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Coburg

„Dümmste Außenministerin der Welt“: Staatsanwaltschaft bestätigt Strafanzeige durch Baerbock

Ein Mann bezeichnete Baerbock als „dümmste Außenministerin der Welt“. Das geht Annalena Baerbock offenbar zu weit. Sie stellte Strafanzeige gegen den Mann. In jüngerer Vergangenheit wurde geurteilt, dass Habeck nicht als „Vollidiot“ bezeichnet werden darf. Strack-Zimmermann darf hingegen „Brechmittel“ genannt werden.

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Einem 58-Jährigen aus dem bayerischen Ludwigsstadt droht Ärger. Der Mann soll auf Twitter Annalena Baerbock als „dümmste Außenministerin der Welt“ bezeichnet haben. Baerbock ging dies offenbar erheblich zu weit. Sie stellte Anzeige gegen den 58-jährigen Mann. Auf Anfrage von infranken.de bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Coburg, dass Ermittlungen aufgenommen wurden.

Bemerkenswert ist auch, welche Art und Weise die Ermittlungen zustande gekommen sind. Demnach ist Baerbock der Post zunächst überhaupt nicht aufgefallen. Vielmehr habe ein auf Beleidigungen im digitalen Raum spezialisiertes Meldeportal in Hessen den Post an das Bundeskriminalamt (BKA) weitergeleitet, wie der Sprecher der Coburger Staatsanwaltschaft ausführt.

Dem Mann droht nun nicht nur eine Verurteilung wegen einfacher Beleidigung. Dem Sprecher zufolge ermittle die Staatsanwaltschaft wegen eines sogenannten Qualifikationstatbestandes. Nach § 188 StGB könnte sich der Mann wegen der gegen eine Person des politischen Lebens gerichtete Beleidigung strafbar gemacht haben.

Der Tatbestand betrifft solche Aussagen, die aus Beweggründen begangen werden, „die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen“ und geeignet sind, deren „öffentliches Wirken erheblich zu erschweren“, so der Sprecher gegenüber infranken.de. Bei Beleidigungsdelikten handelt es sich jedoch grundsätzlich um sogenannte Antragsdelikte.

Das mutmaßliche Opfer, vorliegend die Außenministerin Annalena Baerbock muss also persönlich Strafantrag stellen. Nachdem der Bundesaußenministerin der Sachverhalt bekannt wurde, ist dies nach Angaben der Staatsanwaltschaft erfolgt. „Frau Baerbock hat den Antrag gestellt“, so der Sprecher. Dem Mann droht nun eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Haft.

Wie das Gericht letztlich entscheiden wird, kann nur schwerlich abgeschätzt werden. In vergleichbaren Fällen gab die Rechtsprechung in jüngerer Vergangenheit ein indifferentes Bild ab. So wurden erst kürzlich Personen zu einer Geldstrafe verurteilt, die Habeck als „Vollpfosten“ beziehungsweise als „Vollidiot“ bezeichneten. Anderseits urteilte die Justiz, dass Marie-Agnes Strack-Zimmermann straffrei als „Brechmittel“ bezeichnet werden darf.

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