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„Keine Vollstreckungsmaßnahmen“

Schreiben an Bürger: Stadt Hürth verweigert Zwangseintreibung von GEZ

Die Stadt Hürth erklärt in einem Schreiben an einen Bürger, dass man ab sofort keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen mehr für den WDR durchführen wolle. Die Zuständigkeit für die Eintreibung von Gebührengeldern liege ab sofort beim WDR selbst.

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Die Stadt Hürth führt seit dem 1. Januar 2024 keine Zwangsvollstreckungen zur Beitreibung nicht gezahlter Rundfunkbeiträge durch. Das teilte Stadt kürzlich in einem Schreiben mit. Konkret erklärt das Steuer- und Finanzverwaltungsamt des Ortes: „Die Stadt Hürth führt keine Vollstreckungsmaßnahmen für den WDR mehr durch“. Die Zuständigkeit zur Eintreibung nicht gezahlter Rundfunkbeiträge liege künftig beim WDR selbst.

Diese Entwicklung könnte sich für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als folgenschwer erweisen. Sollten sich immer mehr Städte weigern, nicht gezahlte Rundfunkbeiträge einzutreiben, dann könnten die öffentlich-rechtlichen Sender schon bald vor einem erheblichen Finanzierungsproblem stehen.

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In Deutschland zahlen nämlich immer Haushalte – aus finanziellen oder politischen Gründen – Rundfunkbeiträge nicht mehr. Nach den jüngsten Erhebungen aus dem Jahr 2022 befinden sich insgesamt 3,22 Millionen Haushalte „im Mahnverfahren oder in der Vollstreckung“, so die Öffentlich-Rechtlichen zuletzt gegenüber BILD. Das entspricht rund 7 Prozent aller zahlungspflichtigen Haushalte. Nach eigenen Angaben wird die Zahlungsunwilligkeit vieler Menschen immer größer. „Tatsächlich setzt sich insgesamt der seit 2013 anhaltende rückläufige Trend fort“, so der „Beitragsservice“ weiter. In Ostdeutschland entrichten weniger Haushalte den Rundfunkbeitrag als im Westen Deutschlands. 

Der Öffentliche-Rechtliche Rundfunk hofft dennoch – oder gerade deswegen – ab kommendem Jahr Beitragserhöhungen durchsetzen zu können. Am 23. Februar soll die unabhängige Finanzkommission KEF ihre Empfehlung an die Länder abgeben, wie hoch der Beitrag ab 2025 sein sollte. In einem vorläufigen Entwurf ist von 18,94 Euro die Rede. Ob eine Beitragserhöhung von den Ländern unterstützt werden würde, ist unklar. Gegen die letzte Beitragserhöhung hatte lediglich Sachsen-Anhalt votiert. Hier entschied jedoch das Bundesverfassungsgericht, dass diese Gegenstimme letztlich unerheblich ist und die Beiträge dennoch erhöht werden.

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In den vergangenen Jahren stieg so das verfügbare Kapital der öffentlich-rechtlichen Sender immer weiter an. 2015 wurden von 44,661 Millionen Haushalten noch über 8,1 Milliarden Euro eingezogen. Zudem wurden rund 25,5 Millionen Mahnmaßnahmen und 720.000 Zwangsvollstreckungen veranlasst. Im Jahr 2022 verzeichneten die öffentlich-rechtlichen Sender Einnahmen in Höhe von 8,5 Milliarden von  45,957 Millionen zahlungspflichtigen Haushalten. Zudem sprach man 19,5 Millionen Mahnungen aus und ließ über eine Million Zwangsvollstreckungen vollziehen.

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48 Kommentare

  • Hier sollten Städte und Länder mitmachen. Weg mit den Zwangsgebühren für die Lügenpresse.

    119
  • 7% Verweigerer sind einfach zu wenige um diesen Staatsfunk zu beeinflussen.
    1. Gebot: Bankeinzug kündigen.
    Auf Mahnungen nicht reagieren, Nerven bewahren, nächste Mahnung abwarten. Auf den Beitragsservice ist verlass. Kleine Teilbeträge mit Zahlendrehern überweisen. Sand im Getriebe des gut geölten Staatsfunkts. Gutes gelingen.

