Aachen
Staatsanwaltschaft: Parole „AfDler töten“ wird nicht verfolgt
Bei einer Demonstration der Antifa-Jugend in Aachen zeigte man ein Banner mit dem Spruch „AfDler töten“, was zu einem Ermittlungsverfahren wegen Aufforderung zu Straftaten und Beleidigung führte. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren jetzt jedoch ein, da sie kein strafbares Verhalten feststellen konnte, was auf die „konkreten Umstände des Einzelfalls“ zurückzuführen sei.
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Auf einer Demonstration gegen Rechts in Aachen (Nordrhein-Westfalen) wurde im Januar von der Antifa Jugend ein Banner mit dem Spruch „AfDler töten“ gezeigt. Zunächst mit Folgen: Denn die Staatsanwaltschaft Aachen leitete für die Aussage des Banners ein Ermittlungsverfahren gegen die Antifa Jugend ein.
Im Raum standen die Straftatbestände der Aufforderung zu Straftaten und der Beleidigung. Jetzt die Kehrtwende: Am Mittwoch gab die Staatsanwaltschaft bekannt, das laufende Ermittlungsverfahren gegen die Urheber und Träger des Banners einzustellen. Es sei „kein strafbares Verhalten der handelnden Personen“ festzustellen.
Im Januar hatte die Antifa-Jugend aus Aachen das Banner anlässlich einer Kundgebung „gegen Rechts“ in Bezug auf das „Geheimtreffen“ in Potsdam gezeigt. Auf einem weißen Plakat, das die Demonstranten ganz vorne, sozusagen als Aushängeschild für die Veranstaltung, zeigten, stand in rot-schwarzen Farben dann die Parole „AfDler töten. Nazis abschieben“. Unten das Logo der Antifa-Jugend. Diese Parole hat jetzt jedoch keine juristische Nachwirkung.
Am Mittwoch erfuhr RTL West, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren rund um das Banner der Antifa-Jugend Aachen einstellen werde. Der Grund: Es liege, so die Staatsanwaltschaft, weder eine Beleidigung, noch die Aufforderung zu einer Straftat vor. Das sei eingehend geprüft worden, heißt es vonseiten der Aachener Staatsanwaltschaft. Es käme hier auf die „konkreten Umstände“ an, heißt es weiter. Dies würde allerdings ausdrücklich nicht bedeuten, dass der Schluss gezogen werden kann, Äußerungen wie die vorliegende generell nicht strafbar seien. „Es handele sich hier um das Ergebnis einer Einzelfallprüfung“.
„Mehrere Auslegungsmöglichkeiten“
In der Erklärung der Staatsanwaltschaft, die am Mittwoch zur Entscheidung folgte, heißt es: „Unter den gegebenen Umständen stellt die zu prüfende Äußerung „AfDler töten.“, insbesondere vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich gewährten Meinungsfreiheit, weder eine Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) noch eine Beleidigung (§ 185 StGB) dar. Unter Berücksichtigung aller relevanten Gesichtspunkte (Anlass der Äußerungen, Zweck der zugleich laufenden Versammlung, Adressaten der Äußerung, sonstiges Verhalten der Bannerträger, nachträgliche Erläuterungen der Antifa-Jugend Aachen zu dem verwendeten Banner) handelt es sich um einen (noch) sachbezogenen Angriff im Rahmen der öffentlichen politischen Auseinandersetzung, der weder auf die persönliche Diffamierung bestimmter Personen abzielt noch aus Sicht eines unbefangenen Betrachters zu Straftaten gegen einzelne Personen aufruft.“
Weiter heißt es, ein wesentlicher Satz: „Dabei war zu beachten, dass nach gefestigter Rechtsprechung bei mehreren gleichermaßen in Betracht kommenden Auslegungsmöglichkeiten einer Äußerung stets die für die handelnde Person strafrechtlich günstigste Variante bei der Bewertung zugrunde zu legen ist.“ Es gelte also der juristische Grundsatz: In dubio pro reo – also im Zweifel für den Angeklagten. Welche „in Betracht kommenden Auslegungsmöglichkeiten“ die Staatsanwaltschaft bei der Parole „AfDler töten“ sieht, gab man nicht an.
Geldstrafe für Spruch über Baerbock, aber nicht für „AfDler töten“?
Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft hat politische Brisanz, speziell, weil zuletzt in anderen Fällen die Staatsanwaltschaft die Meinungsfreiheit begrenzt ausgelegt hat. Vergangene Woche bezeichnete ein Mann aus Coburg Baerbock etwa als „dümmste Außenministerin der Welt“. Dort bestätigte die zuständige Staatsanwaltschaft die Anklage der Außenministerin (Apollo News berichtete). Einen ähnlichen Fall hatte es im Februar in Bayern gegeben.
