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ZDF-Sendung

Richter wirft Jan Böhmermann „schlampige Recherche“ zu Ex-BSI-Chef Schönbohm vor

Der frühere Cyberabwehr-Chef Arne Schönbohm hat gegen eine Sendung von Jan Böhmermann geklagt. Darin wurde ihm unterstellt, Kontakte zum russischen Geheimdienst zu haben. Ein Richter bezeichnet Böhmermanns Recherche nun als „schlampig“.

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Der Richter bezeichnete Böhmermanns Recherche als „schlampig“. (IMAGO/Panama Pictures)

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Jan Böhmermann hatte in einer Folge seiner Sendung „Magazin Royale“ den Eindruck erweckt, dass der damalige Cyberabwehr-Chef Arne Schönbohm Kontakte zum russischen Geheimdienst gehabt haben soll. Er hatte ihn als „Cyberclown“ bezeichnet. Der ging dagegen vor Gericht. Das Oberlandesgericht München machte am Donnerstag deutlich, dass es sich bei der Sendung aus dem Jahr 2002 „bestenfalls“ um eine „schlampige Recherche“ handele, wie Welt berichtet.

Der Richter hatte dem ZDF und Schönbohm einen Vergleich vorgeschlagen. In einer vorherigen Instanz hatte das Landgericht München I entschieden, dass der Sender vier Aussagen über Schönbohm nicht weiter verbreiten darf. Ansonsten drohe eine Strafe von 250.000 Euro. Dagegen legte der Sender Berufung ein. Auch der frühere Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hatte Berufung eingelegt, weil seine Forderung nach einer Entschädigung abgelehnt worden war.

In der Argumentation machte der Richter deutlich, dass er dem Landgericht folgen werde. Auch er sieht die vier beanstandeten Aussagen nicht als satirische Zuspitzung, sondern als unwahre Tatsachenbehauptung an. Die Aussagen von Jan Böhmermann führten dazu, dass der BSI-Chef massiv in die öffentliche Kritik geriet und letztlich seinen Job verlor. Das Verwaltungsgericht Köln hatte die damalige Innenministerin Nancy Faeser dafür kritisiert, „dass die Beklagte ihrer Fürsorgepflicht nicht hinreichend nachgekommen ist, indem sie sich nicht stärker schützend vor den Kläger gestellt hat“.

Das Oberlandesgericht schlug vor, dass das ZDF die Aussagen zurückziehen solle und in einer Stellungnahme deutlich machen solle, dass man Arne Schönbohm keine Nähe zu russischen Geheimdiensten habe unterstellen wollen. Dadurch könnte der Ex-BSI-Chef sich rehabilitiert sehen, wenn zusätzlich die vier Aussagen unterbleiben. Eine Entscheidung wird für den 19. Mai erwartet.

Das ZDF hatte vor Gericht in einer niedrigeren Instanz argumentiert, dass man Arne Schönbohm nicht habe unterstellen wollen, bewusste Kontakte nach Russland zu haben. Stattdessen habe der frühere BSI-Chef selbst „unbewusste Kontakte“ zu „russischen Geheimdiensten“ nicht ausschließen können. In der Sendung habe man „in zulässiger Weise satirisch zugespitzte Kritik am Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und am Kläger als dessen damaligem Präsidenten geübt“.

mra

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46 Kommentare

  • Sollten Böhmermann und Co nicht auch für den Verdienstausfall aufkommen? Immerhin hat Schönbohm aufgrund der unsäglichen Sendung seinen Job verloren.

    • Das wäre in einem funktionierenden Rechtsstaat der Fall. Haben wir jedoch leider nicht.

    • In einem funktionierenden Rechtsstaat wäre das so. Hier wird, sofern es zu einer Verurteilung kommt, der Gebührenzahler es bezahlen.

    • Böhmermann macht Judenwitze:

      https://www.youtube.com/watch?v=CwrA3arsG10

      Ab Minute 11.

      Welt-Online veröffentlicht dieses Video nicht!!! Trotz mehrfacher Versuche.

      • Unglaublich, aber wahr.

    • Je mehr Richtersprüche (und mehr sind diese nicht) ich in derartigen Prozessen höre, desto mehr wächst in mir der Eindruck, das Richter sich zu Clowns machen.
      Ich stimme ihnen voll zu, Bömetmann, dessen Untefnehmen die Recherchen durchführten und zu verantworten haben, sollten den kompletten Lohnausfall bis jetzt, rückwirkend erstatten.
      Wie sonst sollte dieses Urteil als Konsequenz verstanden werden.
      Das sollte auch nur der „Schadenersatz“ sein.
      Im Übrigen ist der ÖRR abzuschaffen!

