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Verfassungsrat

Meinungsfreiheit missachtet: Social-Media-Verbot in Frankreich ist verfassungswidrig

Der französische Verfassungsrat hat das Social-Media-Verbot für Jugendliche unter 15 Jahren gekippt. Das Verbot schränke die Meinungsfreiheit ein. Auch die Nachweis-Pflicht steht im Visier der Richter.

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imago images/Bildgehege

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Der französische Verfassungsrat hat das Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren für verfassungswidrig erklärt und damit gekippt. Begründet wird die Entscheidung damit, dass das Verbot die Meinungsfreiheit einschränke. Das Verbot war im Juli beschlossen worden und sollte bereits ab dem 1. September gelten – pünktlich zum Beginn des neuen Schuljahres.

Die Richter kritisieren, dass das Gesetz „die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit von Minderjährigen“ missachte und „einen unverhältnismäßigen Eingriff“ darstelle. Durch das Verbot werde „ein generelles Zugangsverbot zu sozialen Netzwerken für alle Minderjährigen unterhalb einer bestimmten Altersgrenze eingeführt, ohne zwischen den betroffenen Diensten zu unterscheiden“.

Geklagt hatten La France Insoumise und die Sozialisten, zwei linke Parteien. Das Gericht gab ihnen in allen Punkten recht. Es monierte ferner, dass sich im Grunde jeder vorher ausweisen müsse, bevor er soziale Medien nutzen könne. Doch die Regierung habe nicht die Bedingungen festgelegt, unter denen ein solcher Nachweis erfolgen müsse. Deshalb habe es keinen Rahmen gegeben, der die Einhaltung der Anforderungen regele.

Der Verfassungsrat kritisierte weiter, dass durch ein pauschales Verbot die Umstände einzelner Jugendlicher, wie ihre mentale Reife oder Familiensituation, nicht berücksichtigt würden. Das Social-Media-Verbot war eines der Prestigeprojekte des Präsidenten Emmanuel Macron. Im Parlament stimmten 279 Abgeordnete für das Gesetz und 81 dagegen. Die Regierung kündigte an, eine neue Fassung des Gesetzes vorlegen zu wollen, die die Einwände des Gerichts berücksichtigt.

mra

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33 Kommentare

  • Der BGH wird natürlich die Vorgaben aus Brüssel goutieren.

    57
    • …dieses Urteil mal als Denkanstoß nutzen! Richter müssen aufhören nach Parteibuch Urteile zu erlassen!!

      57
      • Warum denn, wenn Richter sich in EUGH Vorgaben einen schönen Lenz machen können? Das ist das perfide an der Sache.

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  • Aber Uschi, hast du den französische Verfassungsrat nicht im Griff?
    Der kann doch nicht einfach entscheiden, wei er will!

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    • tut er ja auch nicht.

      er hat im grunde ja gesagt, was zu aendern ist, damit es verfassungsgemaess wird.

      die regierung muss also nur die bedingungen fuer die geforderte nachweispflicht festlegen, sowie einen rahmen fuer die einhaltung dieser anforderungen herstellen.

      man kann davon ausgehen, dass die regierung dort ueber genug findige mitarbeiter verfuegt, die im anschluss etwas passendes zusammendeichseln werden.

      der erste anlauf der legitimationspflicht war wohl im ueberschwang mit etwas zu heisser nadel zu locker gestrickt.

      da die legitimationspflicht im netz eine EU- und weltweite forderung ist, glaube ich nicht , dass frankreich dieses vorhaben klaglos aufgibt.

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      • Es stimmt zwar, das die Richter es nicht grundsätzlich Untersagt haben sondern Rahmenbedingungen definiert haben…
        die sind aber nicht ohne. Denn so kann man nicht mehr auf den vorauseilenden Gehorsam der Platformen setzten. Denn man kann nicht nebulöse Maximalforderungen stellen.
        Die Konkretisierung bedeutet das es exakte und klar Vorgaben für die Platformen geben muß. Die sind dann rechtlich bindent aber eben auch angreifbar und müssen sich im Rahmen der Verfassung bewegen.
        Man bekommt so keine Maximalzensur durch die Hintertür.
        Auch das ausformulieren und definieren wie die Altersverifikation funktionieren muss ist ein echter Dämpfer, denn so wird sofort klar, dass es alle betrifft und warum.
        Was durch dieses Gesetz verhindert wird ist das man unter dem Radar durch die Hintertür Dinge auf manipulative Art durchdrückt.
        Somit kann es auch sehr viel wahrscheinlicher eine Reaktion der Wähler geben.

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    • Müsstest vielleicht wie in D die Richter vorher zum Essen einladen, um ihnen dabei sagen zu können, wie das Urteil auszusehen hat.
      Funtioniert beim Bundesverfassungsgericht doch auch!

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  • Okay, die haben eine Hintertür offengelassen, damit das Verbot doch noch kommen kann.
    Der Trick lautet ‚ohne zwischen den betroffenen Diensten zu unterscheiden‘, damit kann in Vertrauswürdige (von der Regierung gesteuert) und der Rest unterschieden werden .
    Also, kein richtiger Sieg für die Meinungsfreiheit.

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    • Da wird noch ein paar mal Anlauf genommen, bis es dann schließlich doch durch geht.

