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Anzeige wegen Schleusung

Somalier-Einreise: Bundespolizeigewerkschaft übt scharfe Kritik an Pro Asyl – NGO holt zum Gegenschlag aus

Die Bundespolizeigewerkschaft DPolG übt scharfe Kritik an Pro Asyl. Die NGO hatte drei Somaliern bei der Einreise geholfen – und dabei möglicherweise rechtswidrige Tricks angewendet. Dabei gibt es für unrichtige Asylverfahren harte Geld- sowie Freiheitsstrafen.

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Ein Schild von „Pro Asyl“

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Die Einreise von drei somalischen Flüchtlingen nach Deutschland sorgt weiterhin für Kontroversen. Besonders brisant ist die Frage, ob sich die Organisationen, die an der Einreise beteiligt waren, strafbar gemacht haben. Einerseits hatten die Somalier keine gültigen Dokumente, andererseits machten sie offenbar falsche Angaben über ihr Alter und beriefen sich bei ihrem ersten Einreiseversuch nicht auf Asyl – beim dritten Versuch, der von zwei Nichtregierungsorganisationen (NGO) aus Deutschland und Polen unterstützt wurde, dann schon.

Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) erstattete deshalb Anzeige wegen Schleusung und Urkundenfälschung. Am Dienstagmorgen veröffentlichte der DPolG-Chef überdies einen Beitrag auf X, in dem er auf Paragraf 84 des Asylgesetzes verwies: „An entsprechenden Strafvorschriften mangelt es jedenfalls nicht. Sie müssen nur konsequent angewendet werden.“

In Paragraf 84 des Asylgesetzes steht geschrieben: „Wer einen Ausländer verleitet oder dabei unterstützt, im Asylverfahren vor dem Bundesamt oder im gerichtlichen Verfahren unrichtige oder unvollständige Angaben zu machen“, um einen Schutzanspruch zu erhalten, wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft. In schweren Fällen, etwa dem bandenmäßigen Handeln, kann diese Strafe bis zu zehn Jahre betragen.

Bereits am Donnerstag vergangener Woche hatte die DPolG die Strafanzeige gegen „Unbekannt“ in der Sache eingereicht, wobei der Name „Pro Asyl“ hier an mehreren Stellen gefallen war. Die Gewerkschaft machte der NGO demnach schwere Vorwürfe. Pro Asyl ist ein deutscher Verein, der gemeinsam mit einer polnischen NGO die Einreise der drei Somalier organisiert haben soll – was jetzt ein juristisches Nachspiel haben könnte.

Denn: Eigentlich wurden die drei Somalier bei ihren Einreiseversuchen am 2., 3. und 9. Mai jeweils von der Bundespolizei abgelehnt. Bei den ersten beiden Versuchen hatten die Flüchtlinge weder ein Asylgesuch geäußert, noch dargelegt, minderjährig zu sein – doch das änderte sich bei dem dritten Einreiseversuch. Zuvor hatte die polnische NGO die drei Somalier in einem Hotel untergebracht, eine Anwältin von Pro Asyl half dann vermutlich bei der Einreise.

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Diese erfolgten am 9. Mai dann nicht wie zuvor direkt über einen deutsch-polnischen Grenzposten, sondern per Zug nach Frankfurt an der Oder. Am Zielbahnhof angekommen, argumentierten sie, jetzt nicht mehr, wie an einem Grenzposten, abgewiesen werden zu können. Außerdem gaben sie plötzlich an, Asyl beantragen zu wollen. Eine Somalierin behauptete überdies, minderjährig zu sein. Die Bundespolizisten wiesen sie trotzdem zurück

Dagegen klagten die Migranten dann vor dem Verwaltungsgericht Berlin – abermals offenbar von „Pro Asyl“ gut vorbereitet – und erhielten Recht. Dabei ranken sich weiter viele Fragen um die Einreise: Nicht nur war die von der angeblich minderjährigen Frau vorgezeigte Geburtsurkunde offenbar gefälscht, alle drei hatten überdies keine Pässe bei sich, wie die Bundespolizei gegenüber Apollo News mitteilte. Teggatz erklärte gegenüber Euronews überdies, es müsse geklärt werden, ob Pro Asyl der angeblich 16-jährigen Somalierin dazu geraten habe.

Am Tag der dritten Zurückweisung reichten die drei Somalier dann die Klage gegen die Zurückweisung ein, verblieben aber zunächst in Polen. Und obwohl die nach dem Verwaltungsgerichtsurteil für eine Einreise notwendigen Grenzübertrittspapiere noch nicht ausgestellt worden sein sollen, befinden sich die drei Migranten mittlerweile in Berlin.

Während Innenminister Alexander Dobrindt durch die Gerichtsentscheidung keine Notwendigkeit zur Anpassung der neuen Grenzpolitik sah, monierte die DPolG vor allem das gezielte Vorgehen von NGOs gegen die Maßnahmen. Pro Asyl ist sich aber sicher, nicht gegen bestehendes Recht verstoßen zu haben. „Sollten unwahre Behauptungen über Pro Asyl verbreitet werden, werden wir rechtliche Schritte einleiten“, gab der Geschäftsführer, Karl Kopp, bereits in der vergangenen Woche gegenüber Welt TV zu verstehen.

wl

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68 Kommentare

  • Ich finde schon die Namensgebung „PRO“Asyl eigenartig. Das politische (!) Asyl ist im GG geregelt – wozu ein Verein??!

    124
  • Dann hat sich doch aber die gesammte Richterkammer in Berlin ebenfalls strafbar gemacht, oder?

    57
  • Was nützen all die Gesetze, wenn dieses Parteienkartell nicht anwenden will?
    Wir müssen erst andere Politiker wählen.

