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NRW

Scharia-Recht als Grund für Vergewaltigung: 33-jähriger Marokkaner verurteilt

Das Landgericht Arnsberg hat einen 33-jährigen Marokkaner wegen Vergewaltigung, Misshandlung und Bedrohung seiner schwangeren Ex-Partnerin zu acht Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt. Seine Verteidigung basierte auf der Scharia als Rechtfertigung für die Tat.

Von

Landgericht Arnsberg

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Das Landgericht Arnsberg, in Nordrhein-Westfalen, hat den 33-jährigen Mokhtar B. zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sieben Monaten verurteilt. Der Marokkaner wurde schuldig gesprochen, seine schwangere Ex-Partnerin mehrfach vergewaltigt, misshandelt und bedroht zu haben. Besonders schockierend: Einige der Übergriffe fanden in aller Öffentlichkeit statt, unter anderem im Stadtpark von Soest. Der Prozess enthüllte nicht nur die brutalen Taten, sondern offenbarte auch die verstörende Verteidigungsstrategie des Angeklagten.

Mokhtar B. versuchte während des Verfahrens, seine Taten mit der Scharia, dem islamischen Recht, zu rechtfertigen. Er behauptete, seine Ehre sei verletzt worden, was ihm das Recht gegeben habe, Gewalt anzuwenden. Dieser Versuch, religiöse Normen als Rechtfertigung für kriminelles Verhalten zu nutzen, wurde vom Gericht jedoch strikt zurückgewiesen. Der Vorsitzende Richter Petja Pagel machte deutlich, dass das Verhalten des Angeklagten nichts mit Ehre zu tun habe, sondern vielmehr von toxischer Kontrolle und Gewalt geprägt sei.

Schläge, Drohungen mit einem Springmesser, Nötigungen und Vergewaltigungen gehörten zu den Taten, die Mokhtar B. begangen hatte. Besonders gravierend war die völlige Missachtung von Unrechtsbewusstsein. Während der gesamten Verhandlung zeigte der Angeklagte kaum Emotionen. Selbst als das Urteil gesprochen wurde, blieb er regungslos und gähnte mehrfach.

Das Gericht erkannte allerdings an, dass Mokhtar B. bei einigen der Taten unter Drogeneinfluss stand. Diese Substanzen hätten zu Wahnvorstellungen geführt, wonach seine Partnerin ihn betrogen hätte, was seine Gewaltbereitschaft verstärkte. In diesem Zusammenhang wurde ihm eine verminderte Schuldfähigkeit zugesprochen.

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Die Staatsanwaltschaft hatte eine härtere Strafe gefordert – zehn Jahre Haft sowie eine anschließende Sicherungsverwahrung, um die Gesellschaft langfristig vor Mokhtar B. zu schützen. Diese Forderung lehnte das Gericht jedoch ab. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des Angeklagten kündigte an, eine Revision zu prüfen, um das Urteil auf mögliche Rechtsfehler hin zu untersuchen. Er hatte für eine deutlich mildere Strafe von viereinhalb Jahren plädiert.

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50 Kommentare

  • Was macht er noch in Deutschland?

    • Weiter auf Staatskosten leben. Jeder Gefängnistag kostet über 200€.

      • Über 620 tausend + bei vollem Absitzen. Darüber hinaus Verfahrenskosten + etc..

        Vielleicht, möglich, wahrscheinlich (?) nach 1,5/2 Jahren wieder auf der Bahn. Dann wird erstmal in Marokko Urlaub gemacht.

        Dann wird er sich ein neues Betätigungsfeld nach seinen Neigungen suchen.

        9
    • Wenn das Kind („…schwangeren Ex-Partnerin..“) von ihm ist, dann wird er für immer hier bleiben dürfen. Das Vergewaltigungsopfer sollte jetzt schon mal eine neue Identität beantragen.

    • Ganz ruhig bleiben und durch die Hose atmen: Wir haben tatsächlich eine galoppierende Islamisierung des öffentlichen Raumes, aber privatrechtliche Schiedsgerichte gehören gerade nicht dazu. Die Leute können sich genausogut auf einen sibirischen Schamanen als Schiedsrichter einigen oder auf einen Wettkampf im Kugelstoßen zur Entscheidung von Ansprüchen. Und das war schon immer so, seitdem es das BGB gibt (1900).