    88
  • Das ist eine vollkommen richtige Entscheidung. Rundfunkgebühren sind keine Steuern und demnach haben meines Erachtens staatliche Stellen auch keine Legitimation Beiträge einzutreiben.
    Punkt zwei ist, dass hier Kosten der öffentlich rechtlichen Sender auf die Kommunen abgewälzt werden und somit die öffentlich rechtlichen Sender für die Endverbraucher noch teurer werden.

    62
  • … weil sie der Masse nicht mehr Herr werden.
    Aufgrund diverser Ereignisse hat sich der Staatsfunk eher mehr und nicht weniger Feinde gemacht. Es fühlt sich so an als sei das System kurz vor dem Zusammenbruch. Und das wiederum wird einige mutiger werden lassen. Deshalb auch die Verzögerung. Die ihnen aber nicht beim Überleben hilft.

  • Sehr schön. Und ein schöner Nebenaspekt ist, wie hartnäckig sich der Begriff GEZ hält. Die Leute vom ÖRR mögen den Begriff GEZ gar nicht. Für die ist er „rechte Hetze“.

    42
  • Großartig. Hoffentlich folgen viele, viele Städte, Kommunen und Gemeinden. Und dann sollte es zu. Fall der Kirchensteuer kommen. Milliarden die eingesetzt werden diese Steuer zu erheben und zu verwalten für die Kirche. Geld, dass dem Bürger verloren geht. Gleiches bei der Vollstreckung für den ÖRR..
    Prima. Weiter so. Schluss mit dem melken des Volkes.

    32
  • Staatliche Unternehmen bezahlen ihre Mitarbeiter nach dem für den öffentlichen Dienst geltenden Tarifvertrag. Wenn das für den ÖRR auch gelten würde wären wir alle Probleme los.

    Es wäre Zuviel Geld da, keine Skandale mit Intendanten, die Superstars wie Böhmermann, Maischberger, Lanz, Silbereisen etc. müssen dann zu den Privaten. Der ÖRR kann sich seiner im Grundgesetz geforderten Aufgabe widmen.

    27
  • Suuuuuuuuuuper!!!!

  • Thüringen wird Staatsvertrag kündigen.

  • Bitte mehr Info! Was heißt „die Zuständigkeit hat sich geändert“? Gab es dazu einen Stadtratsbeschluß o.ä. oder wie?

  • Das ist doch mal eine Nachricht! Weiter so! Mehr Kommunen, viel mehr.

    Ob sie das allerdings halten können, ist eine andere Sache. … Die Macht der Medienkartelle ist gewaltig und der Staat gibt Feuerschutz und umgekehrt. Ist eine Symbiose, nur im negativen Sinn. Und wo steht geschrieben, dass eine Symbiose immer nützlich und positiv ist? Im Geteil, sehr oft mit katastrophalen Folgen.

    21
  • ÖRR – Öffentlich Rechtliche Raffer.

    20
  • “ In Ostdeutschland entrichten weniger Haushalte den Rundfunkbeitrag als im Westen Deutschlands.“

    Der Volksmund sagt: Im Osten geht die Sonne auf.

    19
  • „Die Zuständigkeit zur Eintreibung nicht gezahlter Rundfunkbeiträge liege künftig beim WDR selbst.“ Es wurde höchste Zeit, daß der öffentliche Rundfunk seine Eintreibungen alleine durchführt. Bei diesem MIESEN PROGRAMM wundert es mich eh, daß die breite Masse noch immer bezahlt. Das Programm ist für mich größtenteils „Körperverletzung!“ Wiederholungen am laufendem Band ! Seit Monaten laufen die Verbrechen der Hitlerschergen in Dauerschleife. Daß solche abartig grausame Taten NIEMALS vergessen werden dürfen, ist klar aber daß das Fernsehen, bzw. die GEBÜHREN der ZUSCHAUER auf diese Weise zu mißbrauchen, kann gar nicht zulässig sein. In der Deutschen Diktatorischen Republik wurden die Verbrechen der Nazi im Geschichtsunterricht und im Staatsbügerkunde Unterricht ( Rotlicht)aufgearbeitet, was mit einem Besuch in einem Konzentrationslager endete . Dieser Anschauungsunterricht vor Ort hat mehr Eindrücke hinterlassen als die gesamte Theorie !

