Meinungsfreiheit missachtet: Social-Media-Verbot in Frankreich ist verfassungswidrig
Der französische Verfassungsrat hat das Social-Media-Verbot für Jugendliche unter 15 Jahren gekippt. Das Verbot schränke die Meinungsfreiheit ein.
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Der französische Verfassungsrat hat das Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren gekippt. Begründet wird dies damit, dass dieses Verbot die Meinungsfreiheit einschränke. Das Verbot missachte „die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit von Minderjährigen“ und stelle „einen unverhältnismäßigen Eingriff“ dar.
Die Richter kritisierten, dass das Gesetz „ein generelles Zugangsverbot zu sozialen Netzwerken für alle Minderjährigen unterhalb einer bestimmten Altersgrenze einführt, ohne zwischen den betroffenen Diensten zu unterscheiden“.
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Das Verbot war im Juli beschlossen worden und sollte bereits ab dem 1. September gelten, wenn die Schule wieder losgeht. Die beiden linken Parteien, die LFI und die Sozialisten, hatten geklagt. Das Gericht gab ihnen in allen Punkten recht.
Das Gericht monierte, dass sich im Grunde jeder vorher ausweisen müsse, bevor er soziale Medien nutzen könne. Doch die Regierung habe nicht die Bedingungen festgelegt, unter denen ein solcher Nachweis erfolgen müsse. Deshalb habe es keinen Rahmen gegeben, der die Einhaltung der Anforderungen regele.
Der Verfassungsrat kritisierte weiter, dass durch ein pauschales Verbot die Umstände einzelner Jugendlicher, wie ihre mentale Reife oder Familiensituation, nicht berücksichtigt würden. Das Social-Media-Verbot war eines der Prestigeprojekte des Präsidenten Emmanuel Macron. Im Parlament stimmten 279 Abgeordnete für das Gesetz und 81 dagegen. Die Regierung kündigte an, eine neue Fassung des Gesetzes vorlegen zu wollen, die die Einwände des Gerichts berücksichtigt.
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Der BGH wird natürlich die Vorgaben aus Brüssel goutieren.
…dieses Urteil mal als Denkanstoß nutzen! Richter müssen aufhören nach Parteibuch Urteile zu erlassen!!
Aber Uschi, hast du den französische Verfassungsrat nicht im Griff?
Der kann doch nicht einfach entscheiden, wei er will!
tut er ja auch nicht.
er hat im grunde ja gesagt, was zu aendern ist, damit es verfassungsgemaess wird.
die regierung muss also nur die bedingungen fuer die geforderte nachweispflicht festlegen, sowie einen rahmen fuer die einhaltung dieser anforderungen herstellen.
man kann davon ausgehen, dass die regierung dort ueber genug findige mitarbeiter verfuegt, die im anschluss etwas passendes zusammendeichseln werden.
der erste anlauf der legitimationspflicht war wohl im ueberschwang mit etwas zu heisser nadel zu locker gestrickt.
da die legitimationspflicht im netz eine EU- und weltweite forderung ist, glaube ich nicht , dass frankreich dieses vorhaben klaglos aufgibt.
Es stimmt zwar, das die Richter es nicht grundsätzlich Untersagt haben sondern Rahmenbedingungen definiert haben…
die sind aber nicht ohne. Denn so kann man nicht mehr auf den vorauseilenden Gehorsam der Platformen setzten. Denn man kann nicht nebulöse Maximalforderungen stellen.
Die Konkretisierung bedeutet das es exakte und klar Vorgaben für die Platformen geben muß. Die sind dann rechtlich bindent aber eben auch angreifbar und müssen sich im Rahmen der Verfassung bewegen.
Man bekommt so keine Maximalzensur durch die Hintertür.
Auch das ausformulieren und definieren wie die Altersverifikation funktionieren muss ist ein echter Dämpfer, denn so wird sofort klar, dass es alle betrifft und warum.
Was durch dieses Gesetz verhindert wird ist das man unter dem Radar durch die Hintertür Dinge auf manipulative Art durchdrückt.
Somit kann es auch sehr viel wahrscheinlicher eine Reaktion der Wähler geben.
Müsstest vielleicht wie in D die Richter vorher zum Essen einladen, um ihnen dabei sagen zu können, wie das Urteil auszusehen hat.
Funtioniert beim Bundesverfassungsgericht doch auch!
Okay, die haben eine Hintertür offengelassen, damit das Verbot doch noch kommen kann.
Der Trick lautet ‚ohne zwischen den betroffenen Diensten zu unterscheiden‘, damit kann in Vertrauswürdige (von der Regierung gesteuert) und der Rest unterschieden werden .
Also, kein richtiger Sieg für die Meinungsfreiheit.
Da wird noch ein paar mal Anlauf genommen, bis es dann schließlich doch durch geht.
„ohne zwischen den betroffenen Diensten zu unterscheiden“
Also wird es in der zweiten Runde noch schlimmer kommen. Wer die guten Dienste sind, kann man bestimmt an eine NGO oder die Landesmedienanstalten deligiren.
Ein Tritt für alle EU Diktatoren und ein Geschenk der Freiheit an alle jungen Menschen der Meinungsfreiheit.
Wie sollen wir denn dann bitte UnsereDemokratie™️ retten?
Kann Uns Ursula da nicht etwas deixeln?
Und hier bei uns herrscht immer noch übelste Zensur. Das Regime muss weg!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Jemand der sich “Linke Meinungen verbieten” nennt spricht von übelster Zensur,
Finde den Fehler
SUPER !!!!!!! Jetzt kann die Jugend endlich wieder die wirklich wahre Wahrheit erfahren. GROSSARTIG !!!!!!! DAS IST WAHRE FREIHEIT !!!!!!!!!!!
Du kannst Nicks klauen wie Du willst. Es ändert nichts daran, dass Leute wie Du am Ende in die sprichwörtliche Röhre gucken weden.
Aber das machst Du offenbar ja ohnehin schon.
Deine Laien-Ferndiagnose: Long Tagesschau
Das ist die beste Antwort auf den Nicknameklauer der offensichtlich auch zu dumm ist ein eigenes Pseudonym zu erstellen