NRW
Scharia-Recht als Grund für Vergewaltigung: 33-jähriger Marokkaner verurteilt
Das Landgericht Arnsberg hat einen 33-jährigen Marokkaner wegen Vergewaltigung, Misshandlung und Bedrohung seiner schwangeren Ex-Partnerin zu acht Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt. Seine Verteidigung basierte auf der Scharia als Rechtfertigung für die Tat.
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Das Landgericht Arnsberg, in Nordrhein-Westfalen, hat den 33-jährigen Mokhtar B. zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sieben Monaten verurteilt. Der Marokkaner wurde schuldig gesprochen, seine schwangere Ex-Partnerin mehrfach vergewaltigt, misshandelt und bedroht zu haben. Besonders schockierend: Einige der Übergriffe fanden in aller Öffentlichkeit statt, unter anderem im Stadtpark von Soest. Der Prozess enthüllte nicht nur die brutalen Taten, sondern offenbarte auch die verstörende Verteidigungsstrategie des Angeklagten.
Mokhtar B. versuchte während des Verfahrens, seine Taten mit der Scharia, dem islamischen Recht, zu rechtfertigen. Er behauptete, seine Ehre sei verletzt worden, was ihm das Recht gegeben habe, Gewalt anzuwenden. Dieser Versuch, religiöse Normen als Rechtfertigung für kriminelles Verhalten zu nutzen, wurde vom Gericht jedoch strikt zurückgewiesen. Der Vorsitzende Richter Petja Pagel machte deutlich, dass das Verhalten des Angeklagten nichts mit Ehre zu tun habe, sondern vielmehr von toxischer Kontrolle und Gewalt geprägt sei.
Schläge, Drohungen mit einem Springmesser, Nötigungen und Vergewaltigungen gehörten zu den Taten, die Mokhtar B. begangen hatte. Besonders gravierend war die völlige Missachtung von Unrechtsbewusstsein. Während der gesamten Verhandlung zeigte der Angeklagte kaum Emotionen. Selbst als das Urteil gesprochen wurde, blieb er regungslos und gähnte mehrfach.
Das Gericht erkannte allerdings an, dass Mokhtar B. bei einigen der Taten unter Drogeneinfluss stand. Diese Substanzen hätten zu Wahnvorstellungen geführt, wonach seine Partnerin ihn betrogen hätte, was seine Gewaltbereitschaft verstärkte. In diesem Zusammenhang wurde ihm eine verminderte Schuldfähigkeit zugesprochen.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine härtere Strafe gefordert – zehn Jahre Haft sowie eine anschließende Sicherungsverwahrung, um die Gesellschaft langfristig vor Mokhtar B. zu schützen. Diese Forderung lehnte das Gericht jedoch ab. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des Angeklagten kündigte an, eine Revision zu prüfen, um das Urteil auf mögliche Rechtsfehler hin zu untersuchen. Er hatte für eine deutlich mildere Strafe von viereinhalb Jahren plädiert.
Was macht er noch in Deutschland?
Mokhtar B. irrt nicht. Als mit Geburt in den Islam geborener derart Gläubiger ohne Ausgang aus der Ideologie bis zu seinem Tod hat er sich alleine an die Gesetze seines Gottes zu halten. Und da ist nun mal solcher Umgang mit Frauen fixiert. Bis zum Ende aller Tage.
Wie sie mit uns als in ihren Augen Ungläubigen, auch Kafire oder Dhimmis genannt, zu verfahren haben, ist dort auch hinterlassen.
Man kann annehmen, dass auch unseren Politiker das bereits 2015, bei der Grenzöffnung für solche, mehr als bekannt war.
Und jeden Tag kommen mehr davon, immer mehr.
Was habe ich noch nie verstanden, warum sind Alkohol und Drogen für milderne Umstände verantwortlich?
Nach dem Knast DIREKT in sein Heimtland, wo er „Schariahkonform“ so leben kann, wie er daß bei uns tat. Mal sehen, ob die ihn dort auch mit „Bürgergeld“ ua. Wohltaten behandeln?
Das Drogeneinfluss, Alkoholeinfluss ständig zu einer verminderten Schuld führt ist für mich absolut unverständlich. Hat sich diese Person die Drogen bewusst selbst zugeführt, sollte es strafverschärfend sein und nicht strafmindernd.
Das ist jetzt kein Scherz. Ich kenne einen zum Islam konvertierten Deutschen im fortgeschrittenen Alter.
Er bezieht sich auf den Islam und ist der Meinung: „Wenn ich irgendeinen Dieb in meinem Kleingarten erwische, dann hacke ich dem die Finger ab!“
Gruselig.. was in deren Köpfen vorgeht.
