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Verfassungswidrig

Scholz droht nächste Blamage: Finanzgericht hat „ernstliche Zweifel“ an Grundsteuerreform

Der Druck auf die Ampel steigt. Bundeskanzler und Ex-Finanzminister Olaf Scholz arbeitete in der letzten Legislaturperiode federführend die Reform der Grundsteuer aus. Das Finanzgericht in Ludwigshafen meldet nun „ernstliche“ verfassungsrechtliche Bedenken an der Reform an.

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Der Ampel droht die nächste Blamage. 2018 wurde die Regelung zur Grundsteuer wegen zu alter Bewertungsmaßstäbe für verfassungswidrig erklärt. In der vergangenen Legislaturperiode wurde von dem damaligen Finanzminister und heutigen Bundeskanzler Olaf Scholz daraufhin eine Reform zur Grundsteuer ausgearbeitet, welche 2019 vom Parlament verabschiedet wurde. Das Finanzgericht in Rheinland-Pfalz hat nun erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform geäußert.

Dem vorausgegangen sind Eilanträge von zwei Immobilieneigentümern. Das zuständige Finanzgericht in Ludwigshafen entschied, dass die „angegriffenen Grundsteuerwertbescheide wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit auszusetzen“ sind. Die Entscheidung des Finanzgerichts hat jedoch keine allgemeingültige Wirkung und bezieht sich lediglich auf die zwei konkreten Sachverhalte.

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„Ernstliche Zweifel“ an „realitätsgerechter Bewertung“

Das Finanzgericht habe insbesondere „ernstliche Zweifel daran, dass die Regelungen des Bewertungsgesetzes überhaupt geeignet seien, eine realitäts- und relationsgerechte Grundstücksbewertung zu erreichen“. Die Richter kritisieren dabei vor allem den Berechnungsparameter des Bodenrichtwerts. Unter Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert für den Boden zu verstehen. Der zuständige 4. Senat des Finanzgerichts spricht von „Bedenken“ bezüglich „der für die Ermittlung der Bodenrichtwerte notwendigen Datengrundlage. Hier seien „in erheblichem Umfang Datenlücken zu befürchten“, so die zuständigen Richter.

Hierzu erklärt der Augsburger Juraprofessor Georg Kirchhof, Sohn des ehemaligen Verfassungsrichters Paul Kirchhof, gegenüber dem Handelsblatt: „Diese Werte sind – wie der Name schon sagt – reine Richtwerte und daher für die Bemessung einer Steuer zu ungenau.“ Die Richter halten es für geboten, dass Steuerpflichtige „einen unter dem typisierten Grundsteuerwert liegenden Wert ihres Grundstücks nachweisen“ können.

SPD-Finanzministerium hält Grundsteuerreform dennoch für verfassungsgemäß

Das Finanzgericht in Ludwigshafen betont, dass mit ihrem Entscheid keine „abschließende Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Bewertungsregeln verbunden“ sei. Wegen der grundsätzlichen verfassungsmäßigen Bedeutung erklärt das Finanzgericht jedoch auch eine Klage beim Bundesfinanzhof für zulässig. Das SPD-geführte Finanzministerium in Rheinland-Pfalz prüfe derzeit noch, ob man Klage einreichen wolle. Gegenüber dem Handelsblatt erklärte jedoch eine Sprecherin des Finanzministeriums: „Wir sind von der Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells überzeugt.“

Die Grundsteuerreform soll ab 2025 in elf Bundesländern greifen. Die jeweiligen Landesfinanzämter müssen insgesamt den Wert von 36 Millionen Häusern und Gebäuden neu bewerten. In der Bevölkerung hat sich bereits großer Unmut über die Grundsteuerreform breit gemacht. Allein in Brandenburg wurden 185.000 und in Sachsen sogar über 420.000 Einsprüche gegen Grundsteuerwertbescheide eingereicht.

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