Potsdam-Treffen
Tagesschau übernahm Correctiv-Lüge: Verbreitung gerichtlich untersagt
Das Oberlandesgericht Hamburg hat der ARD untersagt, in seiner Berichterstattung zur Correctiv-Recherche über das Potsdamer Treffen zu behaupten, dass dort die Abschiebung deutscher Staatsbürger diskutiert oder gefordert wurde. Es sei von „Unwahrheit“ auszugehen, hält das Gericht fest.
Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens im Zusammenhang mit der Correctiv-Story um das sogenannte „Geheimtreffen“ muss die Tagesschau eine herbe Klatsche hinnehmen. Das Oberlandesgericht Hamburg hat dem NDR, der auch für die Produktion der Tagesschau verantwortlich ist, untersagt, in seiner Berichterstattung zu behaupten, dass bei dem Treffen in Potsdam die Abschiebung deutscher Staatsbürger diskutiert oder gefordert wurde. Nach Auffassung des Gerichts kann der NDR diese Behauptung nicht ausreichend belegen. Geklagt hatte der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau.
Der Jungen Freiheit zufolge heißt es in dem Urteil: „Prozessual ist von der Unwahrheit der Behauptung der Antragsgegnerin, es sei bei dem Treffen in Potsdam die Ausweisung deutscher Staatsangehöriger diskutiert worden, auszugehen.“ Der NDR hätte als vermeintliche Belege „lediglich auf Zeitungsartikel und Mitteilungen von Correctiv“ verwiesen. Diese stützten die These von der Ausweisung deutscher Staatsbürger allerdings nicht.
Entsprechend dürfe der NDR auch nicht mehr suggerieren oder gar berichten, dass die Ausweisung von deutschen Staatsbürgern Teil von „Remigrationsplänen“ sei. Im Vorfeld hatte der Sender sowohl die Abweisung der Klage als auch die Dringlichkeit des Eilantrags bestritten. Das Gericht erkannte jedoch an, dass Vosgerau durch die Berichterstattung des NDR „fortlaufend in seinen Rechten verletzt“ werde, was die Notwendigkeit einer schnellen gerichtlichen Entscheidung begründete. Dem NDR drohen ab sofort Strafen von 250.000 Euro, wenn weiter behauptet wird, dass die Ausweisung deutscher Staatsbürger beim sogenannten „Geheimtreffen“ gefordert wurde.
Ulrich Vosgerau hat nun schon in mehreren rechtlichen Auseinandersetzungen bezüglich der Berichterstattung über das Potsdamer Treffen Teilerfolge erzielt. Das Hamburger Landgericht untersagte Correctiv Vosgerau eine Aussage zuzuschreiben, die er so nicht getätigt hatte. Konkret ging es um die Behauptung, Vosgerau befürworte die Idee eines Musterschreibens zur Anzweiflung von Wahlergebnissen.
In einem weiteren Verfahren wurde Correctiv-Chefredakteur David Schraven gerichtlich untersagt, fälschlicherweise zu behaupten, das Gericht habe die „Kernaussagen“ des ursprünglichen Correctiv-Artikels bestätigt. Schraven hatte in einem FAZ-Interview suggeriert, das Gericht hätte die Darstellung von „Correctiv“ über die beim Treffen besprochenen „Remigrationspläne“ als „prozessuale Wahrheit“ anerkannt. Diese Interpretation wurde vom Gericht als unzulässig eingestuft.
Correctiv nahm im Nachgang zudem mehrere Änderungen an seinem ursprünglichen Bericht vor, ohne diese transparent zu kennzeichnen. So wurde unter anderem die Behauptung über angeblich diskutierte „Deportationen“ entfernt.
Schön, aber leider zu spät.
Die ARD hätte nicht nur zur Unterlassung, sondern auch zur Richtigstellung verurteilt werden müssen.
Die Lüge ist doch längst in den Köpfen der Menschen eingepflanzt, und wenn man auf der Straße jemanden fragt, was er gegen die AfD hat, dann kommt diese unwahre Behauptung garantiert als Begründung, warum man so stramme Haltung „gegen rechts“einnehmen muss.
Da muss nun bei ARD und ZDF vor Verbreitung von Desinformation und Fakenews gewarnt werden.
Ausreden gibt es nicht, denn sie beschäftigen ein ganzes Heer an Fakten-Checkern.
Das der Gebührenzahler jetzt noch Gerichtskosten für Desinformation bezahlen muss, ist ein Skandal.
Alleine das Untersagen der gelogenen Aussage reicht mir nicht aus. Es bedarf eher eine Richtigstellung des Senders zur besten Sendezeit mit dem Hinweis des gerichtlichen Verbots.
Ja, das von Steuergeldern gesponserte „Correctiv“. In marxistischen oder diktatorischen Ländern gibt es direkt staatlich gesponserte Propaganda, hier übernimmt das eine „NGO“ oder eine Art Verein.
Und wehe, es kommt jemand auf die Idee, man wolle das gleiche Recht für die andere Seite des politischen Spektrums, dann gibt es den globalgalaktischen Aufschrei sowie Demos gegen alles und nichts.
Wenn bei Funk/TV Falschbehauptungen gerichtlich widerlegt sind, müsste der ARD eine Korrektur/Richtigstellung vornehmen – analog dem Vorgehen bei Pressemedien – oder nicht?
Kein Problem. Dann verbreiten sie eben andere Lügen.
Oha! Damit hat das juste milieu vermutlich nicht gerechnet!
Dem Sender sowie dem ZDF ( Staatsfernsehen ) glaubt doch eh keiner mehr .