      • Friedensrichter sind keine privaten Schiedsgerichte, denn letztere werden nur im Rahmen eines Vertrags tätig. Wie sagte Severus Snape… „Differenzieren zu können ist wichtig, Harry!“

        2
    • 🤮🤮🤮🤮🤮

    • Seine Haftstrafe absitzen, um danach hoffentlich abgeschoben zu werden.
      Ersteres ist leider ein notwendiges Übel.
      Würde man ihn jetzt abschieben, so wäre keinesfalls sichergestellt, dass er dort „in der Heimat“ ebenfalls ins Gefängnis kommt. Ggf. wäre seine Tat nach der Scharia gar kein Straftat. Man weiß es nicht.
      Und eh man sich versieht, sitzt er wieder in einem Boot Richtung Europa.

  • Was habe ich noch nie verstanden, warum sind Alkohol und Drogen für milderne Umstände verantwortlich?

    • Das verstehe ich auch nicht. Wenn ich besoffen Auto fahre und dabei jemand zu Schaden kommt, gibt es keinen Rabatt, sondern eher eine Strafverschärfung.

      • Diese Unterscheidung hat sich mir bisher auch nicht erschlossen.

        Ich vermute aber, dass es einen Unterschied ergibt, ob ich als alkoholisiierter Fußgänger unterwegs bin und anderen Leuten schade, oder ein Fahrzeug führe. Kinetische Energie, Masse, Schadensmaximierung.
        Dabei fahren manche Leute auch sogar bewusst in Menschenmengen, ohne Alkohol im Blut.

        Wie man es dreht und wendet .. 😉

        7
      • Gebe Ihnen recht.

        Es gibt da einen §,
        der heißt so in etwa !!!

        *vorsätzliche Trunkenheit*.
        Das ist dann strafbar.

        Ich nehme an, ab einem gewissen Promillewert tritt dann diese Straftat ein.

        Ich gebe Ihnen aber recht, denn so Mancher nimmt Drogen, Alkohol, um dann gewisse Straftaten zu begehen.

        4
    • Nur nicht beim Autofahren

    • Was sieht die Scharia bei Drogen- und Alkoholgenuß vor ?
      Will er die dann auch noch ?
      Unsere Richter sind alle etwas dümmlich, sonst hätte er ihn danach gefragt.

      • Entweder ungebildet od. dumm aber auf jeden Fall weltfremd. Hier hätte der Koran und seine Auslegungen in den Prozess eingeführt werden sollen, damit dem Hrn. Richter ein Licht aufgeht.
        Wenn diese lasche Bestrafung so weitergeht können wir gleich die Scharia einführen, da wäre die Bestrafung für Suff u. Rauschgift evtl. schärfer.

        4
    • Es gab Zeiten, da hielt die Oberschicht den (teuren) Suff für ihr Privileg. Siehe die Beschreibungen in Heinrich Manns „Untertan“ und Domelas „Falschem Prinzen“, die realexistierende kaiserliche „Schaumweinsteuer“ etc.; auch noch der hier hochgeachtete FJS war mit ähnlicher Regelmäßigkeit „voll“ wie der Kurfürst Friedrich im Studentenlied.
      Und Kokain wird auch heute noch als „die Droge der Reichen und Schönen“ verniedlicht.

    • Nicht für Weiße.

      • doch

        tatsächlich.
        Ist generell strafmildernd.

        ist schon ewig so.

        -1
    • Zumal seine Scharia ihm den Genuss ausdrücklich verbietet.

  • Mokhtar B. irrt nicht. Als mit Geburt in den Islam geborener derart Gläubiger ohne Ausgang aus der Ideologie bis zu seinem Tod hat er sich alleine an die Gesetze seines Gottes zu halten. Und da ist nun mal solcher Umgang mit Frauen fixiert. Bis zum Ende aller Tage.
    Wie sie mit uns als in ihren Augen Ungläubigen, auch Kafire oder Dhimmis genannt, zu verfahren haben, ist dort auch hinterlassen.

