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Schlüttsiel

„Sturm auf die Fähre“: Generalbundesanwalt kann keinen Anfangsverdacht für Straftaten gegen Habeck erkennen

Neun Monate nach dem vermeintlichen „Sturm auf die Fähre“ Robert Habecks in Schlüttsiel, konnte der Generalbundesanwalt keine Straftaten gegen den Minister erkennen – bis heute haben weder Staatsanwaltschaft noch Polizei eine strafbare Handlung gefunden.

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Vor rund neun Monaten konfrontierten wütende Bürger in Schlüttsiel Wirtschaftsminister Robert Habeck mit seiner Politik. Die Fähre, auf der sich Habeck befand, konnte er jedoch nicht verlassen. In den Medien wurde dabei schnell von einer „versuchten Erstürmung“, einem „Angriff auf Habeck“ sowie einem „Sturm auf die Fähre“ gesprochen.

Der NDR gab inzwischen längst zu, dass es keine Erstürmung der Fähre gegeben hat. Die Polizei weigerte sich damals gar, von „Gewalt“ zu sprechen. Die Staatsanwaltschaft hat wegen der Vorfälle in Schlüttsiel damals dennoch Ermittlungen aufgenommen. Abgeschlossen sind diese noch immer nicht, wie gegenüber der dpa mitgeteilt wurde. Zu Ergebnissen haben diese offenbar noch immer nicht geführt. Dem Vernehmen nach wurde nach wie vor keine Person wegen des Verübens einer mutmaßlichen Straftat angeklagt.

Auch der Generalbundesanwalt wurde bereits mit den Vorgängen in Schlüttsiel konfrontiert. Ein etwaiger Tatbestand der Nötigung von Verfassungsorganen würde schließlich in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. Nach Angaben eines Sprechers der Staatsanwaltschaft hat der Generalbundesanwalt aber keinen hinreichenden Anfangsverdacht für eine in seinen Zuständigkeitsbereich fallende Straftat festgestellt. Infolgedessen wurden die Unterlagen zur abschließenden Überprüfung an die Staatsanwaltschaft Flensburg übermittelt.

„Aktuell werden umfangreiche Auswertungsergebnisse aus Bild-, Ton- und Videodateien sowie weitere Rechercheergebnisse aus dem Internet gesichtet und bewertet“, erklärte hierzu die Staatsanwaltschaft Flensburg gegenüber der dpa. Der Vorfall am 4. Januar ereignete sich, als Vizekanzler Habeck von einem privaten Aufenthalt auf der Hallig Hooge zurückkehrte. Am Fähranleger Schlüttsiel wurde er von Demonstranten erwartet, was die Besatzung dazu veranlasste, die Fähre nicht anzulegen und stattdessen nach Hooge umzukehren. Habeck konnte erst Stunden später die Fähre verlassen.

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