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Gerichtsverhandlung

Schutz der „Beziehung zu China“: Regierung will Herausgabe ungeschwärzter Corona-Protokolle verhindern

Am Montag wurde die Klage des Mediziners Christian Haffner zur Herausgabe der ungeschwärzten Protokolle des Corona-Expertenrates verhandelt. Die Regierung schickte gleich vier Anwälte zu dem Termin, die mit abenteuerlichen Begründungen versuchten, die Herausgabe zu verhindern.

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Am Montag wurde vor dem Verwaltungsgericht Berlin eine Klage des Frankfurter Allgemeinmediziners Dr. Christian Haffner gegen die Bundesregierung verhandelt. Haffner hatte über eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz ursprünglich die Herausgabe der vollständigen Wortprotokolle des Coronaexpertenrates verlangt und diese schließlich auch erfolgreich eingeklagt (Apollo News berichtete), doch entscheidende Stellen waren immer noch geschwärzt gewesen. Dagegen geht der Mediziner nun vor und trifft auf vehementen Widerstand. Man will die Freigabe der Dokumente anscheinend um jeden Preis verhindern – und das zum Teil mit abenteuerlichen Begründungen.

Wie der Journalist Philippe Debionne für die Schwäbische berichtet, waren bei der mündlichen Verhandlung am Montag gleich vier Anwälte für die Bundesregierung vor Ort. Sie mussten sich vor den Anwesenden zu den konkreten Gründen für die Schwärzungen äußern, die vom Richter in drei Einheiten unterteilt wurden: mögliche außenpolitische Verwerfungen, die Unkenntlichmachung von Namen sowie von Informationen zu Impfstoffen und Medikamenten.

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In der ersten Einheit ging es laut Schwäbischer um den „Schutz internationaler Beziehungen“. In einer betroffenen Passage habe der Expertenrat zum Beispiel eine „Wertung des chinesischen Handelns in der Pandemie“ abgegeben und das könne man nicht veröffentlichen, weil China das als „offizielle Ansage“ unserer Regierung werten würde. Das würde die „Beziehung zu China“ belasten. Laut Debionne, der die Verhandlung vor Ort verfolgte, sollen außerdem auch Passagen geschwärzt worden seien, in denen es um die Ukraine geht. Genauer Informationen gab es jedoch nicht, wobei der Richter andeutete, eine gewisse Rechtmäßigkeit der Schwärzung zu sehen. 

Ganz so sah es in der zweiten Einheit nicht aus. Die Anwälte der Regierung begründeten die Schwärzung von „Namen von Experten und Gästen“ damit, dass eine „Gefahr für Leib und Leben“ drohe. Doch laut Schwäbischer hatte das Rats-Mitglied Hendrik Streeck dem Kläger und seinem Anwalt Tags zuvor mitgeteilt, dass er nicht gefragt worden sei, ob man seinen Namen veröffentlichen könnte – obwohl er „nichts dagegen“ hätte. Der zuständige Richter habe laut Debionne von den Regierungs-Anwälten deshalb wissen wollen, warum die Rats-Mitglieder nicht befragt worden waren. Eine zufriedenstellende Antwort erhielt er jedoch nicht, weshalb er andeutete, eine entsprechende Befragung vor seinem Urteil anzuordnen. 

Die Schwärzungen im Zusammenhang mit Impfstoffen und Medikamenten begründeten die Anwälte in der dritten Einheit der Verhandlung damit, dass die Herausgabe solcher Informationen „die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Bundesrepublik Deutschland bei der Beschaffung von Impfstoffen sowie Medikamenten und damit fiskalische Interessen des Bundes im Wirtschaftsverkehr“ beeinträchtigen könnten. Es könne zum Beispiel zu „Preisaufschläge[n] der Pharmahersteller, deren Präparate vom Corona-ExpertInnenrats als wirksamer eingeschätzt werden“ kommen. Laut Schwäbischer wurde diese Begründung unter der Heranziehung verschiedener juristischer Paragraphen diskutiert. Der Richter kam am Ende zu dem Ergebnis: „Das überzeugt mich einfach nicht“. 

Das Urteil wird laut Schwäbischer voraussichtlich in den nächsten zwei Wochen fallen – es bleibt also abzuwarten, welche Informationen der Öffentlichkeit noch zugänglich gemacht werden. Haffner hat bereits mehrfach angekündigt, dass er nicht bereit ist, Kompromisse einzugehen. Er will alle Informationen frei klagen, wenn nötig auch mit einem Gang in die nächste Instanz. 

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