    Man kann annehmen, dass auch unseren Politiker das bereits 2015, bei der Grenzöffnung für solche, mehr als bekannt war.
    Und jeden Tag kommen mehr davon, immer mehr.

    • Richtig. Die Merkel-Regierung wollte und die Ampel will das so. Die wollen immer mehr Muslime hier und uns möglichst zermürben.

    • Danke, Luise. 🌸

    • Ne das war denen nicht bekannt. Die Politker kennen nurden Koran version wo der Soziopathisch Hauptdarsteller noch einfacher Prediger und Geistlicher war. Die Version 1 ist noch weltoffener und harmloser. Erst „version 2“ als er später kriegsherr und politker war ist die version die in den Islamischen Familien, Häusern und Schulen gelehrt wird.

      Auf Version 1 hat sich KGE gefreut. Die Realität sticht den Deutschen aber mit Version 2 in den Rücken.

  • Nach dem Knast DIREKT in sein Heimtland, wo er „Schariahkonform“ so leben kann, wie er daß bei uns tat. Mal sehen, ob die ihn dort auch mit „Bürgergeld“ ua. Wohltaten behandeln?

    • Nach? NEIN Vor dem Knast Ticket in sein Heimatland und dirt direkt in den knast. Die Strafe darf er schön dort absitzen. Marokko ist ein sicheres Land und kein (Bürger)kriegsgebiet. Er ist einzig und allein ein Wirtschaftsflüchtling in unser sozialsystem und mehr nicht.

    • Na also wird das dem nicht nachgeschickt ? Frag mal Baerbock.

    • Wenn das Kind von ihm ist, wird er immer hier bleiben dürfen.

  • Das Drogeneinfluss, Alkoholeinfluss ständig zu einer verminderten Schuld führt ist für mich absolut unverständlich. Hat sich diese Person die Drogen bewusst selbst zugeführt, sollte es strafverschärfend sein und nicht strafmindernd.

    • So sehe ich das auch, denn die Konsequenz ist: Wenn jemand eine Straftat plant, nimmt er vorher etwas zu sich, um eine strafmindernde Wirkung zu erzielen.

  • Das ist jetzt kein Scherz. Ich kenne einen zum Islam konvertierten Deutschen im fortgeschrittenen Alter.
    Er bezieht sich auf den Islam und ist der Meinung: „Wenn ich irgendeinen Dieb in meinem Kleingarten erwische, dann hacke ich dem die Finger ab!“

    Gruselig.. was in deren Köpfen vorgeht.

    • Die Harris hat ja auch ne Knarre und will Einbrecher erschießen.
      Gleichzeitig will sie ein verschärftes Waffenrecht für Amerikaner.
      Gagaesk !

      • Linke sind eh die ambivalentesten Menschen, welche ich bisher erfahren musste.

        3
    • Na, da hat er ja die Chance auf einen Glaubensbruder zu treffen. Der schiebt im dann dreissig Zentimeter Stahl in den Ranzen.

  • „Dieser Versuch, religiöse Normen als Rechtfertigung für kriminelles Verhalten zu nutzen, wurde vom Gericht jedoch strikt zurückgewiesen.“ Das ist neu und interessant. Bislang galt doch die (absurde) Interpretation, dass die Religionsfreiheit nach GG jedes noch so asoziale Verhalten legitimierte, soweit es irgendwie religiös wäre?

  • Na, bald hat man bei einer solchen Tat ja wenigstens keinen „Migrationshintergrund“ mehr und kann nicht bös diskriminiert werden von den Mitbürgern.
    Was mir aber generell nie einleuchtet, ist, dass Drogen oder Alkohol eine verminderte Schuldfähigkeit begründen. Das heißt ja, wenn ich etwas plane, ist es vernünftig, sich vorher halb unzurechnungsfähig zu machen.

