Haftstrafe
Schwäbisch Gmünd: Syrer vergewaltigt 13-Jährige und missbraucht 11-Jährige
Ein Syrer vergewaltigt im Großraum Schwäbisch Gmünd ein 13-jähriges Mädchen und befriedigt sich vor einem 11-jährigen Mädchen. Dafür wird er vom Ellwanger Landgericht zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Am Freitag, dem 20. September, wurde ein Syrer zu einer Gefängnisstrafe von insgesamt vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Er hatte im April 2023 im Großraum Schwäbisch Gmünd ein 13-jähriges Mädchen vergewaltigt und ein 11-jähriges Mädchen sexuell missbraucht. In beiden Fällen nahm der Täter zu den Kindern Kontakt über Snapchat auf. Der 26-Jährige gab sich als 17-Jähriger aus. Der Fall wurde vom Landgericht Ellwangen behandelt.
Die 13-Jährige hatte sich mit dem Mann auf einem Sportplatz in ihrem Heimatort in Iggingen getroffen, wo es zu der Vergewaltigung kam. Der Verurteilte habe das Mädchen laut Schwäbischer gegen ihren ausdrücklichen Willen zu Geschlechtsverkehr ohne Kondom gezwungen, nachdem sie Oralverkehr abgelehnt hatte. Die Cousine des Mädchens sagte laut der Regionalzeitung später vor Gericht aus, dass sie sich nach der Tat mit der 13-Jährigen auf dem Sportplatz getroffen habe und den Täter mit ihr zusammen zur Bushaltestelle begleitet habe.
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Ihre Cousine habe zu diesem Zeitpunkt verstört gewirkt, zunächst aber nichts gesagt. Erst zu Hause habe sie sich ihr unter Tränen anvertraut. Der Syrer soll ihr gedroht haben, sie umzubringen, wenn sie jemandem von dem Vorfall erzähle. Als die beiden Mädchen ihn anriefen, sagte der 26-Jährige am Telefon, dass er nur einen Scherz gemacht habe. Wie die Remszeitung berichtet, vertraute sich die 13-Jährige erst fünf Tage später ihrer Mutter an, die Anzeige bei der Polizei erstattete.
Die ermittelnde Polizeibeamtin sagte laut Schwäbische aus, dass sich die 13-Jährige in Schwäbisch Gmünd einmal mit dem Täter getroffen und ihn geküsst habe. Das zweite Treffen fand am Tag der Vergewaltigung statt. Bei der Polizei gab das Mädchen an, dass es noch ein 11-jähriges Mädchen gab, dass sexuellen Kontakt zu dem Syrer gehabt hatte.
Im Februar 2023 soll sich der Syrer mit dem Kind über Snapchat „zum Kuscheln” in seiner Wohnung verabredet haben. Der Verurteilte soll gewusst haben, dass das Mädchen erst elf Jahre alt war und habe trotzdem vor ihr masturbiert. In beiden Fällen behauptete der Syrer, erst 17 Jahre alt zu sein, als er Kontakt zu den Mädchen aufnahm.
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Die Mutter der 11-Jährigen sagte laut Schwäbische vor Gericht aus, dass ihre Tochter sich in den letzten anderthalb Jahren selbst verletzt und Selbstmordgedanken gehabt habe. Das Kind war mehrfach in der Kinder- und Jugendpsychiatrie Ellwangen. Allerdings sagte die Mutter auch, dass sie nicht sagen könne, ob es einen Zusammenhang zwischen dem Verhalten ihrer Tochter und dem Vorfall 2023 gebe.
Die zweite Große Jugendstrafkammer des Landgerichts Ellwangen verurteilte den Syrer zu insgesamt vier Jahren und sechs Monaten Haft. Binnen einer Woche kann gegen das Urteil Berufung eingereicht werden. Da laut der Strafkammer des Gerichts keine Flucht- und Verdunkelungsgefahr bestehe, muss der Syrer die Haftstrafe erst antreten, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Der Täter könnte bei guter Führung nach Absitzen von zwei Dritteln der Haftstrafe vorzeitig entlassen werden, sagte der Richter. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Täter gewusst habe, dass es sich um 11- und 13-jährige Kinder handle. Der Richter sagte zu dem Angeklagten: „Das Urteil ist eine empfindliche Strafe, weil Sie schweres Unrecht getan haben“.
Der syrische Täter war laut Schwäbische im Jahr 2015 nach Deutschland gekommen. Von 2015 bis 2018 wohnte er in einer Flüchtlingsunterkunft in München. Anschließend zog er nach Schwäbisch Gmünd. Seit einem Jahr arbeitet er als Produktionshelfer.
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Wieso Jugendstrafkammer mit 26 Jahren? Weil er sich als 17jähriger ausgegeben hat? Tut mir leid, dafür habe ich kein Verständnis.
Danke für Frau Merkel, wir werden Ihnen niemals vergessen was Sie und die CDU über uns gebracht haben.
In Brandenburg haben gerade 70% der Bevölkerung ein Weiter-so gewählt. Ich kann das nicht begreifen.
Millionenfach abschieben.
„Das Urteil ist eine empfindliche Strafe, weil Sie schweres Unrecht getan haben“.
Es soll Personen mit Gewissen, moralischem Bewußtsein und noch nicht verloren gegangenem Rechtsempfinden geben, die das vielleicht etwas anders sehen könnten.
Wunderbare Erfolgsgeschichte gelungener Integration! Dem Herren gleich 2000€ „Handgeld“, Gratisflug nach Syrien und dann via Bearbocks „Kriminellen Import Agentur“ (Deckname: Außwertiges Amt) wieder einfliegen lassen durch die Botschaft!
Es wird von Snapchat geredet. Wir hatten das früher nicht sind ohne diese ganze Internetscheiße aufgewachsen. Wir hatten die Bravo. Es ging uns Prima dabei.
Gefâährliche Orte für Kinder und Jugendliche sind Kindergarten, Schule und Internet.