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PR über Ermittlungserfolg

Samidoun- und Hamas-Verbot: Faesers großer PR-Fehlgriff

Das Innenministerium hat Samidoun und Hamas verboten - und verlässt sich dabei auf die Landespolizeien. Die allerdings haben davon aus der Presse erfahren. Gleichzeitig muss das Ministerium gegenüber Apollo News einräumen: Grund für die verfrühte Verkündung des Verbots waren PR-Motive.

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Vier Wochen nach der großen Ankündigung von Bundeskanzler Scholz, das radikale Pro-Palästina-Netzwerk „Samidoun“ und die Hamas verbieten zu wollen, ist das Verbot jetzt offiziell geworden. Doch effektiv passiert ist dennoch wenig. Gegenüber Apollo News erklärt das Bundesinnenministerium: „Das heutige Vereinsverbot untersagt jede Fortführung der Vereinsaktivität durch die bisherigen Mitglieder und jede Aktivität Dritter zugunsten des verbotenen Vereins. Verstöße hiergegen sind Straftaten nach § 20 Vereinsgesetz bzw. nach § 85 StGB. Da es sich bei den Straftatbeständen des Vereinsgesetzes bzw. StGB um Offizialdelikte handelt, müssen auch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Länder gegen jede entsprechende Aktivität vorgehen.“

Man verlässt sich also auf die Länder – die allerdings wissen davon gar nichts. Das Landesinnenministerum in Brandenburg kritisiert den Ablauf des Verbots. „Antisemitismus und Terrorverherrlichung haben keinen Platz in Deutschland“, sagte Michael Stübgen (CDU) der Bild. Die Organisationen zu verbieten war „notwendig und überfällig.“ Doch den Ländern sind bei der Umsetzung des Verbots die Hände gebunden. „Uns liegt keine Verbotsverfügung vor“, erklärte man in Brandenburg der Bild. Vom Verbot erfuhr man aus der Presse.

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Ministerium gesteht ein: Beweggrund für Verbotsausspruch war öffentliche Wirkung

Gleichzeitig wirft die Methode der ewigen Ankündigungen erhebliche Fragen auf – schließlich konnten die betroffenen Organisationen sich in der Zwischenzeit seelenruhig umorganisieren, hätten sogar die Möglichkeit gehabt, Beweise etc. zu vernichten und Infrastruktur in andere Organisationen zu retten. Das Ministerium erklärt gegenüber Apollo News: „Die Bundesregierung äußert sich in aller Regel nicht vorab zu etwaigen Vereinsverboten. Dieser konkrete Fall bildet eine atypische Ausnahme. Er ist vor dem spezifischen Hintergrund einer weltpolitischen Ausnahmesituation zu sehen und der damit verbundenen Notwendigkeit, die Solidarität der Bundesregierung mit Israel kurzfristig durch das Aufzeigen intendierter konkreter Maßnahmen gegen diejenigen, welche das Existenzrecht Israels in Frage stellen und Terror gegen die israelische Bevölkerung gutheißen, auch öffentlich zu verdeutlichen.“

Das Ministerium gesteht also ein, dass es sich bei der Verbots-Ankündigung lediglich um PR handelte, um Zeichensetzen. Ob das Zeichen allerdings primär die Solidarität der Bundesrepublik verdeutlichen oder der Profilierung der Regierung dienen sollte, darüber kann man sicherlich streiten. Faktisch war die Bundesregierung nicht in der Lage schnell zu reagieren und hat dann einfach versucht den Anschein zu erwecken, als könnte sie. Aus ermittlungstaktischer Sicht ist das ewige PR-Gebaren allerdings absolut kontraproduktiv.

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