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NRW

Scharia-Recht als Grund für Vergewaltigung: 33-jähriger Marokkaner verurteilt

Das Landgericht Arnsberg hat einen 33-jährigen Marokkaner wegen Vergewaltigung, Misshandlung und Bedrohung seiner schwangeren Ex-Partnerin zu acht Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt. Seine Verteidigung basierte auf der Scharia als Rechtfertigung für die Tat.

Von

Landgericht Arnsberg

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Das Landgericht Arnsberg, in Nordrhein-Westfalen, hat den 33-jährigen Mokhtar B. zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sieben Monaten verurteilt. Der Marokkaner wurde schuldig gesprochen, seine schwangere Ex-Partnerin mehrfach vergewaltigt, misshandelt und bedroht zu haben. Besonders schockierend: Einige der Übergriffe fanden in aller Öffentlichkeit statt, unter anderem im Stadtpark von Soest. Der Prozess enthüllte nicht nur die brutalen Taten, sondern offenbarte auch die verstörende Verteidigungsstrategie des Angeklagten.

Mokhtar B. versuchte während des Verfahrens, seine Taten mit der Scharia, dem islamischen Recht, zu rechtfertigen. Er behauptete, seine Ehre sei verletzt worden, was ihm das Recht gegeben habe, Gewalt anzuwenden. Dieser Versuch, religiöse Normen als Rechtfertigung für kriminelles Verhalten zu nutzen, wurde vom Gericht jedoch strikt zurückgewiesen. Der Vorsitzende Richter Petja Pagel machte deutlich, dass das Verhalten des Angeklagten nichts mit Ehre zu tun habe, sondern vielmehr von toxischer Kontrolle und Gewalt geprägt sei.

Schläge, Drohungen mit einem Springmesser, Nötigungen und Vergewaltigungen gehörten zu den Taten, die Mokhtar B. begangen hatte. Besonders gravierend war die völlige Missachtung von Unrechtsbewusstsein. Während der gesamten Verhandlung zeigte der Angeklagte kaum Emotionen. Selbst als das Urteil gesprochen wurde, blieb er regungslos und gähnte mehrfach.

Das Gericht erkannte allerdings an, dass Mokhtar B. bei einigen der Taten unter Drogeneinfluss stand. Diese Substanzen hätten zu Wahnvorstellungen geführt, wonach seine Partnerin ihn betrogen hätte, was seine Gewaltbereitschaft verstärkte. In diesem Zusammenhang wurde ihm eine verminderte Schuldfähigkeit zugesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine härtere Strafe gefordert – zehn Jahre Haft sowie eine anschließende Sicherungsverwahrung, um die Gesellschaft langfristig vor Mokhtar B. zu schützen. Diese Forderung lehnte das Gericht jedoch ab. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des Angeklagten kündigte an, eine Revision zu prüfen, um das Urteil auf mögliche Rechtsfehler hin zu untersuchen. Er hatte für eine deutlich mildere Strafe von viereinhalb Jahren plädiert.

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