  • Böhmermann sollte persönlich haften. Schliesslich hat er ohnehin eine viel zu hohe Gage.

  • Da wurde ein Leben erheblich zerstört und der Verursacher bekommt Preise. In welchem Land sind wir gelandet? Warum muß ich so einen Mist noch mit Zwangsgebühren finanzieren? Was passiert mit Faeser, die in ihrem Amt auch keine rühmliche Rolle gespielt hat?

  • Ich gehe davon aus, dass nach dem rechtskräftigen Urteil ein Prozeß zum Schadensersatz folgt.

    • Hoffentlich!

  • Gemeint war doch sicherlich 2022?

  • Da werden wirklich knallharte Wattebällchen gegen die Propagandisten geschossen.
    Aua !
    Falls es zu Zahlungen kommen sollte, wird das von der GEZ eingesammelt …..

  • Grundproblem ist ZDF — die haben Böhmermann ins Fernsehen gestellt

  • „Sendung aus dem Jahr 2002“?
    Wohl kaum!

  • Schlampig steht umgangssprachlich für fahrlässig. Hier liegt aber, für jeden erkennbar, Vorsatz vor.

  • Wer ist Böhmermann?

  • Das Zdf hatte nur die Absicht zu diffamieren, sonst gar nichts.

  • Böhmermann und Satire: soviel Sarkasmus muß sein

  • Eine „schlampige Recherche“ ist doch die Methode beim ÖRR!
    Zusätzlich gesteigert durch ÖRR-KI!

  • Böhmermann macht Judenwitze:

    https://www.youtube.com/watch?v=CwrA3arsG10

    Ab Minute 11.

    Welt-Online veröffentlicht dieses Video nicht!!! Trotz mehrfacher Versuche.

    • Unglaublich!
      Danke für den Link.

      • Bitte verbreiten Sie den Link unter Ihren Freunden und Bekannten.

    • Ich habe gerade eben den Link auf Tichys Einblick gesehen!

  • Richter wirft Jan Böhmermann schlampige Recherche vor.
    Hier mal was zu unseren ungerechten Richtern;
    Die Fachkompetenz darf nicht überschätzt werden. Es gibt keine Ausbildung, mit Hilfe derer jemand Recht besser erkennen könnte als ohne sie. Eher ist das Gegenteil der Fall, wie Lichtenberg zutreffend feststellte:
    „Um sicher Recht zu tun, muß man nicht Jura studieren, aber man muß Jura studieren, um sicher Unrecht zu tun.“
    Es ist doch selbstverständlich, daß weder die Abgeordneten noch die Exekutive noch die Anwälte ein Interesse an richterlicher Unabhängigkeit haben, leider auch die Richter selber nicht, denn sie wollen ja nicht, daß ihre Urteile im Instanzenzuge von unabhängigen Richtern aufgehoben und mit Abwahl sanktioniert werden, und hungern nach Weisung von oben, denn sie wissen mangels Volkslegitimation ja nicht, wie sie entscheiden sollen.

  • So sieht sie aus, …… „ihre Demokratie“.

  • Erstaunlich, dass der noch sein Unwesen treiben darf.

  • Nach so langer Zeit fällt endlich mal ein Richterspruch ! Zu spät wie ich finde , den zum einen wurde deswegen Schönbohm seinen Job heute bekommt er ihn nichtmehr zurück und außerdem haben die meisten das längst vergessen ! Böhmermann darf aber weiterhin im ÖRR mit unseren Zwangsgebühren weiter hetzen! Eine Bananenrepublik 🫣

  • Subjektiv, Böhmermann war ein „Auftragskiller“. Schönbohm stand der Energiewende bezüglich Datensicherheit Smartmeter usw. im Wege. Mit dem Ende von Schönbohm wurde die ganzen Sicherheitsvorschriften gekillt und aktuell schwaudelt man über digitale Sabotagemöglichkeiten.

  • Wenn System auf System Stricher trifft. Köstlich.

  • Eine Kreatur des tiefen Staats.

  • Bei Systemkünstler gilt nur die Regierungshaltung!!!

    Da braucht es keine Recherche!

  • Bei ein wenig Menschenachtung, würde eine ÖR Sendeanstalt so einen Menschenverächter entlassen. Basta!

  • @Apollo – Im Artikel ist ein kleiner Fehler – die Sendung ist nicht von 2002

  • Existenzen zerstören ist das, was der selbsternannte Saubermann am liebsten tat und tut. Böhmermann und das ZDF sollten dazu verurteilt werden, den Schaden dieser öffentlich vernichteten Person in voller Höhe, nebst Zinsen, zu begleichen.

    • Ja, aber Bö. und Himmler privat, aus eigener Tasche. Vielleicht haben sie ja eine Verleumdungsversicherung abgeschlossen.

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