NRW
Scharia-Recht als Grund für Vergewaltigung: 33-jähriger Marokkaner verurteilt
Das Landgericht Arnsberg hat einen 33-jährigen Marokkaner wegen Vergewaltigung, Misshandlung und Bedrohung seiner schwangeren Ex-Partnerin zu acht Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt. Seine Verteidigung basierte auf der Scharia als Rechtfertigung für die Tat.
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Das Landgericht Arnsberg, in Nordrhein-Westfalen, hat den 33-jährigen Mokhtar B. zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sieben Monaten verurteilt. Der Marokkaner wurde schuldig gesprochen, seine schwangere Ex-Partnerin mehrfach vergewaltigt, misshandelt und bedroht zu haben. Besonders schockierend: Einige der Übergriffe fanden in aller Öffentlichkeit statt, unter anderem im Stadtpark von Soest. Der Prozess enthüllte nicht nur die brutalen Taten, sondern offenbarte auch die verstörende Verteidigungsstrategie des Angeklagten.
Mokhtar B. versuchte während des Verfahrens, seine Taten mit der Scharia, dem islamischen Recht, zu rechtfertigen. Er behauptete, seine Ehre sei verletzt worden, was ihm das Recht gegeben habe, Gewalt anzuwenden. Dieser Versuch, religiöse Normen als Rechtfertigung für kriminelles Verhalten zu nutzen, wurde vom Gericht jedoch strikt zurückgewiesen. Der Vorsitzende Richter Petja Pagel machte deutlich, dass das Verhalten des Angeklagten nichts mit Ehre zu tun habe, sondern vielmehr von toxischer Kontrolle und Gewalt geprägt sei.
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Schläge, Drohungen mit einem Springmesser, Nötigungen und Vergewaltigungen gehörten zu den Taten, die Mokhtar B. begangen hatte. Besonders gravierend war die völlige Missachtung von Unrechtsbewusstsein. Während der gesamten Verhandlung zeigte der Angeklagte kaum Emotionen. Selbst als das Urteil gesprochen wurde, blieb er regungslos und gähnte mehrfach.
Das Gericht erkannte allerdings an, dass Mokhtar B. bei einigen der Taten unter Drogeneinfluss stand. Diese Substanzen hätten zu Wahnvorstellungen geführt, wonach seine Partnerin ihn betrogen hätte, was seine Gewaltbereitschaft verstärkte. In diesem Zusammenhang wurde ihm eine verminderte Schuldfähigkeit zugesprochen.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine härtere Strafe gefordert – zehn Jahre Haft sowie eine anschließende Sicherungsverwahrung, um die Gesellschaft langfristig vor Mokhtar B. zu schützen. Diese Forderung lehnte das Gericht jedoch ab. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des Angeklagten kündigte an, eine Revision zu prüfen, um das Urteil auf mögliche Rechtsfehler hin zu untersuchen. Er hatte für eine deutlich mildere Strafe von viereinhalb Jahren plädiert.
Was macht er noch in Deutschland?
Mokhtar B. irrt nicht. Als mit Geburt in den Islam geborener derart Gläubiger ohne Ausgang aus der Ideologie bis zu seinem Tod hat er sich alleine an die Gesetze seines Gottes zu halten. Und da ist nun mal solcher Umgang mit Frauen fixiert. Bis zum Ende aller Tage.
Wie sie mit uns als in ihren Augen Ungläubigen, auch Kafire oder Dhimmis genannt, zu verfahren haben, ist dort auch hinterlassen.
Man kann annehmen, dass auch unseren Politiker das bereits 2015, bei der Grenzöffnung für solche, mehr als bekannt war.
Und jeden Tag kommen mehr davon, immer mehr.
Was habe ich noch nie verstanden, warum sind Alkohol und Drogen für milderne Umstände verantwortlich?
Nach dem Knast DIREKT in sein Heimtland, wo er „Schariahkonform“ so leben kann, wie er daß bei uns tat. Mal sehen, ob die ihn dort auch mit „Bürgergeld“ ua. Wohltaten behandeln?
Das Drogeneinfluss, Alkoholeinfluss ständig zu einer verminderten Schuld führt ist für mich absolut unverständlich. Hat sich diese Person die Drogen bewusst selbst zugeführt, sollte es strafverschärfend sein und nicht strafmindernd.
Das ist jetzt kein Scherz. Ich kenne einen zum Islam konvertierten Deutschen im fortgeschrittenen Alter.
Er bezieht sich auf den Islam und ist der Meinung: „Wenn ich irgendeinen Dieb in meinem Kleingarten erwische, dann hacke ich dem die Finger ab!“
Gruselig.. was in deren Köpfen vorgeht.
„Dieser Versuch, religiöse Normen als Rechtfertigung für kriminelles Verhalten zu nutzen, wurde vom Gericht jedoch strikt zurückgewiesen.“ Das ist neu und interessant. Bislang galt doch die (absurde) Interpretation, dass die Religionsfreiheit nach GG jedes noch so asoziale Verhalten legitimierte, soweit es irgendwie religiös wäre?