Dort hatte ein Unternehmer zwei satirische Plakate über Baerbock und Habeck und Ricarda Lang auf sein Grundstück gestellt, die Lang unter anderem als Dampfwalze zeigte. In diesem Fall übernahm die zuständige Staatsanwaltschaft in Bayern die Ermittlungen, weil sie darin eine strafbare Beleidigung von Politikern erkannte. 6.000 Euro Strafe sollte der Unternehmer damals zahlen, berichtete der Cicero.
Vermutlich sind alle beschäftigt, irgendwo Klänge dieses Liedes zu hören und eingreifen zu können. Da bleibt für andere Themen keine Zeit. Dieses wirre Singen scheint ja das schlimmste Vergehen zu sein – der tote Wochmann oder die 111 Gruppenvergewaltigungen sind offenbar unwichtig dagegen.
Das beruhigt sich hoffentlich etwas nach dem 9.6., um dann nach den Sommerferien wieder hochzukochen.
Die Staatsanwaltschaft stellt sich dumm. Es ist offensichtlich, daß beim Spruch „AfDler töten“ bewußt mit der Mehrdeutigkeit – ist „AfDler“ Nominativ oder Akkusativ? – gespielt wird, damit man gegebenenfalls naiv tun kann: Aber Nein! Selbstverständlich ist „AfDler“ Nominativ!
Das alles weiß auch die Staatsanwaltschaft. Trotzdem erhebt sie keine Anklage. Eine offensichtlich politische Entscheidung, ob nun auf direkte Anweisung hin oder in Erfüllung dessen, was man der vorgesetzten Stelle als gewünschtes Vorgehen unterstellt. In Deutschland gibt es zweierlei Recht. Recht wird nicht mehr unbeschadet der Person, der Unrecht widerfahren ist, gesprochen.
Vor dem Gesetz sind alle gleich,nur manche sind gleicher. Hier sehen wir wie ungerecht unsere Rechtssprechung ist! Angepasst von unseren Einheits – Parteien.
Zum kotzen finde die diese an den Tag gelegte Doppelmoral.
Im Zweifel für den Angeklagten und die strafrechtlich günstigste Variante bei der Bewertung zugrunde zu legen gilt für jeden und alles mögliche – nur nicht für die AFD, für Herrn Höcke und andere.
Jo es lebe die Politisch unabhängige Deutsche Justiz !!! Ihr Scharfsinn und Makeloses auftreten ist Inspiration für alle Diktaturen dieser Welt !!
Es ist immer wieder erstaunlich, dass sich unsere „Demokraten“ anmaßen, auf Polen oder Ungarn zu zeigen, um dort angebliche politische Einflussnahme auf die Justiz anzuprangern. Unsere weisungsgebundene Staatsanwaltschaft ist das beste Beispiel dafür, wie ein Arm unserer Justiz für politische Zwecke instrumentalisiert wird. Kritik an Links-Grün wird gnadenlos verfolgt, Hetze gegen Konservative wird geduldet. Dass dieser politische Druck ohne Weisungsgebundenheit in die Gerichte hineinwirkt, hat die Corona-Zeit bewiesen, und wir erleben es jetzt wieder bei den Urteilen gegen die AfD oder ihre Repräsentanten. Wer im Glashaus sitzt …
Im besten Deutschland aller Zeiten gilt immer noch gleiches Recht für alle, ausser für die AfD oder für Systemkritische Biodeutsche.
War nicht anders zu erwarten. Wird bei Böhmermanns Spruch genau so enden. Die AfD und ihre Wähler sind mit solchen Urteilen legitim als Freiwild abgestempelt. Justiz, Politik, Gewerkschaften, Kirchen und der sogenannte Verfassungsschutz. Alle gebündelt gegen einen unliebsamen Feind. Willkommen im Faschismus.
Mit Rechtsstaat hat das nichts mehr zu tun. Der Staat löst sich auf. Das Recht wird nach den Medien zum einseitigen politischen Akteur.
ja, schon geil…. SCHRIFTLICH, in Übergrößenbuchstaben, mitten in der Öffentlichkeit…..xxx Leute direkt dahinter- damit dafür….. Justiz guckt weg.
aber ne paar sekunden lange verwackelte Handyaufnahme von angeschickerten Leuten, die die verbal auf die Pauke hauen….DA dreht Gutmenschistan völlig frei am Rad und fordert heftigste Bestrafung und öffentlichen Pranger.
muss wohl dieses “ beste Schland seit den Sauriern “ sein oder sowas
Ich übersetze mal. Einzelfallbetrachtung heißt : Wenn es gegen die AfD geht ist alles erlaubt, ansonsten wird es als Menschenfeindlich gebrandmarkt.
