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Solingen

Solingen-Untersuchungsausschuss offenbart: Gescheiterte Abschiebungen sind keine Ausnahme, sondern Normalität

Im Untersuchungsausschuss zum Solingen-Anschlag offenbart ein Behördenmitarbeiter gravierende Mängel im deutschen Abschiebesystem. Der gescheiterte Versuch, den Attentäter Issa Al Hassan abzuschieben, sei kein Einzelfall – sondern eher die Regel.

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Im Untersuchungsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags zum Terroranschlag in Solingen hat ein Zeuge gravierende Missstände in der deutschen Abschiebepraxis offenbart. Besonders der gescheiterte Abschiebeversuch des Attentäters Issa Al Hassan rückte dabei in den Fokus der Befragung.

Der Transportkoordinator der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) Bielefeld sprach laut WDR erschreckend offen über strukturelle Probleme bei Rückführungen. Er beschrieb die wiederholten Fehlschläge bei Abschiebungen nicht als Ausnahme, sondern als Normalität: „Es kommt öfter vor, dass Personen nicht angetroffen werden, als dass sie angetroffen werden.“

Al Hassan sollte im Juni 2023 abgeschoben werden. In den frühen Morgenstunden erschien ein Team in seiner Unterkunft in Paderborn – doch der Mann war nicht da. Laut dem Zeugen sei dies ein typisches Szenario. Die Maßnahmen waren vorbereitet, doch es blieb bei diesem einmaligen Versuch.

Der Mitarbeiter äußerte sich zudem skeptisch gegenüber der Wirksamkeit neuer gesetzlicher Regelungen wie dem Rückführungsverbesserungsgesetz 2024. Die erweiterten Befugnisse, etwa zur Durchsuchung sämtlicher Zimmer in Unterkünften, seien zwar gesetzlich vorgesehen, jedoch in der Praxis kaum umsetzbar. Dafür fehle es an Zeit, Personal und rechtlichen Spielräumen. Das gezielte Auffinden untergetauchter Personen gestalte sich dadurch weiterhin schwierig.

Ein Vorschlag des Zeugen: Abschiebungen sollten im Fall eines Fehlschlags zügig neu angesetzt und angekündigt werden. Rechtlich gelte die betroffene Person dann als „flüchtig“, was zusätzliche Maßnahmen wie eine Fahndung oder die Anordnung von Abschiebehaft ermögliche.

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Der Untersuchungsausschuss will mit der Aufarbeitung klären, wie es dazu kommen konnte, dass Issa Al Hassan trotz vorliegender Abschiebeverfügung in Deutschland blieb und Monate später in Solingen drei Menschen tötete.

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12 Kommentare

  • Man muss nur wollen…so war es und so wird es bleiben…😊

    18
  • „Abschiebungen sollten im Fall eines Fehlschlags zügig neu angesetzt und angekündigt werden.“
    Und bei der Ankündgung liegt ja genau das Problem. Sobald der Abzuschiebende davon erfährt, taucht er natürlich unter.

    „Rechtlich gelte die betroffene Person dann als „flüchtig“, was zusätzliche Maßnahmen wie eine Fahndung oder die Anordnung von Abschiebehaft ermögliche.“
    Was das wieder sinnlos an Steuergeldern kostet?

  • Wo ein Wille ist ist ein Weg, wo kein Wille ist, gibt es nur Ausreden.
    Mit Union und SPD gibt es keine Änderung in der Migrationssituation, nicht in Deutschland, nicht in der EU.
    Sei schlau, wähle blau.

  • „…Dafür fehle es an Zeit, Personal und rechtlichen Spielräumen. Das gezielte Auffinden untergetauchter Personen gestalte sich dadurch weiterhin schwierig….“

    Aber für Hausdurchsuchungen wegen Posts Internet oder Satirischen Beiträgen ist genügend Polizei zur Verfügung. Für Schlümpfe und junge Mödchen auch!

    Dieser Staat ist in seiner Funktion als Rechtsstaat komplett am Ende!

  • Das überrascht mich jetzt nicht. Politik besteht heutzutage zum großen Teil nur noch darin, die Leute medial zu beruhigen und hinter den Kulissen alles einfach weiterlaufenzulassen.

  • „Ankündigen“ ist der erste Fehler.
    So naiv kann man gar nicht sein. Wer die Abschiebung ankündigt, kann nicht wollen, dass der Kandidat abgeschoben wird.

  • Wen wundert es denn ernsthaft, daß die gesuchten Personen nicht dort angetroffen werde, wo sie gemeldet sind? Die Abschiebungen mit Termin werden schriftlich vorab angekündigt und dank zahlreicher Ministerien auf Länder- und Bundesebene, sowie willfähriger Helfer in „N“GOs wird den Abzuschiebenden in ihrer Muttersprache haargenau erklärt, was man tun kann, um einer Abschiebung zu entgehen.

  • Wie wäre es denn, alle die untertauchen zur Fahndung auszuschreiben.

    1000 Euro Belohnung für sachdienliche Hinweise.

    Mehr Abschiebegewahrsam rechtzeitig.

    Die Übergabe des Abschiebebefehls erfolgt zeitgleich mit der Freiheitsentziehung nach FEG.

    Die USA haben es durch.

  • Ich finde ohnehin, daß sozialleistungsempfänger mindestens einmal pro woche persönlich beim amt vorstellig werden müßten. Sonst gibt es kein weiteres geld. Das, ein halbes jahr konsequent überall durchgezogen, würde wunder wirken.

  • Passt zu diesem Land. Und NIEMAND, Politik, tonangebende Medien, NGOs etc. will davon etwas wissen oder es gar ändern. Aber wehe, man bezahlt einen Zettel wegen Parkens ohne Parkscheibe in einer Kleinstadt oder Großstadt nicht – dann steht die Polizei mit einem Haftbefehl vor der Tür!! Bei Einheimischen kann man es ja machen!

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