„Dieser Versuch, religiöse Normen als Rechtfertigung für kriminelles Verhalten zu nutzen, wurde vom Gericht jedoch strikt zurückgewiesen.“ Das ist neu und interessant. Bislang galt doch die (absurde) Interpretation, dass die Religionsfreiheit nach GG jedes noch so asoziale Verhalten legitimierte, soweit es irgendwie religiös wäre?
Na, bald hat man bei einer solchen Tat ja wenigstens keinen „Migrationshintergrund“ mehr und kann nicht bös diskriminiert werden von den Mitbürgern.
Was mir aber generell nie einleuchtet, ist, dass Drogen oder Alkohol eine verminderte Schuldfähigkeit begründen. Das heißt ja, wenn ich etwas plane, ist es vernünftig, sich vorher halb unzurechnungsfähig zu machen.
Sure 2:223
„Eure Frauen sind euch ein Acker; so naht eurem Acker, wann und wie ihr wollt“
Das Ausweisen nach der Haft nicht Vergessen.
Der Angeklagte beruft sich auf das Recht der Sharia. Nun muss man wissen, dass die Sharia sowohl Alkohol wie auch Drogen verbietet. Das hätte sogar ein Grund für eine Strafverschärfung vom Gericht berücksichtigt werden müssen.
Nun, obwohl die Moderation das nicht schätzt:
Wir haben mit den Kreuzzügen zu spät begonnen und zu früh wieder aufgehört.
Die Kriege, die den Juden seit 1949 aufgezwungen werden, beweisen die Richtigkeit dieser Aussage.
Läuft !!!!!
https://www.focus.de/politik/deutschland/spd-politiker-will-scharia-gerichte-in-deutschland-islamisches-recht_id_2420859.html
Die westlichen Gesellschaften werden mit ihrer milden Justiz niemals mit dieser Brutalität und dieser Form von Dominanz fertig werden. Wir brauchen einen kompletten Reset unserer Gesellschaftsstruktur der alle Möglichkeiten, der Bestrafung in Betracht zieht. Archaische Verbrechen benötigen eine eben solche Antwort.
Wieso denn jetzt vermindert schuldfähig? Im Prozess hat er doch seine Taten mit klarem Kopf mit der Scharia gerechtfertigt. Oder war er da auch zugedröhnt?
Der gehört weg aus Deutschland.Zum kotzen diese Richter…
Och Gottchen, mal wieder zu feige die Wahrheit zu zu lassen ?
Wallah . . .
https://www.focus.de/politik/deutschland/spd-politiker-will-scharia-gerichte-in-deutschland-islamisches-recht_id_2420859.html
Raus mit diesem Abschaum
Immerhin hat dieser Richter ein strenges Urteil gesprochen – man ist positiv überrascht. Wenn man allerdings von vielen anderen Richtersprüchen liest, kann man nur staunen. Eine zweijährige Bewährungsstrafe für einen erwachsenen Afghanen, der eine behinderte 11-Jährige!! vergewaltigt hatte, sein 19-jähriger afghan Kumpel kam mit Null-Strafe davon, da er behauptet hatte, nichts von der Minderjährigkeit des Opfers gewusst zu haben – so geschehen in Niedersachsen vor 2 -3 Jahren. Man fasst sich an den Kopf!
Oder das milde Urteil für Remno-Clan-Mitglieder, nachdem sie einige der Schmuckstücke aus ihrer Beute im Grünen Gewölbe stark beschädigt zurückgegeben hatten!
Diese Ehre Gerede ist wirklich zu brechen… Tun auf Ehre und saufen sich die Hucke voll, vergewaltigen und reden einen Unsinn von Ehre.
Aber wir werden ja alle besser durch die Teils mittelalterlich Ansichten.
Dieser Kerl gehört lebenslang weggesperrt, hier oder in Marokko. Wenn wir nicht endlich mal die volle Härte unseres Rechtsstaates durchsetzen, tanzen die uns auf der Nase rum. Und wie war das mit Alkohol, Drogen und Islam? Ich dachte immer das sei dort verboten. Mildrrnee Umstande deswegen ist doch Quatsch, keiner wird gezwungen, dass zu sich zu nehmen.
„Der Verteidiger des Angeklagten kündigte an, eine Revision zu prüfen, um das Urteil auf mögliche Rechtsfehler hin zu untersuchen. Er hatte für eine deutlich mildere Strafe von viereinhalb Jahren plädiert.“
Richtig so! Denn Gewalt ist auch immer ein Hilferuf!
Oder er hat sich auf einen falschen Teil der Sharia berufen.
11. Oktober 2018, Co-Vorsitzender*In der Grünen, Omid Nouripour:
„Es sind ganz viele Arten von Scharia unterwegs. Unser Job hier ist es, dafür zu sorgen, dass die Teile, die mit dem Grundgesetz vereinbar sind, auch angewendet werden können, und die nicht, die eben nicht.“