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Mord an weißem Farmer

Südafrikanischer Supreme Court: „Tötet die Buren“ ist keine Hassrede

„Tötet den Buren!“ heißt es in einem südafrikanischen Lied, welches insbesondere zu politischen Anlässen immer wieder gespielt wird. Die Interessenvertretung der burischen Volksgruppe, AfriForum, hatte dagegen schon vor einigen Jahren geklagt. Das Verbot wurde jetzt abgelehnt.

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Wann immer die panafrikanische EFF-Partei sich zu politischen Kundgebungen oder Demonstrationen trifft, hört man es: „Dubul‘ ibhunu“, zu Deutsch „tötet den Buren“, ein politisches Kampflied, welches aus den achtziger Jahren stammt. Die Buren, die Afrikaans-sprechende weiße Minderheit Südafrikas, sind bei einem großen Teil der schwarzen Bevölkerung verhasst. Insbesondere für die rund 10 Prozent der Bevölkerung, welche der EFF ihre Stimme geben, sind die Buren an allem schuld. Auch an den Folgen der Korruption und Inkompetenz, die 30 Jahre schwarze Regierungen des ANC (African National Congress) hinterlassen haben.

Der Gründer der EEF, Julius Malema, war selber lange Vorsitzender der Jugendorganisation des ANC, bis man ihm die Mitgliedschaft entzog. Seine hasserfüllten Reden gegen weiße und indischstämmige Südafrikaner sind berüchtigt, und nicht selten lassen seine Anhänger den Worten Taten folgen. Jedes Jahr werden hunderte Weiße in Südafrika ermordet und oft lässt die Brutalität, mit der sie gefoltert und getötet werden, darauf schließen, dass es für die Angreifer wohl um mehr als nur ihr Eigentum ging. Malema und seine Anhänger sind sich dessen nicht nur bewusst, sondern offensichtlich auch Stolz darauf. 

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Als im Jahr 2020 der Mord an einem weißen Landwirt, dem 21-jährigen Brendin Horner, verhandelt wurde, versammelten sich dutzende EFF-Aktivisten vor dem Gericht und skandierten lauthals „tötet den Buren, tötet den Farmer“. Die Interessenvertretung der Buren, genannt AfriForum, reichte daraufhin Klage ein. Ihrer Meinung nach rufe das Lied zu Rassenhass und Gewalt auf und solle nicht mehr öffentlich gesungen werden. Doch die Gerichte folgten diesem Argument nicht. Es handele sich um ein Lied aus der Apartheidszeit, welches aus historischen Gründen nicht verboten werden sollte, so ihre Begründung.

Nun hat der Supreme Court of Appeal die Berufung gegen das Urteil abgelehnt. Während der EFF das Urteil feiert, herrscht bei den südafrikanischen Buren Entsetzen. Wenn nicht einmal eine klare Tötungsaufforderung ihrer Volksgruppe als Hassrede eingeordnet werden kann, welchen Schutz haben sie dann in der „Regenbogennation“ Südafrika überhaupt noch zu erwarten? Nur 7 Prozent der südafrikanischen Bevölkerung sind weiß, etwa zwei Drittel davon sprechen Afrikaans und identifizieren sich als Buren. Als kleine Minderheit sind sie der großen schwarzen Bevölkerungsmehrheit ausgeliefert, die sämtliche staatliche Organe besetzt.

AfriForum denkt nun darüber nach, den Fall an den südafrikanischen Constitutional Court, die höchste Instanz Südafrikas überhaupt, zu bringen. Doch ob der Fall dort überhaupt zugelassen wird ist fraglich. Und auch ob man sich von den Richtern, welche allesamt von der korrupten ANC-Partei ernannt wurden, viel erhoffen sollte kann bezweifelt werden. Der Vorsitzende von AfriForum, Kallie Kriel, sagte nach dem Urteil, dass der fehlende staatliche Schutz der Buren vor Gewalt nun dazu führe, dass sie ihre Sicherheit selbst in die Hand nehmen müssen: „AfriForum hat landesweit bereits mehr als 172 Nachbarschafts- und Bauernhofwachen eingerichtet. Angesichts dieses Urteils wird sich AfriForum verstärkt darauf konzentrieren, einen großen und wachsenden Teil seiner Ressourcen und Zeit in die Verbesserung und den Ausbau unserer Sicherheitsnetzwerke in den Gemeinden zu investieren, zum Beispiel durch Schulungen und Ausrüstung.“

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