Haftstrafe
Schwäbisch Gmünd: Syrer vergewaltigt 13-Jährige und missbraucht 11-Jährige
Ein Syrer vergewaltigt im Großraum Schwäbisch Gmünd ein 13-jähriges Mädchen und befriedigt sich vor einem 11-jährigen Mädchen. Dafür wird er vom Ellwanger Landgericht zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Am Freitag, dem 20. September, wurde ein Syrer zu einer Gefängnisstrafe von insgesamt vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Er hatte im April 2023 im Großraum Schwäbisch Gmünd ein 13-jähriges Mädchen vergewaltigt und ein 11-jähriges Mädchen sexuell missbraucht. In beiden Fällen nahm der Täter zu den Kindern Kontakt über Snapchat auf. Der 26-Jährige gab sich als 17-Jähriger aus. Der Fall wurde vom Landgericht Ellwangen behandelt.
Die 13-Jährige hatte sich mit dem Mann auf einem Sportplatz in ihrem Heimatort in Iggingen getroffen, wo es zu der Vergewaltigung kam. Der Verurteilte habe das Mädchen laut Schwäbischer gegen ihren ausdrücklichen Willen zu Geschlechtsverkehr ohne Kondom gezwungen, nachdem sie Oralverkehr abgelehnt hatte. Die Cousine des Mädchens sagte laut der Regionalzeitung später vor Gericht aus, dass sie sich nach der Tat mit der 13-Jährigen auf dem Sportplatz getroffen habe und den Täter mit ihr zusammen zur Bushaltestelle begleitet habe.
Ihre Cousine habe zu diesem Zeitpunkt verstört gewirkt, zunächst aber nichts gesagt. Erst zu Hause habe sie sich ihr unter Tränen anvertraut. Der Syrer soll ihr gedroht haben, sie umzubringen, wenn sie jemandem von dem Vorfall erzähle. Als die beiden Mädchen ihn anriefen, sagte der 26-Jährige am Telefon, dass er nur einen Scherz gemacht habe. Wie die Remszeitung berichtet, vertraute sich die 13-Jährige erst fünf Tage später ihrer Mutter an, die Anzeige bei der Polizei erstattete.
Die ermittelnde Polizeibeamtin sagte laut Schwäbische aus, dass sich die 13-Jährige in Schwäbisch Gmünd einmal mit dem Täter getroffen und ihn geküsst habe. Das zweite Treffen fand am Tag der Vergewaltigung statt. Bei der Polizei gab das Mädchen an, dass es noch ein 11-jähriges Mädchen gab, dass sexuellen Kontakt zu dem Syrer gehabt hatte.
Im Februar 2023 soll sich der Syrer mit dem Kind über Snapchat „zum Kuscheln” in seiner Wohnung verabredet haben. Der Verurteilte soll gewusst haben, dass das Mädchen erst elf Jahre alt war und habe trotzdem vor ihr masturbiert. In beiden Fällen behauptete der Syrer, erst 17 Jahre alt zu sein, als er Kontakt zu den Mädchen aufnahm.
Der Verurteilte gab vor Gericht zu, sich vor dem 11-jährigen Mädchen entblößt zu haben. Er behauptete, dass die Kinder bezüglich ihres Alters gelogen und sich als älter ausgegeben hätten. Laut der Gmünder Tageszeitung rechtfertigte er die Vergewaltigung der 13-Jährigen zudem damit, dass er 40 Euro für die Taxifahrt zu dem Treffen bezahlt habe.
Die Mutter der 11-Jährigen sagte laut Schwäbische vor Gericht aus, dass ihre Tochter sich in den letzten anderthalb Jahren selbst verletzt und Selbstmordgedanken gehabt habe. Das Kind war mehrfach in der Kinder- und Jugendpsychiatrie Ellwangen. Allerdings sagte die Mutter auch, dass sie nicht sagen könne, ob es einen Zusammenhang zwischen dem Verhalten ihrer Tochter und dem Vorfall 2023 gebe.
Die zweite Große Jugendstrafkammer des Landgerichts Ellwangen verurteilte den Syrer zu insgesamt vier Jahren und sechs Monaten Haft. Binnen einer Woche kann gegen das Urteil Berufung eingereicht werden. Da laut der Strafkammer des Gerichts keine Flucht- und Verdunkelungsgefahr bestehe, muss der Syrer die Haftstrafe erst antreten, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Der Täter könnte bei guter Führung nach Absitzen von zwei Dritteln der Haftstrafe vorzeitig entlassen werden, sagte der Richter. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Täter gewusst habe, dass es sich um 11- und 13-jährige Kinder handle. Der Richter sagte zu dem Angeklagten: „Das Urteil ist eine empfindliche Strafe, weil Sie schweres Unrecht getan haben“.
