen Mitglieder wären einfach zu entsenden. Ohne Mitsprache anderer Fraktionen…
Es müssen mehr Proteste gegen diese undemoratischen Gerichtsentscheidungen geschehen.
Sehr schön! Die Sache mit der „einfachen Mehrheit“ wird diversen Altparteien noch schwer auf die Füße fallen, wenn ihre Kandidaten mit „einfacher Mehrheit“ NICHT gewählt werden.
Die Gesetzes-Vorschrift: „Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus einer durch den Landtag zu bestimmenden Anzahl an Mitgliedern, die mindestens drei betragen muss und höchstens sechs betragen darf … Die parlamentarische Opposition im Landtag muss im Verhältnis ihrer Stärke zu den regierungstragenden Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen des Landtags im Gremium vertreten sein. …“ Die Ablehnung des AfD-Antrags wurde abgesehen von einer formalen Begründung (doppelte Rechtshängigkeit: zwei ähnliche juristische Verfahren) auch mit dem „Eingriff in die Parlamentsautonomie“ begründet. „Eingriffe in die Entscheidungsfreiheit und das Selbstbestimmungsrechts des Parlaments gebieten – insbesondere im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung – verfassungsgerichtliche Zurückhaltung.“ Die Zurückhaltung bedeutet allerdings: Wenn sich die Mehrheit des Parlaments in einer Sache einig ist, hat die Minderheit keine Chancen.
Tja, aus gutem Grund wollen die Altparteien um jeden Preis verhindern, dass die AfD irgendwie in Entscheidungen eingebunden wird, welche die Machtverhältnisse entsprechend ändern.
Was wir hier erleben, ist das Kleben an der (nach den Wahlergebnissen) verlorenen Macht einer politischen Kaste, die unter den ordnungsgemäßen demokratischen Abläufen diese Macht nicht mehr hätte.
Wie wollen wir das nennen? Am Ende der DDR war von „Machtmissbrauch“ die Rede.
Was ist an dem Fall so komplex? Die AfD ist zur Landtagswahl zugelassen, deren Abgeordnete sind vom Volk demokratisch gewählt worden. Die AfD hat Anspruch auf Teilhabe. Fertig. Der Landesverfassungs-schutz ist eine Behörde. Nur das BVerfG könnte die AfD verbieten.
Bewahrt Ruhe. Gerechtigkeit und korrektes demokratisches Handeln wird sich durchsetzen. Die Bürger schlafen nicht und die Quittung kommt noch.
War vorhersehbar! Das ist alles ein großer Klumpatsch! Und wie jetzt weiter?
Was bitte soll daran undemokratisch sein, sich Wählerstimmen nicht einklagen zu können? Der Versuch ist undemokratisch. Dumm sowieso.
Mit diesen Methoden hat die AfD bald in einigen Ländern die absolute Mehrheit. Je mehr man die AfD mit unfairen grenzwertigen MEthoden bekämpft desto stärker werden sie.
Das ist gemeint mit „unserer Demokratie“. Das ist ein Besitzanspruch, dieses „unser“, so wie unsere Garage, unser Keller, unsere Familiengruft. Das ist ein „unser“, welches uns nicht gehört, sondern anderen.
So ein erbärmliches Schmierentheater.
Ich befürchte, daß der Bürgerkrieg, der von dem ein oder anderen heraufbeschworen wird und den ich vehement ablehne, in naher Zukunft leider doch Wirklichkeit werden könnte. Das geht, wenn das so weiter geht mit Sicherheit nicht gut aus. Hört endlich auf damit!
Die Klage hätte sich die AFD sparen können. Gleicher Sachverhalt wie beim Landtagsvizepräsidenten. Wird „gewählt“, nicht bestimmt.
So unangenehm das auch für die AFD sein mag, leicht zu begreifen ist es allemal. Wählerstimmen sind nicht einklagbar und das ist gut so, denn auch die AFD wird nicht gezwungen per Gerichtsbeschluß einer Personalie zuzustimmen. Und ja, die anderen sind ganz dolle böse und gemein. So what!