    • Der Glaubenshintergrund lässt sich von solchen allerdings nicht abstreifen. Sollten sie sich abwenden, sind sie des Todes. Und die Gemeinschaft der Gläubigen ist aufgerufen, das Urteil zu vollstrecken – siehe Rushdie, auf den auch noch Kopfgeld ausgesetzt ist.

  • Sure 2:223
    „Eure Frauen sind euch ein Acker; so naht eurem Acker, wann und wie ihr wollt“

    • Die Frau als Acker, wie romantisch.

      und der Mann pflügt…. 🤮

  • Das Ausweisen nach der Haft nicht Vergessen.

  • Der Angeklagte beruft sich auf das Recht der Sharia. Nun muss man wissen, dass die Sharia sowohl Alkohol wie auch Drogen verbietet. Das hätte sogar ein Grund für eine Strafverschärfung vom Gericht berücksichtigt werden müssen.

  • Nun, obwohl die Moderation das nicht schätzt:

    Wir haben mit den Kreuzzügen zu spät begonnen und zu früh wieder aufgehört.

    Die Kriege, die den Juden seit 1949 aufgezwungen werden, beweisen die Richtigkeit dieser Aussage.

  • Die westlichen Gesellschaften werden mit ihrer milden Justiz niemals mit dieser Brutalität und dieser Form von Dominanz fertig werden. Wir brauchen einen kompletten Reset unserer Gesellschaftsstruktur der alle Möglichkeiten, der Bestrafung in Betracht zieht. Archaische Verbrechen benötigen eine eben solche Antwort.

  • Der gehört weg aus Deutschland.Zum kotzen diese Richter…

  • Wieso denn jetzt vermindert schuldfähig? Im Prozess hat er doch seine Taten mit klarem Kopf mit der Scharia gerechtfertigt. Oder war er da auch zugedröhnt?

  • Raus mit diesem Abschaum

  • Immerhin hat dieser Richter ein strenges Urteil gesprochen – man ist positiv überrascht. Wenn man allerdings von vielen anderen Richtersprüchen liest, kann man nur staunen. Eine zweijährige Bewährungsstrafe für einen erwachsenen Afghanen, der eine behinderte 11-Jährige!! vergewaltigt hatte, sein 19-jähriger afghan Kumpel kam mit Null-Strafe davon, da er behauptet hatte, nichts von der Minderjährigkeit des Opfers gewusst zu haben – so geschehen in Niedersachsen vor 2 -3 Jahren. Man fasst sich an den Kopf!
    Oder das milde Urteil für Remno-Clan-Mitglieder, nachdem sie einige der Schmuckstücke aus ihrer Beute im Grünen Gewölbe stark beschädigt zurückgegeben hatten!

  • Dieser Kerl gehört lebenslang weggesperrt, hier oder in Marokko. Wenn wir nicht endlich mal die volle Härte unseres Rechtsstaates durchsetzen, tanzen die uns auf der Nase rum. Und wie war das mit Alkohol, Drogen und Islam? Ich dachte immer das sei dort verboten. Mildrrnee Umstande deswegen ist doch Quatsch, keiner wird gezwungen, dass zu sich zu nehmen.

  • Diese Ehre Gerede ist wirklich zu brechen… Tun auf Ehre und saufen sich die Hucke voll, vergewaltigen und reden einen Unsinn von Ehre.
    Aber wir werden ja alle besser durch die Teils mittelalterlich Ansichten.

  • 🤮🤮🤮

  • „Der Verteidiger des Angeklagten kündigte an, eine Revision zu prüfen, um das Urteil auf mögliche Rechtsfehler hin zu untersuchen. Er hatte für eine deutlich mildere Strafe von viereinhalb Jahren plädiert.“
    Richtig so! Denn Gewalt ist auch immer ein Hilferuf!
    Oder er hat sich auf einen falschen Teil der Sharia berufen.
    11. Oktober 2018, Co-Vorsitzender*In der Grünen, Omid Nouripour:
    „Es sind ganz viele Arten von Scharia unterwegs. Unser Job hier ist es, dafür zu sorgen, dass die Teile, die mit dem Grundgesetz vereinbar sind, auch angewendet werden können, und die nicht, die eben nicht.“

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