Der syrische Täter war laut Schwäbische im Jahr 2015 nach Deutschland gekommen. Von 2015 bis 2018 wohnte er in einer Flüchtlingsunterkunft in München. Anschließend zog er nach Schwäbisch Gmünd. Seit einem Jahr arbeitet er als Produktionshelfer.
Wieso Jugendstrafkammer mit 26 Jahren? Weil er sich als 17jähriger ausgegeben hat? Tut mir leid, dafür habe ich kein Verständnis.
Danke für Frau Merkel, wir werden Ihnen niemals vergessen was Sie und die CDU über uns gebracht haben.
In Brandenburg haben gerade 70% der Bevölkerung ein Weiter-so gewählt. Ich kann das nicht begreifen.
Millionenfach abschieben.
„Das Urteil ist eine empfindliche Strafe, weil Sie schweres Unrecht getan haben“.
Es soll Personen mit Gewissen, moralischem Bewußtsein und noch nicht verloren gegangenem Rechtsempfinden geben, die das vielleicht etwas anders sehen könnten.
Wunderbare Erfolgsgeschichte gelungener Integration! Dem Herren gleich 2000€ „Handgeld“, Gratisflug nach Syrien und dann via Bearbocks „Kriminellen Import Agentur“ (Deckname: Außwertiges Amt) wieder einfliegen lassen durch die Botschaft!
Es wird von Snapchat geredet. Wir hatten das früher nicht sind ohne diese ganze Internetscheiße aufgewachsen. Wir hatten die Bravo. Es ging uns Prima dabei.
Gefâährliche Orte für Kinder und Jugendliche sind Kindergarten, Schule und Internet.
Schon merkwürdig, das solche Meldungen es nie in die ÖRR schaffen. Weder diese widerliche Tat noch ein abgestochener Deutscher in Rotterdam, oder die Messerattacke auf einem Fan – Fest während der Fußball EM in Stuttgart. Stattdessen höre ich, dass bei politischer Gewalt die Grünen am häufigsten Opfer werden, was auch wieder eine glatte Lüge ist.
Zwei zerstörte Leben und nur vier Jahre die der sowieso nicht absitzt, sind viel zu wenig. Kastration wäre das Mindestmaß plus Kinderschänder-Tättoo auf der Stirn. Da wäre seine baldige Flucht dann auch egal.
Es kommt immer aufdie richtige Staatsbürgerschaft an. Dann sind die Strafen auch nicht so hoch
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.Solange ist der Syrer auf freiem Fuß.
Also ich als Vater wüsste was ich zu tun habe.
Es sind immer die Kinder aus gestörten Familien, die zuerst Opfer werden, so auch hier: Jugendpsychiatrieaufenthalte, eine Mutter, die keine Zusammenhänge erkennen kann und 11-13-Jährige, die sich mit sehr viel älteren Jungen/Männern verabreden. Diese Mädchen sind nicht nur Opfer von skrupellosen Migranten, sondern auch ihrer ohnmächtigen Eltern und einer Gesellschaft, die Frühsexualisierung fördert. Es sollten aber auch Eltern mit funktionierenden Familien die Augen offen halten und den Umgang ihrer Kinder streng kontrollieren. Solche Verbrechen und die laxen Strafen unserer allzu „liberalen“ Gerichte ermuntern Nachahmungstäter, die sich auch widerwillige Opfer gefügig machen werden.
Jugendstrafkammer, klar. Lügen haben keine kurzen Beine mehr.
Dieses Subjekt und viele weitere solche wird unserem Land für immer zur Last fallen, wenn wir nicht endlich remigrieren.
Es gibt welche, die würden ihn nicht hier behalten wollen und sich einsetzen, dass er dort, wo immer er auch herkommt, der „Syrer“, wieder schnell Fuß fassen kann.
Vielleicht sollte man das (Kurz-)Programm noch einmal lesen, das solche Partei aufstellt – und sich nicht auf die Diffamierungen verlassen, die die Politiker wie die Medien, die uns in den Schlamassel gebracht haben und diesen Tag für Tag vergrößern.
Besser wird es nämlich nicht, wenn die alle noch mehr werden – oder?
Mein Bedauern den beiden Opfern und deren Familien.
Das Thema Schutz wird völlig missbraucht.
Komplette Offenlegung und Bestrafung des Täters nach Heimatrecht. Frau B***bock hat ja per Flugzeug Schariarichter eingeflogen und deren Versorgung / Aufenthalt verbrieft. Die sollen mal den Täter verurteilen. Das Gastrecht/ Schutzrecht (Asyl) für die nächsten 10 Jahre aussetzen!
