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Potsdam-Treffen

Tagesschau übernahm Correctiv-Lüge: Verbreitung gerichtlich untersagt

Das Oberlandesgericht Hamburg hat der ARD untersagt, in seiner Berichterstattung zur Correctiv-Recherche über das Potsdamer Treffen zu behaupten, dass dort die Abschiebung deutscher Staatsbürger diskutiert oder gefordert wurde. Es sei von „Unwahrheit“ auszugehen, hält das Gericht fest.

„Villa Adlon“ in Potsdam, Ort des angeblichen „Geheimtreffens“

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Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens im Zusammenhang mit der Correctiv-Story um das sogenannte „Geheimtreffen“ muss die Tagesschau eine herbe Klatsche hinnehmen. Das Oberlandesgericht Hamburg hat dem NDR, der auch für die Produktion der Tagesschau verantwortlich ist, untersagt, in seiner Berichterstattung zu behaupten, dass bei dem Treffen in Potsdam die Abschiebung deutscher Staatsbürger diskutiert oder gefordert wurde. Nach Auffassung des Gerichts kann der NDR diese Behauptung nicht ausreichend belegen. Geklagt hatte der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau.

Der Jungen Freiheit zufolge heißt es in dem Urteil: „Prozessual ist von der Unwahrheit der Behauptung der Antragsgegnerin, es sei bei dem Treffen in Potsdam die Ausweisung deutscher Staatsangehöriger diskutiert worden, auszugehen.“ Der NDR hätte als vermeintliche Belege „lediglich auf Zeitungsartikel und Mitteilungen von Correctiv“ verwiesen. Diese stützten die These von der Ausweisung deutscher Staatsbürger allerdings nicht.

Entsprechend dürfe der NDR auch nicht mehr suggerieren oder gar berichten, dass die Ausweisung von deutschen Staatsbürgern Teil von „Remigrationsplänen“ sei. Im Vorfeld hatte der Sender sowohl die Abweisung der Klage als auch die Dringlichkeit des Eilantrags bestritten. Das Gericht erkannte jedoch an, dass Vosgerau durch die Berichterstattung des NDR „fortlaufend in seinen Rechten verletzt“ werde, was die Notwendigkeit einer schnellen gerichtlichen Entscheidung begründete. Dem NDR drohen ab sofort Strafen von 250.000 Euro, wenn weiter behauptet wird, dass die Ausweisung deutscher Staatsbürger beim sogenannten „Geheimtreffen“ gefordert wurde.

Ulrich Vosgerau hat nun schon in mehreren rechtlichen Auseinandersetzungen bezüglich der Berichterstattung über das Potsdamer Treffen Teilerfolge erzielt. Das Hamburger Landgericht untersagte Correctiv Vosgerau eine Aussage zuzuschreiben, die er so nicht getätigt hatte. Konkret ging es um die Behauptung, Vosgerau befürworte die Idee eines Musterschreibens zur Anzweiflung von Wahlergebnissen.

In einem weiteren Verfahren wurde Correctiv-Chefredakteur David Schraven gerichtlich untersagt, fälschlicherweise zu behaupten, das Gericht habe die „Kernaussagen“ des ursprünglichen Correctiv-Artikels bestätigt. Schraven hatte in einem FAZ-Interview suggeriert, das Gericht hätte die Darstellung von „Correctiv“ über die beim Treffen besprochenen „Remigrationspläne“ als „prozessuale Wahrheit“ anerkannt. Diese Interpretation wurde vom Gericht als unzulässig eingestuft.

Correctiv nahm im Nachgang zudem mehrere Änderungen an seinem ursprünglichen Bericht vor, ohne diese transparent zu kennzeichnen. So wurde unter anderem die Behauptung über angeblich diskutierte „Deportationen“ entfernt.

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