Eine schamlose Missachtung des Rechtsstaats und reine Werbung für die AfD.
Wir brauchen nicht nur eine neue Regierung, wir brauchen dringen eine „Echte Justiz“. Diese Erfüllungsgehilfen der Linksradikalen Politiker sind eine Schande für eine Justiz. Zweierlei Maß meßen kennt in Deutschland keine Grenzen mehr.
Warum überrascht mich das nicht.
„da sie kein strafbares Verhalten feststellen konnte, was auf die „konkreten Umstände des Einzelfalls“ zurückzuführen sei.“
Genau DAS ist das Problem. Es kommt nicht mehr darauf an WAS objektiv getan wird, sondern WER es tut und WARUM. Neuere Gesetzte wie die Änderungen im 130 berücksichtigen das bereits. Bei den „alten“ Gesetzen muss man dann immer noch über die Auslegung und den Einzelfall kommen.
Ist es nicht das, was einen Rechtstaat ausmachen sollte, die Gleichheit vor dem Gesetz? Ist „Nullum crimen, nulla poena sine lege scripta, praevia, certa et stricta.“ nur noch eine Aufgabe für den Lateinunterricht?Ganz insbesondere „nulla poena sine lege certa“ vermisse ich sehr stark, wenn es darum geht, dass vor allem der subjektive Tatbestand im Vordergrund stehen soll. Wer kann schon in den Kopf eines Menschen hineinschauen? „Der ist unschuldig! Der würde sowas niemals denken, der meinte das ganz anders.“ beim Einen und „Schuldig! Ich weiss genau was der dachte!“ beim Anderen.
In Ulm wurde eine Anzeige wegen des Plakats „Nazis töten!“ von der Polizei nicht angenommen. Deshalb wundert mich nur, dass hier die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft überhaupt Ermittlungen aufgenommen hat.
„Staatsanwälte töten – Justizkriminelle einsperren“ ist dann sicherlich auch total legal, weil wir hier so ein totaler Rechtsstaat sind, mit gleichem Unrecht für alle und so …
„Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren jetzt jedoch ein, da sie kein strafbares Verhalten feststellen konnte, was auf die „konkreten Umstände des Einzelfalls“ zurückzuführen sei.“
Bitte diese mal benennen. Ich will diese „konkreten Umstände“ in einem zukünftigen „Einzelfall“ auch mal anwenden und dann rumlaufen mit: „Staatsanwälte töten – Justizkriminelle einsperren“, was dann sicherlich auch total legal ist und auf das volle Verständnis der politischen Juntaanwaltschaft stoßen wird, garantiert …
Na ja, wenn ihr habt, was ihr gewünscht hatten,
Aber: bei uns in Tschechien ist es nicht anders…
Ich bin angewidert! So viel Ekel gibt es gar nicht. Gestern und Heute insgesamt 3 Messerattacken, und die Politiker haben nicht mal Empathie gegenüber den Opfern. Lediglich lächerliche Phrasen sind als Grundrauschen wahrzunehmen. Mit den Grünen ist kein Pokal zu gewinnen, geschweige denn der Trostpreis.
Dann ist ja jetzt der Weg für den nächsten Schritt geebnet. Nach dem Motto, wenn aus Worten Taten werden..
Gitt! Ich könnte kotzen! Aber wie habe ich schon so oft geschrieben: „So fing es 1933 auch an!“
„Die Justiz ist in Deutschland seit Jahrhunderten die Hure der deutschen Fürsten. Jeden Schritt zu ihr müßt ihr mit Silber pflastern, und mit Armut und Erniedrigung erkauft ihr ihre Sprüche.“
„Der hessische Landbote“ (Deutschland)
Georg Büchner
1813 – 1837
Stellt euch mal vor, auf einer Kundgebung wäre auch nur ein einzelner mit einem Plakat „Muslime töten“ aufgetaucht. Was dann los wäre!
Und aus dem Header bei WELT
Der 18-jährige Hobbymusiker Abu Shaqra feiert in einem Musikvideo den Hamas-Terror vom 7. Oktober. Der Staatsanwalt, der Björn Höcke vor Gericht brachte, erkennt darin „nicht ansatzweise“ eine Straftat. Eineinhalb Monate nach Veröffentlichung des Songs wird der Rapper eingebürgert.