Ich hoffe, dass der Kerl im Knast dann die richtige Strafe erhält. Dort ist man mit Kinderschändern nicht gerade zimperlich.
„Laut der Gmünder Tageszeitung rechtfertigte er die Vergewaltigung der 13-Jährigen zudem damit, dass er 40 Euro für die Taxifahrt zu dem Treffen bezahlt habe.“
Muss der Richter sagen : „Um Sie hier zu treffen hat meine Anfahrt einen Taxen-Wert von 100,- Euro. Damit sich das für mich rentiert, bekommen Sie 10 Jahre.“
Wichtig ist doch eigentlich nur, dass mein kleiner Türke abends um zehn einen Döner für mich hat.
Scheiß Zensur !
Kommentar von Faeser und „Anweisung“ an die Justiz:
der Arme kann nix dafür.
Wir haben ihm nicht schnell genug eine Villa besorgt, er musste ganze drei Jahre in der Flüchtlingsunterkunft wohnen. Dort wurde er zwar drei Mal am Tag verköstigt, aber leider konnten wir ihm kein Frischfleisch in der passenden Altersklasse zuführen.
Wir haben ihn sozusagen gezwungen, sich an jüngeres Gemüse zu vergreifen.
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So spricht heute die Partei des kleinen Mannes !
Gott sein Dank ist das kein Alltag und nur Einzelfälle hier auf dem Planeten Xenion!
Nicht so wie auf der Erde insbesondere im Ampel-Deutschland!
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Ups! Entschuldigung Frau Faeser hat es ja bestätigt, dass es kein Alltag ist!
(K) Ein Trost für die Opfer!
Ich bin mir nicht ganz sicher,
aber das Jugendgericht wohl,
weil die OPFER minderjährig sind und beim Jugendgericht die Öffentlichkeit in den Verhandlungen generell ausgeschlossen ist.
Wenn dann der Täter weit jenseits von 21 J. aber nach Jugendstrafrecht verurteilt wird, ist das zutiefst unlogisch. Weil bei dem Alter sonst ja das Erwachsenengericht zuständig wäre. Eigentlich ein absolutes Unding!!!!!!
und man kann die Öffentlichkeit auch beim Erwachsenengericht ausschließen, wenn wichtige Gründe dafür vorliegen.
➡️Die Volljährigkeit wurde, ich meine, 1975 !!!!! Von 21 auf 18 herabgesetzt.⬅️
und trotzdem gilt beim Jugendgericht
immer weiter die Altersgrenze
21 Jahre!!!!
Total unlogisch, oder ???
Für die Justiz im grünen Baden-Württemberg ist das sogar ein relativ hartes Urteil.
Gerichte in Bayern hätten schätzungsweise ein Jahr mehr gegeben. Und wie oft in solchen Fällen nach ca. zwei Drittel Verbüßung direkt aus der Haft heraus abgeschoben. Das letzte Drittel dient dann auch noch als Wiedereinreiseabschreckung.
https://www.verwaltungsrichter.at/2018/10/29/deutschland-studie-ueber-richterurteile-zeigt-grosse-regionale-unterschiede/
So sinse nu mal, nä? Kannste nüscht machen dajejen.
JUGENDstrafkammer?!? Die sind doch komplett irre!
Warum wird so ein Unmensch nicht abgeschoben. Assad hat Deserteure und Flüchtlinge begnadigt und wartet auf deren Rückkehr zum Wiederaufbau des Landes. Also könnte Deutschland die Rundumversorgung einstellen und die Syrer nach Haus schicken. Und wichtig weil ja immer wieder mal gesagt wurde es geben keine Flüge nach Syrien. Es gibt von Berlin aus Direktflüge nach Damaskus.
Der Richter sagte zu dem Angeklagten: „Das Urteil ist eine empfindliche Strafe, weil Sie schweres Unrecht getan haben“.
DAS URTEIL IST LÄCHERLICH!
Der Täter könnte bei guter Führung nach Absitzen von zwei Dritteln der Haftstrafe vorzeitig entlassen werden, sagte der Richter.
TIP VOM RICHTER: HAUEN SIE AB?
Da laut der Strafkammer des Gerichts keine Flucht- und Verdunkelungsgefahr bestehe, muss der Syrer die Haftstrafe erst antreten, wenn das Urteil rechtskräftig ist.
DER HAUT AB. WETTEN?
Dieser Verbrecher sollte nicht nach deutschem Strafrecht sondern nach Syrischem Strafrecht abgeurteilt werden. Ich bin überzeugt davon das er danach niemals mehr sich an minderwertige vergreifen wird.
Weg mit solchen Phädophielen. Der gehört sofort abgeschoben.