Schlüttsiel
„Sturm auf die Fähre“: Generalbundesanwalt kann keinen Anfangsverdacht für Straftaten gegen Habeck erkennen
Neun Monate nach dem vermeintlichen „Sturm auf die Fähre“ Robert Habecks in Schlüttsiel, konnte der Generalbundesanwalt keine Straftaten gegen den Minister erkennen – bis heute haben weder Staatsanwaltschaft noch Polizei eine strafbare Handlung gefunden.

Vor rund neun Monaten konfrontierten wütende Bürger in Schlüttsiel Wirtschaftsminister Robert Habeck mit seiner Politik. Die Fähre, auf der sich Habeck befand, konnte er jedoch nicht verlassen. In den Medien wurde dabei schnell von einer „versuchten Erstürmung“, einem „Angriff auf Habeck“ sowie einem „Sturm auf die Fähre“ gesprochen.
Der NDR gab inzwischen längst zu, dass es keine Erstürmung der Fähre gegeben hat. Die Polizei weigerte sich damals gar, von „Gewalt“ zu sprechen. Die Staatsanwaltschaft hat wegen der Vorfälle in Schlüttsiel damals dennoch Ermittlungen aufgenommen. Abgeschlossen sind diese noch immer nicht, wie gegenüber der dpa mitgeteilt wurde. Zu Ergebnissen haben diese offenbar noch immer nicht geführt. Dem Vernehmen nach wurde nach wie vor keine Person wegen des Verübens einer mutmaßlichen Straftat angeklagt.
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Auch der Generalbundesanwalt wurde bereits mit den Vorgängen in Schlüttsiel konfrontiert. Ein etwaiger Tatbestand der Nötigung von Verfassungsorganen würde schließlich in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. Nach Angaben eines Sprechers der Staatsanwaltschaft hat der Generalbundesanwalt aber keinen hinreichenden Anfangsverdacht für eine in seinen Zuständigkeitsbereich fallende Straftat festgestellt. Infolgedessen wurden die Unterlagen zur abschließenden Überprüfung an die Staatsanwaltschaft Flensburg übermittelt.
„Aktuell werden umfangreiche Auswertungsergebnisse aus Bild-, Ton- und Videodateien sowie weitere Rechercheergebnisse aus dem Internet gesichtet und bewertet“, erklärte hierzu die Staatsanwaltschaft Flensburg gegenüber der dpa. Der Vorfall am 4. Januar ereignete sich, als Vizekanzler Habeck von einem privaten Aufenthalt auf der Hallig Hooge zurückkehrte. Am Fähranleger Schlüttsiel wurde er von Demonstranten erwartet, was die Besatzung dazu veranlasste, die Fähre nicht anzulegen und stattdessen nach Hooge umzukehren. Habeck konnte erst Stunden später die Fähre verlassen.
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Instinktpolitiker wie Helmut Schmidt, Helmut Kohl, Franz Josef Strauß, Hans-Dietrich Genscher, Oskar Lafontaine hätten die Fähre verlassen, das Gespräch mit den souveränen Bürgern gesucht und für eine Woche später eine Delegation nach Bonn ins Ministerium eingeladen!
Kanzler Helmut Kohls Schlusssatz wäre gewesen: „So, mein Chauffeur Eckhard fährt uns jetzt ins nächste Gasthaus. Wir sind hungrig! Vielen Dank, dass sie mir zugehört haben!“
Und 180 Wählerstimmen in zehn Minuten gewonnen 😉 😉 😉
Zu Habeck: Ein auf Zeit gewählter Behördenvorsteher, der vor Bürgern und Steuerzahlern flüchtet, ist auf Zeit gewählt.
Vom ÖRR und der Systempresse skandalisiert. Und dann in sich zusammengefallen wie ein Souffle. So auch mit der Correctivlüge, den Fakenews zu Krah und Bystron zur Europawahl,.
Und da wundern sich die Medien, warum man sie als Lügenpresse tituliert, Zuschauer und Leser ins Bodenlose fallen und sie für die Gesellschaft immer irrelevanter werden.
Das ist doch egal. Die Sau wurde durch die Medienlandschaft gejagt, etwas ist schon hängen geblieben.
Dass das alles gar nicht so war, wie behauptet, ist wenn überhaupt nur eine Randnotiz wert.
The same procedure as …
Der vorletzte Satz ist komplett falsch! Die Fähre hatte in Schlüttsiel für längere Zeit angelegt. Es haben sogar Menschen die Fähre verlassen können. Bloß Habeck hat sich nicht getraut zu erscheinen. Das ist alles auf Video immer noch zu sehen.
Ihr habt darüber sogar selbst darüber berichtet, daß die Fähre wieder abgelegt hat:
https://apollo-news.net/eine-luege-faellt-zusammen-polizei-stellt-klar-es-gab-kein-erstuermen-der-habeck-faehre/
Bitte dringend korrigieren!!!
„Dass wir hier Straftatbestände haben, ist vollkommen unbestritten“, sagte die Leitende Oberstaatsanwältin Stephanie Gropp im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags in Kiel.
Jetzt nachdem acht Monate vergangen sind, gibt es nicht mal einen Anfangsverdacht,
Die Oberstaatsanwältin Gropp gehört wohl zum Fanclub vom Märchenerzähler Habeck.
„Generalbundesanwalt kann keinen Anfangsverdacht…“
Da geht es ihm wie mir 🙂
Wird der Generalbundesanwalt bald aus „gesundheitlichen Gründen“ sein Amt aufgeben?