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„Innenpolitische Zeitenwende“

SPD will Vorratsdaten-Speicherung und umfassende Überwachungsmaßnahmen

Die SPD fordert Marco Buschmann auf, die Vorratsdatenspeicherung neu zu regeln. SPD-Innenpolitikern zufolge gehe es darum, die „Zeitenwende“ nun auch innenpolitisch zu vollziehen. Erst kürzlich erklärte das Bundesverwaltungsrecht die bis dahin gültig Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig.

Der Ampel könnte der nächste Koalitionsstreit ins Haus stehen. Die SPD plädiert für eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung. Die Sozialdemokraten fordern Justizminister Marco Buschmann dazu auf, den Ermittlungsbehörden weitergehende Befugnisse einzuräumen. Vor allem sollen Sicherheitskräfte Zugriff auf Telekommunikationsdaten erhalten.

Als Grund wird nicht zuletzt die wachsende Bedrohungslage aufgrund eines zunehmenden Islamismus genannt. SPD-Innenpolitiker Lars Castellucci erklärte gegenüber dem Handelsblatt: „Es kann nicht vom Telekommunikationsanbieter abhängen, ob schwere Straftaten verfolgt werden können“. Auch der Vizevorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese will den Ordnungsbehörden mehr Durchgriffsmöglichkeiten gewähren.

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Demnach müsse „die Zeitenwende auch innenpolitisch gesetzgeberische Maßnahmen für unsere Sicherheitsdienste nach sich“ ziehen. Thüringens Innenminister Georg Maier stellte sich ebenfalls hinter die Forderungen seiner Parteikollegen im Bundestag: „Wir müssen den Sicherheitsbehörden die Steine aus dem Weg räumen, nicht die Felsen liegen lassen, hinter denen sich die Kriminalität verschanzt“, erklärte Maier.

Mit Bezug auf die islamistische Gefahr erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Die Gefahr bleibt bestehen“. Faeser schwebt konkret die Speicherung von IP-Adressen vor. Buschmann plädiert hingegen für das „Quick-Freeze-Verfahren“. Bei diesem Verfahren werden Kommunikationsanbieter bei Verdacht verpflichtet, einzelne Daten von Nutzern für eine bestimmte Zeit aufzubewahren beziehungsweise „einzufrieren“.

SPD-Innenpolitiker Sebastian Hartmann hält „Quick-Freeze“ jedoch für „völlig sinnlos“. Via X erklärte er: „Wenn nichts vorhanden ist, kann auch nichts bei Bedarf (im Vorgriff) eingefroren werden“. „Und nach Vollendung der Tat ist es unmöglich“, so Hartmann weiter. FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle wirft der SPD hingegen Stimmungsmache vor. Gegenüber dem Handelsblatt erklärt er: „Das hat mehr mit Wahlkampf als mit tatsächlichem Einsatz für die innere Sicherheit zu tun“

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Grundsätzlich hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mehrfach eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung als rechtswidrig abgelehnt. In neueren Urteilen erklärte man hingegen, dass das allgemeine und unterschiedslose Aufbewahren von IP-Adressen „zum Schutz der nationalen Sicherheit, zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit für einen auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum“ möglich sei.

Auf Basis dieser Rechtsprechung entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass das Telekommunikationsgesetz (TKG) in Teilen rechtswidrig ist. Die dort enthaltene Verpflichtung für Diensteanbieter, verdachtsunabhängig über Monate hinweg Verbindungs- und Standortdaten zu speichern, sei mit EU-Recht „in vollem Umfang unvereinbar“.

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