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US-Wahlen

Staatsgericht weist Klage ab: Trump darf in Michigan antreten

Das oberste Gericht im Bundesstaat Colorado hatte Trump jüngst die Teilnahme an Vorwahlen im Staat untersagt. Das Supreme Court des Bundesstaates Michigan kommt nun zu einem anderen Schluss und lässt den Ex-Präsidenten antreten. Seine Gegner wollen im ganzen Land weiterklagen.

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Donald Trump wird nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs von Michigan auf dem Stimmzettel des Bundesstaates bleiben. Damit ist es dem ehemaligen Präsidenten ermöglicht, an den Vorwahlen in Michigan teilzunehmen. Eine Klage dagegen wies das Gericht ab. Die Entscheidung des Gerichts, kein Verfahren gegen Trump anzustrengen, steht im Gegensatz zum Obersten Gerichtshof des Bundesstaates Colorado, der vor kurzem entschied, Trump wegen seiner Rolle bei den Unruhen am 6. Januar vor dem US-Kapitol von den Vorwahlen in diesem Bundesstaat auszuschließen.

In Michigan wie auch in Colorado berufen sich die Kläger auf Abschnitt 3 des 14. Zusatzartikels der US-Verfassung, der es Personen weitgehend untersagt, ein Regierungsamt zu bekleiden, wenn sie „einen Aufstand oder eine Rebellion“ gegen die US-Verfassung verübt haben, nachdem sie zuvor einen Eid auf die Einhaltung der Verfassung geschworen hatten. Rechtsexperten sind sich nicht einig, ob diese vor dem Hintergrund des amerikanischen Bürgerkriegs verfasste Bestimmung auf das Amt des Präsidenten und damit auf Trump anwendbar ist. Außerdem ist mehr als fraglich, ob Trumps eigene Handlungen rund um den 6. Januar rechtlich gesehen einen „Aufstand oder eine Rebellion“ darstellen. In Colorado läuft deshalb eine Berufungsklage republikanischer Akteure gegen das umstrittene Urteil.

Michigan und Colorado sind nicht die einzigen Bundesstaaten, in denen ein solches Verfahren lief oder läuft. Laut einer von der Organisation Lawfare geführten Datenbank, die sich mit Fragen der nationalen Sicherheit befasst, sind in mehr als einem Dutzend Staaten ähnliche Verfahren anhängig.

Etappensieg für Trump – doch die Tür für neue Klagen bleibt offen

Die Richter des Obersten Gerichtshofs von Michigan gaben keine Begründung für ihre Entscheidung ab.
„Wir sind nicht davon überzeugt, dass die vorgelegten Fragen von diesem Gericht überprüft werden sollten“, schrieben die Richter in einer Verfügung.

In einer verschriftlichen abweichenden Meinung, wie es im Rechtssystem der USA üblich ist, erklärte eine Richterin jedoch, dass verfahrenstechnische Unterschiede den Unterschied zwischen den Wahlgesetzen von Colorado und Michigan ausmachen könnten. Sie fügte hinzu, dass die Anfechtungskläger „ihre rechtlichen Bemühungen im Hinblick auf die allgemeinen Wahlen in Michigan später im Jahr 2024 erneuern können, sollte Trump der republikanische Kandidat für das Amt des Präsidenten der Vereinigten Staaten werden oder sich als unabhängiger Kandidat um dieses Amt bewerben“.

Kläger-Kollektiv will bundesweit weitermachen

„Free Speech for the People“, die Gruppe, die die Klage eingereicht hat, betonte, dass die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Michigan aus verfahrensrechtlichen Gründen getroffen wurde. „Wir sind von der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Michigan enttäuscht“, sagte Ron Fein, juristischer Direktor der Gruppe. Fein fügte jedoch hinzu: „Die Entscheidung ist für kein Gericht außerhalb Michigans bindend, und wir setzen unsere laufenden und geplanten rechtlichen Schritte in anderen Staaten fort, um Abschnitt 3 des vierzehnten Verfassungszusatzes gegen Donald Trump durchzusetzen.“

Michigan wird bei den US-Präsidentschaftswahlen 2024 voraussichtlich ein umkämpfter Staat sein. Die Vorwahlen sind für den 27. Februar 2024 angesetzt.

Trump feierte das Urteil auf der Social-Media-Plattform Truth Social. „Der Oberste Gerichtshof von Michigan hat den verzweifelten Versuch der Demokraten, den Spitzenkandidaten für die Präsidentschaftswahlen 2024, mich, vom Wahlzettel im großartigen Staat Michigan zu streichen, entschieden und zu Recht zurückgewiesen“, schrieb Trump. „Wir müssen unser Land vor dem Niedergang und der radikalen Linken retten. Make America Great Again!“

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