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      • Bei EU nichts Neues…
        Thüringens MP Mario Voigt hat Klage gegen die Aberkennung seines Doktortitels durch die Technische Universität (TU) Chemnitz eingereicht. Die Klage sei am Freitag eingegangen, teilte das Verwaltungsgericht Chemnitz mit.
        Die Entscheidung wirft aus unserer Sicht erhebliche rechtliche Fragen auf – insbesondere zum Bewertungsmaßstab und zur Verhältnismäßigkeit“, erklärte der Anwalt von Voigt.
        Es sei ein einmaliger Vorgang, dass eine Universität einen Doktortitel aberkenne, nachdem ein „externer, neutraler Gutachter die Voraussetzungen für einen Entzug verneint hat“.

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  • „ohne zwischen den betroffenen Diensten zu unterscheiden“

    Also wird es in der zweiten Runde noch schlimmer kommen. Wer die guten Dienste sind, kann man bestimmt an eine NGO oder die Landesmedienanstalten deligiren.

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  • Da scheint es noch eine gewisse Gewaltenteilung zu geben. Hier undenkbar.

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  • Großartig. Bei uns säh das anders aus.

    2
  • Interessant, dass ältere Demokratien immer wieder heilende Gesetze haben

    1
    • Also ich wäre da vorsichtig, ausgerechnet „gefällt nicht – Kopf ab“ Frankreich als „ältere Demokratie“ zu bezeichnen, es sei denn, es beliebt einem.

      0
  • Ein Tritt für alle EU Diktatoren und ein Geschenk der Freiheit an alle jungen Menschen der Meinungsfreiheit.

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    • Vorallem erfahren dann wirklich alle, dass z.B. Macron gemeinsam mit den Palästina Abbas die Hamas als Partei in Gaza fördern will…

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  • die Linken in Frankreich sind eben noch in Ordnung.

    0
  • Gut so, endlich Widerstand gegen den Schwachsinn.
    Und es muss sich gegen die Staatskontrolle auch weiterhin gewehrt werden, egal von wem diese ausgeübt werden will.
    Wir leben doch nicht in China oder Nordkorea, wo die Überwachung normal ist.

    3
  • Das wird dann demnächst einfach von Uschi auf EU-Ebene für alle eingeführt. Dann dürfen laut EuGH die nationalen Verfassungsgerichte nicht mehr entscheiden sondern nur der EuGH selbst und der ist so besetzt, dass er fast immer Pro EU-Gesetzgebung entscheidet und alles durchwinkt.

    2
  • Ich verstehe gerade nicht ganz genau, wozu es die Europäische Union eigentlich gibt, außer Regulationsschikane und bei den relevanten Themen machen alle Staaten ausser Deutschland, was ihnen gefällt. Deutschland führt sich auf wie ein Clan Mitglied, das bei einer inzestuösen Hochzeit zwischen Cousin und Cousine lautstark einen Autokorso anführt, reicht aber nicht, darum wird auch noch fleißig gedrifted. Wer genau beseitigt die Bremsspuren?!?

    1
  • Meinungsfreiheit, wird überbewertet.

    Zumindest bei den selbsternannten Gutmenschen.

    0
  • Wie sollen wir denn dann bitte UnsereDemokratie™️ retten?

    Kann Uns Ursula da nicht etwas deixeln?

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  • Und hier bei uns herrscht immer noch übelste Zensur. Das Regime muss weg!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    12
    • Jemand der sich “Linke Meinungen verbieten” nennt spricht von übelster Zensur,

      Finde den Fehler

      12
      • LOL
        Fast so ironisch wie der Plan, „Okay, wir verbieten jetzt Rasse X den Eintritt und geben Rasse Y Sonderrechte , um damit ein Symbol gegen Rassismus zu setzen.“

        Oder die Gedenkstätte Buchenwald, die während des Covidwahns Ungeimpften den Zugang zu der „Ausstellung über Ausgrenzung“ verbot.

        Wie ging der alte Spruch doch gleich? Die besten Witze schreibt das Leben.

        1
  • Schau an, es gibt in Fraaanchreich doch tatsächlich ein paar unabhängige Richter!

    Obschon ich ein paar politisch motivierte Richterurteile in Frankreich kenne siehe z.B. das Urteil zur grossartigen Marie Le Pen!!!

    3
  • Interessant, da haben linke Parteien dagegen geklagt und hierzulande sind es die linken Parteien, die das Social Media Verbot für Minderjährige einführen wollen.

    2
  • Die EU-Gerichtsbarkeit, der EUGH seines Zeichen Angestellte von Soros und Konsorten, werden es schon richten und die Länder zwingen, ihre eigene, nationale Gerichtsbarkeit zu ignorieren. Schließlich muss jeder Staat gezwungen werden, sich der EU „Vermanschung und Verramschung“ unterzuordnen.

    -1
  • SUPER !!!!!!! Jetzt kann die Jugend endlich wieder die wirklich wahre Wahrheit erfahren. GROSSARTIG !!!!!!! DAS IST WAHRE FREIHEIT !!!!!!!!!!!

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    • Du kannst Nicks klauen wie Du willst. Es ändert nichts daran, dass Leute wie Du am Ende in die sprichwörtliche Röhre gucken weden.

      Aber das machst Du offenbar ja ohnehin schon.

      Deine Laien-Ferndiagnose: Long Tagesschau

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      • Das ist die beste Antwort auf den Nicknameklauer der offensichtlich auch zu dumm ist ein eigenes Pseudonym zu erstellen

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  • Die nächste Klatsche für Hollandes Ex Champagner Sozialisten.
    Pleite ist Frankreich auch.
    Brigitte,hau ihm nochmal eine.

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