  • Welche konkrete Berechtigung haben Somalier, in Deutschland Asyl zu beantragen?

    Bitte elaborieren.

    58
  • Ach wie schön! Eine NGO übernimmt die BRD!
    Kein Wunder, dass uns die Welt nicht mehr ernst nimmt.

    100
  • Die offensichtliche Zurückhaltung von Dobrindt in dieser Angelegenheit spricht Bände.

    18
  • Ja aber sie haben weder Jehova noch Schwachkopf gesagt, also was soll die Aufregung.

  • Willkommen im „linken Siff“. Aber wer das Buch der Links-Staat gelesen hat, weiß das schon lange. Das Buch ist 2016 erschienen, also fast 10 Jahre alt.

    65
  • Wer die frühere politische Mitte, also heute Rechts, wählt, wählt die einzige wählbare Partei in D die nicht maximale Politik gegen die eigene Bewölkung praktiziert…

  • Passiert nix, da kommt keiner in Haft. Alle Kosten (Gericht, Anwälte) und evtl. Geldstrafen kommen letztlich auch aus dem gleichen Topf: Steuergeld.
    Geldstrafen können dann auch wieder gemeinschädlichen Vereinen zugewendet werden.

  • U-Haft, bewegliche Güter abtransportieren und sämtliche Gelder einfrieren, dies wurde ja auch teilweise bei „Systemkritikern“ gemacht, würden manche sagen. (z.b. Ballweg, Compact, „Rentnergang“).

  • Die Tweets von ProAsyl auf X waren eindeutig.

  • Ein Skandal, dass der Förderverein von „Pro Asyl“ weiterhin als „gemeinnützig“ anerkannt ist und somit indirekt staatlich, also von den Bürgern, gefördert wird, beispielsweise Spenden steuerlich abgesetzt werden können, so die Staatseinnahmen schmälern.
    Aber man kennt das ja von den selbst ernannten „Seenotrettern“ aka „Seenot“-Schleppern, die dahinter stehenden deutschen Vereine dürften auch alle „gemeinnützig“ sein, und alle Versuche, das zu ändern, werden von den Regierungen bzw. der Finanzverwaltung zurückgewiesen.

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  • Tolles Plakat da im Bild. Man kann sich mit einem anderen Plakat daneben stellen, wo drauf steht wer Rechts wählt ist Deutsch und wer Links wählt ist Antideutsch.

  • Es gibt kein Menschenrecht auf freie Landeswahl in irgendeinem Land. Außer wo?

  • Diesem Verein geht es doch nicht um Menschen, sondern um die Befriedigung des eigenen Ego.

    In Afrika sterben jeden Tag ca. 10.000 Kinder an Krankheit und Mangelernährung.

    Und anstatt mit wenig Geld vor Ort diesen Kindern eine Zukunft zu bieten, werden hier die kräftigsten und reichsten Unterstützt, nämlich diejenigen die Tausende an Dollar für die Schlepper zahlen können.

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  • Wenn sie keine Papiere haben, können sie weder die Herkunft, noch das Alter belegen.
    Somit dürften beide „Behauptungen“ obsolet sein.
    Wir können auf keinen Fall Rückschlüsse über Hautfarbe, oder Sprache machen, das wäre „social profiling“, das gehört sich nicht.
    Somit kann eine „Verfolgung“, egal aus welchem Grund, nicht belegt werden.
    Jedoch kam der Zug auf Rädern, über Schienen, welche definitiv ein sicheres Drittland durchquert hatten.
    Zack, Nächster!

  • Deshalb sind unsere Kassen leer und der Bürger muss immer mehr Steuern und neue Steuern(CO2-Abgabe usw.) zahlen, dass diese nicht gewählten Propaganda Organisationen für die Einheitspartei arbeiten.

  • NGOs haben keine Forderungen an einen souveränen Staat zu stellen und kein Recht auf Steuergeld.

  • Hätte man die beim ersten mal durchgelassen, dann hätten die keinen Asylantrag gestellt. Muss ja, wenn man eurer Logik folgt.

    Anderenfalls wäre es ein Rechtsverstoß, Menschen an der Antragsstellung zu hindern. Die Polizei ist nicht die Judikative, die das final zu entscheiden hat.

  • Warum wurde nicht im EU Land Polen Asyl begehrt ??

    5
  • Die sog. Asylindustrie wird bezahlt mit Steuergeldern, die Steuerzahler mit ihrer unwiderbringlichen Lebenszeit (!!) erarbeitet haben.
    Vielleicht könnten die Herren und Damen Gutmenschen nicht nur Steuergelder, sondern auch mal einen Gedanken daran verschwenden, dass auch Steuerzahler eine Menschenwürde und Menschenrechte haben und keine Sklaven von NGOs sind, die es für geboten halten, mit der Lebenszeit ihrer Mitmenschen (nichts anderes sind Steuern!) mehr als fahrlässig umzugehen.

  • Und nett ist doch folgender Unterschied: Somalier-Urteil muss befolgt werden, Vornamen-Urteil wird sabotiert. Rechtsstaat sieht anders aus.

  • Ohne Visum = illegale Einreise = Straftat.
    Sofort in Abschiebehaft stecken oder Zurückweisung nach Polen !

  • Welchen Grund sollten die Somalier gehabt haben, das Wort Asyl nicht sofort zu sagen, außer evtl. Unwissenheit.
    Eigentlich Aufgabe der Polizei, in solchen Fällen einen Dolmetscher zu stellen.

    Siehe hierzu: EU-Richtlinie 2010/64/EU, und nationale Gesetze wie das JVEG, die Gerichts- und Verwaltungsgebührenordnung, bestimmt.

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