Mich wundert, dass der zweite Satz überhaupt keine Beachtung findet, da wird doch offenbar die Deportation von deutschen Staatsangehörigen gefordert! Also das, was bei der angeblichen neuen Wannseekonferenz das Verwerlichste war, wird hier mal eben so ignoriert. Was ist mit den hundertausenden Demonstranten, die genau dagegen demonstriert haben, den woken Politikern, die sich so künstlich echauffierten? Sie entlarven ihre Doppelmoral immer schamloser.
Dieses Land kommt mir vor wie ein Fast-Toter der noch eine Lebensversicherung abschließt…
AfDler töten, Nazis abschieben geht immer und bleibt natürlich straffrei da von links. Deutschland den Deutschen, Ausländer raus ist natürlich ein großes Verbrechen, da, angeblich, Rechts.
Ob der Slogan „Grüne töten“ wohl auch so wohlwollend beurteilt werden würde ??
Für mich ist der Spruch eine Volksverhetzung, da werden viel harmlosere Äußerungen genau so verfolgt. Diese Entscheidung wird die Linksextremisten weiter ermutigen und sie werden sich ihre nächste Grenze zum Austesten suchen. Außerdem hat die Staatsanwaltschaft hier offensichtlich Schlussfolgerungen gezogen, die nur einem Gericht zustehen. Diese Staatsanwaltschaft ist eine Schande für den Rechtsstaat.
Kommt ja von den Linken ,deswegen keine Verfolgung ,Staatsanwaltschaft ist eben auch nur eine Marionette der Politik.
Da kommen einem doch gleich die Fotos der kreischenden Kopftuchweiber aus Berlin vom letzten Wochenende in den Sinn: https://www.welt.de/politik/deutschland/article251767476/Pro-Palaestina-Demonstration-14-Festnahmen-bei-Versammlung-in-Berlin.html
„…Dies würde allerdings ausdrücklich nicht bedeuten, dass der Schluss gezogen werden kann, Äußerungen wie die vorliegende generell nicht strafbar seien…“
Will heissen: Transparente mit der Aufschrift “ Grüne töten“, oder „Linke töten“, würden selbstredend mit der vollen Härte des Gesetzes verfolgt und geahndet!
Ich singe grade sehr laut zu L’AMOUR TOUJOURS. Dazu schwenke ich eine Israel und eine Deutschland Fahne!
Dieses Antifapack hat ganz klar Rückendeckung der Politik, da ja die Staatsanwaltschaft von dieser instruiert wird was sie zu tun hat und zwar bis hinauf zu GBA.
Die Staatsanwaltschaft ist in unserem Land weisungsgebunden und tut genau das was ihr die Justizministerien sagen.
Man könnte auch sagen wir haben eine politische Staatsanwaltschaft.
Ich gebe keinen Pfifferling auf sie.
Sie agiert politisch, wie wir seit vielen Jahren – besonders deutlich seit 2020 – beinahe täglich sehen können.
Hier braucht es dringend eine Justizreform, die diese Missstände behebt.
Für das Ausleben niedrigster Instinkte gibt es keinen Paragraphen!
Entweder ist es eine pauschalisierende Beleidigung, da eine Behauptung (AfDler töten.). Oder es ist eine Aufforderung zu einer Straftat (AfDler töten [!]). Dann hätte da aber ein Ausrufungszeichen stehen müssen, wie bei der zweiten Inschrift, die zur Abschiebung von Nazis auffordert (Nazis abschieben !). Die zweite Äußerung steht der Forderung, dass Ausländer pauschal raus müssten, allerdings in nichts nach.
War zu erwarten, oder?
Das beste Deutschland was es jemals gegeben hat .
Staatsanwaltschaft war sicher bei Nancy zum „Abendessen“ dann klappt das auch ,wie es gewünscht wird..
Strafvereitelung im Amt. Der ursprüngliche Spruch „Nazis töten“ war tatsächlich (bewusst) zweideutig. „töten“ konnte man hier als Aussage interpretieren (mit Nazis als Subjekt) oder als Aufforderung (mit Nazis als Objekt). In dem neuen Kontext kann es von einer unbefangenen Person aber nur noch als Aufforderung verstanden werden, denn der folgende Satz ist eindeutig kein Aussage-, sondern nur ein Aufforderungssatz. (Und was macht die Justiz, wenn ich ein Plakat mit „Antifaler töten“ aufhänge?)