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Spektakel in New York: Warum das trotzdem die schwächste Trump-Anklage ist

Trump steht in New York vor Gericht und deutsche Medien sehnen sich geradezu danach, Trump hinter Gittern zu sehen. Dabei steht die Anklage auf extrem wackligen Beinen.

„Trump drohen 135 Jahre Knast!“, titelt die BILD. In ähnlichem Tenor geht gerade der Beginn des Trump-Verfahrens in Manhattan durch die deutschen Medien – auch wenn es erstmal nur um so prozeduale Dinge wie die Selektion der Geschworenen geht.

Aber der Fall hat all den Stoff für ein Spektakel und eine große Schlammschlacht: Sex, Schweigegeld und einen Ex-Präsidenten. Dabei ist die Anklage auch die lächerlichste von allen, die Trump aktuell droht. Aber von vorne.

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Worum geht es? Trump soll vor Jahren eine Affäre mit der Ex-Pornodarstellerin Stormy Daniels gehabt haben und dann über seinen damaligen Anwalt Michael Cohen eine Schweigegeldzahlung veranlasst haben, indem Cohen an Daniels das Geld vorausschoss und Trump dann später Cohen das Geld zurückzahlte – und als Anwaltskosten abrechnete.

Verfälschung der Geschäftsunterlagen ist jetzt die Anklage – so geht es durch die deutschen Medien. Dabei ist das eine Ordnungswidrigkeit, die längst verjährt ist. Daher ist der konkrete (noch nicht verjährte) Vorwurf jetzt Verfälschung der Geschäftsunterlagen ersten Grades, ein Vergehen, setzt neben der Verfälschung aber auch noch den Vorsatz voraus, ein andere Verbrechen zu begehen. Aber was ist das? Verstoß gegen Wahlkampffinanzierung, heißt es jetzt häufig.

Einziges Problem: Dafür wäre das Gericht und der Staatsanwalt nicht zuständig. Denn die Anklage findet im Bundesstaat New York unter Staatsrecht statt. Trump strebte aber nie ein Amt in dem Bundesstaat an, sondern nur das des Präsidenten – und fällt damit unter Bundesrecht. Aber auf Bundesebene konnten aber weder die FEC (Bundeswahlkommission) noch die Staatsanwälte von Bidens Justizministeriums einen Verstoß gegen Bundeswahlfinanzierungsgesetze feststellen. Wo ist also das nötige Verbrechen?

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Einzig anderer möglicher Vorwurf: Steuerhinterziehung gegen den Staat New York – Problem nur, dass bei all dem keine Steuern entgangen sind. Ansonsten dürfte auch der Manhattaner Staatsanwalt Alvin Bragg das schließlich in seine Anklage aufgenommen haben. Und so bleibt am Ende nur sehr wenig übrig. Sein allerletzter Versuch dürfte dann sein, darauf zu plädieren, Trump habe zwar den Vorsatz gehabt, gegen ein weiteres Gesetz zu verstoßen, aber das am Ende nicht getan – auch das ein recht fragwürdiger Ansatz, denn um welche Straftat ginge es dann?

Man mag Trump sogar des Verfälschens von Geschäftsunterlagen überführen, aber wenn das alles ist, dann sieht es schlecht aus, weil das ist eben schließlich längst verjährt. Ohne den Vorsatz, ein anderes Verbrechen zu begehen, fällt die ganze Anklage in sich zusammen. Mit all dem beweist Staatsanwalt Bragg, der als Distriktstaatsanwalt lokal gewählt wird und zur Partei von Joe Biden gehört, eher wie politisch der Fall ist.

Trump mag tatsächlich Verbrechen begangen haben – sei es in diesem Fall verjährt oder in anderen, etwa dem Geheimdokumentenfall in Florida aktuell – aber das Vorgehen bei Bragg ist offensichtlich: Es ging ihm nicht darum, bestimmte Straftaten zu verfolgen, sondern eine Person und dabei die nötigen Straftaten zu finden. Und nachdem klar war, dass es mit Verfälschung der Geschäftsdokumente nichts wird, musste er die Anklage „upgraden“ auf eine Verfälschung der Geschäftsdokumente ersten Grades mit einem dahinterliegenden weiteren Verbrechen, was völlig aus der Luft gegriffen ist und tatsächlich nicht existiert.

Gut möglich, dass die Geschworenen-Jury am Ende Trump in einigen der Anklagepunkten zur Verfälschung der Geschäftsdokumente für schuldig befindet, aber nicht bei denen ersten Grades, weil das Verbrechen dazu fehlt. Aber weil damit dann nur Ordnungswidrigkeit, die an sich verjährt sind, übrig bleiben, würde ein Gericht die Punkte wieder streichen – und Trump kommt ohne Strafe davon. Aber auch wenn eine New Yorker Jury, durchaus dem Ex-Präsidenten abgeneigt, trotz der rechtlichen Probleme eine Verurteilung auf allen Anklagepunkten stimmt, ist das erst der Anfang: Dann dürfte Trump, z.B. mit dem Argument, das Gericht sei ja gar nicht für Bundeswahlkampffinanzierung zuständig, durch die Instanzen ziehen.

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