    12
  • Ich zahle auch nicht mehr.
    Hilfe habe ich mir geholt bei http://www.keinrundfunkbeitragmehr.de
    Von dort gibt es vorgefertigte Schriftstücke und fachliche Unterstützung. Siehe auch @beitragsblocker (Telegramm).

  • Beitragserhöhung… Würden die ÖRR Mitarbeiter die Zwangsbeiträge tatsächlich für Berichte, Filme, Reportagen, Technik usw. verwenden,
    wäre auch ein Beitrag von 1,00 – 1,50 € volllommen ausreichend !
    Der Rest wird für exorbitante Pensionen (obwohl sie keinen Cent in die Rentenversicherung bezahlen) und Gehälter z.t. über 100.000 € / Monat unterschlagen.

  • Die Liebe in Zeiten der Lückenpresse von Michael Klonovsky. Wegweisendes Buch, dass man im Zusammenhang von GEZ und im Gegensatz dazu den alternativen Medien hier ruhig mal wieder empfehlen kann! Wer Klonovsky kennt weiß das hier Qualität geliefert wird.

  • Ein Lob für den CDU Bürgermeister.

  • Daumen hoch für die Stadt Hürth! Bei den klammen Kassen vieler Städte werden wohl andere folgen, das wäre sehr gut. Wenn die immer ihre Staatsferne betonen, sollte das ja auch ok sein, sollen die doch selbst ihre abgepressten gelder eintreiben! Auf dem freien Markt hätten die keine Chance…18 Euro/Monat für ein solch grottenschlechtes Programm (interessantes Wort…), das ich und immer mehr Bürger gar nicht schauen? No way! Dazu kommt die Verachtung der normalen Bürger durch die Redakteure, die meinen, dass ohne deren Manipulationen das 4.Reich ansteht…paranoide Hybris!

  • Ich verstehe nicht, warum haben Leute Problemme mit dem RBStV, der physisch nicht realisierbar war und damit auch nicht existiert, was auch mehrere Gerichtsurteile und abgelaufene Geschiechte unzweideutig nachwiesen:
    „Wie könnte man am 31.08.1991 auf die Idee kommen, für zwei fremde, separat existierende Ländern DDR und BRD einen „gemeinsamen Rundfunk“ zu gründen, nachdem alle oberen Politiker in den beiden Ländern schon seit 17.07.1990 (geplatzte Paris 2+4 Vertrag und Streichung des Art. 23 GG) mit Sicherheit gewusst haben, dass DDR und BRD bestimmt für immer unvereinigt, also separat bleiben.
    Sie geben hier viel zu wenig Platz, damit ich das grundlegende erklären kann

  • Andererseits. Eine Polemik. Hasben wir eigentlich einen
    besseren Rundfunk „verdient“? Ein Volk, daß sich als so
    leidensfähig erweist, sich so tapfer im Hinnehmen von
    sogar grobem Unfug zeigt – wobei ich jetzt nicht aus-
    schließlich an die Ampel denke -, das müßte sich doch
    mit dem öffentlich gerechten Geschmarre eigentlich gut
    bedient fühlen – es vielleicht sogar goutieren. Aber wie
    gesagt … s.o.

  • Die Ausführungsverordnung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW wurde geändert; der WDR ist ab 1.1.24 „Besondere Vollstreckungsbehörde“ in eigenen Angelegenheiten. Wurde eingeführt im Dezember 2021 und sollte spätestens ab 1.1.26 gelten, möglichst eher. Laut einem Runderlass aus Juni 23 gilt die Regel jetzt eben schon ab dem 1.1.24.

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