Die Tagesschau hätte verpflichtet werden müssen, einen Korrekturbericht zu senden. So wie jetzt, verläuft dass ohne Außenwirkung im Sande und der Erfolg der Hetzkampagne bleibt bestehen.
Eigentlich müsste es gleich immer noch die gerichtliche Verfügung mitgeben, dies dann auch öffentlich in den Nachrichten zur besten Sendezeit richtig zu stellen. So aber erfährt der Tagesschau-Konsument gar nichts davon und glaubt den Fake immer noch!
Die Geschichte hat sich schon verbreitet— viele Bürger glauben noch die Wahrheiten vom ÖRR— insbesondere weil ja auch Regierende immer noch hoffen, dass sie davon profitieren.
Jetzt muss nur mal einer den Omas gegen Rechts das Urteil ins Hörgerät pusten, damit sie nicht weiter gegen irgendwelche Lügengeschichten trommeln.
„Tagesschund“ und „Corruptiv“ – das sind die Kondensationskerne des grünrotbraun-korrupten Journo-Absch****, das weiß doch mittlerweile jedes Kind.
Will sagen: Ein hochgradig gefährliches Schurken-Duo.
Wann gehen Haldenwang und Faeser gegen die ÖRR wegen Verbreitung von Fake News vor oder gibt es gute und schlechte Fake News?
Das beste in diesem Land ist, das es für die größten Lügner und dümmsten Aktionen immer einen Preis oder Orden gibt.
Ein wichtiges Urteil. Nur wird dieses Urteil die Millionen Aufmarschierer gegen Rächts nicht erreichen. Die Blase platzt erst dann, wenn sich die Bürger wegen Hunger gegenseitig an die Gurgel gehen.
Dazu gibt es doch sicher eine Sondersendung oder einen „Brennpunkt“ im ÖRR. Nein? Nicht? Ach so, die sind ja alle noch ganz besoffen von pariser Transen-Feier gestern Abend.
Und wir müssen noch dafür bezahlen, das man uns anlügt,unglaublich, ohne mich. Von mir gib’s keinen müden Cent mehr. Wenn nötig gehe ich dafür ins Gefängnis, mal sehen wie sie damit durchkommen. Habe vor diesen kriminellen Politikern und Journalisten keine Angst. Das sollte niemand in diesem Land haben. Die sind nur durch unser Geld, das sie uns stehlen an der Macht. Ohne die Menschen, die arbeiten sind sie erledigt. Das sollten wir uns endlich bewusst machen. Wenn dann die Goldstücke auch kein Geld mehr bekommen, wird’s für unsere Politikdarsteller sicher sehr schnell ungemütlich.
Es wäre wirklich sehr hilfreich, wenn in solchen Artikeln auch die Aktenzeichen der besprochenen Gerichtsbeschlüsse zu finden wären. Wenn ich mich in Diskussionen auf einen Apollo-News-Artikel berufen muss, dann ist das halt nicht so tragfähig wie ein Gerichtsbeschluss im Volltext. Deshalb bitte, bitte…
Da schweigt die Mainstreampresse und wundert sich, wenn man ihr nicht glaubt.
Würde einfach Correctiv verboten, könnte der Steuerzahler
viel Geld an Prozesskosten sparen.
Die vom Zwangsgebührenzahler finanzierten öffentlich-rechtlichen Anstalten machen sich lächerlich. Wieder einmal!
Sie mögen ein achtstündiges Programmangebot von 16 Uhr bis 24 Uhr anbieten. Danach läuft 16 Stunden das Testbild!
Das spart Zeit, Personal, Geld, Wiederholungen und Trash-TV.
Übrigens das Verhalten der Verantwortlichen des ÖRR zur Regierung lässt sich am besten beschreiben mit: „Die des Geldes wegen heiratet, ist das ganze Leben lang Magd.“
Schicken Sie bitte das Gerichtsurteil zur Wannseekonferenz an die sogenannten Demokraten im Bundestag. Alle haben diese Lüge mit wohlwollen weiter verbreitet obwohl dem normalen Menschen diese Lüge schon bekannt war.Oft hat ja Frau Esken oder Herr Klinkbeil die Wannseekonferenz der AFD vorgehalten ich hoffe er stellt es jetzt auch im Bundestag wieder richtig, denn er hat es in jeder Talkshow verbreitet. Die erfundene Geschichte passte genau rein, da auf der anderen Seite des Brandenburger Tores ja der Bauernprotest sein Höhepunkt hatte.Der Kampf gegen Rechts.Ich hoffe der letzte hat es nun auch verstanden was hier gespielt wird und lässt sich nicht mehr täuschen bis zur Wahl.🙏🙏🙏😉
Verblüffend , wie dreist gewisse Kreise nachgewiesene Unwahrheiten propagandistisch verbreiten, bis sie erwartbar durch Gerichte gestoppt werden. Vermutlich müssen die deutschen Gesetze für Schadenersatz drastisch verschärft werden, damit sich etwas ändert.
Der Richterspruch ist nur ein ganz schwacher Trost, das der AfD wenig bis gar nichts nutzen wird. Das Gedankengut ist in den Köpfen der ÖRR Konsumenten eingepflanzt und ist Bestandteil bei der Kampagne gegen die AfD. Aber nicht nur dem NDR müsste diese Falschbehauptung untersagt werden, sondern auch den Bundestagsabgeordneten und allen voran Olaf Scholz, der weiter beharrlich von Deportation schwafelt.
Diese Zensiererei geht langsam auf dem Keks, Apollo.
Sind es nur noch die eigenen Leute die hier Kommentare
schreiben dürfen?