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Nach Angriffen

Schutz vor Gewalt: Sächsische Landesregierung will Sonder-Recht für Politiker

Die sächsische Landesregierung plant offenbar aus dem Angriff auf Matthias Ecke politisches Kapital zu schlagen. Ein seit längerem geplantes Vorhaben zum Schutz von politischen Verantwortungsträgern vor „Beeinflussung“ hofft man jetzt im Bundesrat durchdrücken zu können.

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Die sächsische Landesregierung plant offenbar, sich den Angriff auf den Politiker Matthias Ecke politisch zunutze zu machen. Sachsen Innenminister Armin Schuster (CDU) erklärte kürzlich gegenüber der Tagesschau, dass eine Initiative im Bundesrat in Planung sei, um politische Verantwortungsträger besser vor Übergriffen zu schützen. Konkret plant er dafür die Änderung des Strafgesetzbuches. „Wir brauchen einen neuen Straftatbestand im Strafgesetzbuch für die Bedrohung von Amts-, Mandatsträgern und Ehrenamtlern“, forderte Schuster.

Sachsen Justizministerin Katja Meier (Grüne) unterstützt diesen Vorschlag. Sie erklärte gegenüber dem Tagesspiegel, dass die „Beeinflussung staatlicher Entscheidungsträger“ unter Strafe gestellt werden müsse. Meier ist sich sicher, im Bundesrat eine Mehrheit für die Initiative gewinnen zu können. „Bei den Landesinnenministern gibt es viel Zustimmung“, so Meier. Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) bekundete öffentlich bereits seine Zustimmung. Die Länderkammer darf neben dem Bundestag ebenfalls Gesetzesentwürfe einbringen.

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Paragraf 106a: Rechtliche Sonderstellung für Politiker

Das Vorhaben der sächsischen Landesregierung ist nicht neu – mit dem Fall Matthias Ecke im Rücken kann man es nur neu aufrollen. Bereits im März drang Justizministerin Meier mit diesem Vorhaben an die Öffentlichkeit. „Einschüchterungen oder persönliche Angriffe gegen kommunale Amts- und Mandatsträger stellen eine erhebliche Gefahr für unsere Demokratie dar“, erklärte die Grünen-Politikerin gegenüber Table.Media.

Aus diesem Grund wolle sie einen Paragrafen 106a „Beeinflussung staatlicher Entscheidungsträger“ ins Strafgesetzbuch einfügen. Bestraft werden soll diese neue Tat mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Nötigung und Bedrohung stellen schon heute Straftatbestände dar: Durch den neuen Paragraf 106a StGB will die Landesregierung jedoch eine effektivere Bekämpfung von politischem Stalking möglich machen, sowie gleichzeitig der Polizei mehr „präventive Befugnisse“ einräumen.

Die Initiative der sächsischen Landesregierung ist überaus schwammig. Die Begriffe der Bedrohung sowie der Beeinflussung wären relativ weit auszulegen, würden der Justiz einen weiten Interpretationsspielraum bieten und womöglich Tür und Tor für Willkür öffnen. Den Übergriff auf Matthias Ecke wollen Armin Schuster sowie Katja Meier nun offenbar nutzen, um ihr Vorhaben durchzusetzen. Medial dürfte der Landesregierung aktuell breite Zustimmung zukommen. Auch die Spitzenpolitik zeigt sich bezüglich der Einführung des §106a StGB jetzt offen.

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Breite Zustimmung von Medien und Politik

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte gegenüber Phoenix: „Wir müssen jetzt diskutieren, ob es bessere Schutzkonzepte braucht, ob man mehr Präsenz von Polizei beispielsweise in Einkaufszonen hat, wo häufig die Infostände der Parteien stehen“. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) forderte im Vorfeld der Innenministerkonferenz ein „Signal der Stärke“. „Angst zu haben oder sich einschüchtern zu lassen, wäre genau das falsche Signal“, so Woidke gegenüber der dpa.

Auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach meldete sich zu Wort. Gegenüber der Neuen Westfälischen erklärte er, man könne „Gesetze machen und das Strafmaß deutlich erhöhen, um Gewalt gegen Kommunalpolitiker härter zu bestrafen“, Weiter erklärte er: „Man muss bei Strafen mit Abschreckung arbeiten. Wenn wir wollen, dass Kommunalpolitik noch funktioniert, dann müssen wir die Leute schützen.“

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