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Urteil in Berlin

Zurückweisung somalischer Migranten rechtswidrig: Bundespolizei vermutet gefälschte Geburtsurkunde

Im Fall des Berliner Urteils, das eine Zurückweisung somalischer Migranten blockierte, gibt es nun weitere Details: Die Bundespolizei geht dabei offensichtlich davon aus, dass bei deren finalen Einreiseversuch gezeigte Dokumente gefälscht waren.

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Der Fall mehrerer somalischer Migranten, deren Zurückweisung durch die Bundespolizei nun von einem Berliner Gericht für rechtswidrig erklärt worden war, schlägt immer höhere Wellen. Inzwischen wurde bekannt, dass die Migranten insgesamt drei Einreiseversuche an der deutsch-polnischen Grenze unternahmen – erst im dritten Fall stellten sie ein Asylgesuch und wurden erneut abgewiesen.

Nicht nur gab es widersprüchliche Angaben zum Zweck der gewünschten Einreise, sondern auch zum Alter, das laut Innenminister Dobrindt zuvor als volljährig, später aber als minderjährig angegeben wurde (Apollo News berichtete). Aus den Gerichtsunterlagen geht aber noch mehr hervor: Nämlich dass die Bundespolizei davon ausgeht, dass entsprechende Unterlagen dazu gefälscht sind.

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Denn die klagende Somalierin lieferte beim dritten Einreiseversuch eine Geburtsurkunde, die sie als 16-Jährige darstellte. Die Bundespolizei erklärt dazu gegenüber dem Gericht: Die „Echtheit der nunmehr vorgelegten Geburtsurkunde“ sei zweifelhaft, denn die „vorgelegte Kopie“ weise „mehrere Merkmale auf, die von amtlichen somalischen Urkunden“ abweichen. Man gehe daher davon aus, dass es sich „um ein von nicht amtlicher Seite ausgestelltes Dokument“ handele.

Das Gericht selbst stellt zusätzlich eine Behauptung, mit der die Somalierin ebenfalls ihre Einreise rechtfertigen wollte, in Frage: Ob diese nämlich wirklich „eine Tante in Deutschland habe, die bereit sei, die Vormundschaft für sie zu übernehmen“, sei offen. Das „vorgebrachte Verwandtschaftsverhältnis“ sei „bislang in keiner Weise belegt“. Zudem fehle vermutlich die „Voraussetzung des rechtmäßigen Aufenthalts der Tante“, weil sich diese „nach den vorgelegten Unterlagen noch im Asylverfahren befindet“.

Dennoch urteilte das Berliner Gericht am Ende im Sinne der Somalierin und wies ihr das Recht auf einen Grenzübertritt und die Prüfung ihres Asylantrags in Bezug auf die Zuständigkeit der EU-Mitgliedsstaaten nach der Dublin-Verordnung zu.

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51 Kommentare

  • Warum wundert mich das jetzt nicht?

  • Nebenbei
    Weil sie ein Shirt mit dem Aufdruck „Palestine“ trug, ist die Linken-Abgeordnete Cansın Köktürk am Mittwoch des Plenums des Bundestags verwiesen worden.
    Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) griff gegen 13.30 Uhr ein: Man habe vereinbart, dass weder Aufkleber noch sonstige Bekenntnisse auf T-Shirts eine Rolle im Plenum spielen dürften, so Klöckner. Sie habe Köktürk zuvor nicht öffentlich gebeten, ihren Pullover zu wechseln. „Sie lehnen das anscheinend ab, dann würde ich Sie bitten, die Sitzung zu verlassen.“
    Köktürk, die seit März für die Linke im Bundestag sitzt, verließ daraufhin das Plenum.
    Es ist nicht das erste Mal, dass die 32-Jährige mit ihrer Kleiderwahl Aufsehen erregt: Bei der konstituierenden Sitzung des Bundestags trug sie eine Kufiya, das sogenannte Palästinensertuch.
    (tonline)

    30
  • „Bundespolizei geht davon aus, dass vorgezeigte Dokumenten falsch sind“

    Ich setz’nen Hunni drauf, das Risiko ist überschaubar.

    34
  • Sollte es sich herausstellen, dass wir – mal wieder – betrogen wurden, wäre es konsequent, die beteiligten Personen der tätigen NGOs zum Ersatz jeglichen Schadens heranzuziehen (falls das möglich ist – sonst müssten wir für künftige Fälle wenigstens die rechtlichen Grundlagen hierfür schaffen) und auf jeden Falls den beteiligten NGOs jegliche staatliche Förderung sofort entziehen.
    Man kann ja mal hoffen.

    34
  • Nur noch irre!

  • Ich verstehe das also richtig: Die können uns irgendwelche Räuberpistolen erzählen und wir sind dann in der Pflicht, da hinterherzuermitteln, ob das stimmt? Gehts noch?!

    Ich erinnere mich, als ob es gestern gewesen wäre, wie damals Schengen eingeführt und die Grenzkontrollen abgeschafft wurden. Die Deutschen waren natürlich besorgt, dass ihnen die Asylanten die Bude einrennen und es sich in dem Schlaraffenland gemütlich machen, das wir eigentlich für unsere Mitbürger eingerichtet hatten, die unverschuldet in Not geraten. Aber wir wurden ja mit der Dublin-Regelung eingelullt – dass kein Asylant irgendwelche Ansprüche an Deutschland stellen könne. Dass das eher so lockere Ideen waren und ausgerechnet eine CDU-Regierung mal sagen würde „Ach, Dublin … das wenden wir nicht an. Hereinspaziert! Wer hat noch nicht, wer will nochmal?!“, daran hat damals niemand im Traum gedacht. Dass der Staat einen dermaßen verarschen könnte, das hat sich damals niemand vorstellen können.

    41
  • Bitte Apollo, es war ein Beschluss, kein Urteil, denn es folgt noch das Hauptsacheverfahren. Bitte dann doch aber richtig schreiben.

    13
  • Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist falsch! Das Dublin-Abkommen besagt ganz eindeutig, dass derjenige EU-Staat für das Asylverfahren zuständig ist, dessen Territorium der Asylsuchende als erstes betreten hat.
    In diesem Fall also Polen. Es bedarf keiner weiteren juristischen Feststellung, wer für das Asylverfahren zuständig ist. Die Bundespolizei konnte aufgrund der Tatsache, dass diese Personen aus Polen einreisen wollen, ganz klar feststellen, dass Deutschland NICHT für das Asylverfahren zuständig ist und die Einreise verweigern, respektive diese Leute nach Polen zurückschicken.. Das nennt man negative Feststellung. Und diese ist NICHT RECHTSWIDRIG!

  • Ich gehe davon aus, das das mindestens seit 2015 so gemacht wird!
    Und wenn das eine Behörde 10 Jahre nicht rafft, dann ist sie überflüssig!

    20
  • Keine Chance in den USA.
    Schon gar nicht, überhaupt dort einzureisen.
    Was läuft hier eigentlich wirklich?

  • Mich würden einmal statistische Daten zur Asylindustrie interessieren. Wie viele Leute verdienen ihr Geld damit und wie hoch ist der Umsatz. Sonst gibt es doch auch zu allen Branchen Zahlen.

  • Warum will das Gericht die Wahrheit so verbiegen???????

  • Richtig wäre jetzt, Festellung des vorsätzlichen Betruges, Entzug aller sozialen Leistungen und Rückkehr nach Litauen.

    6
  • Dadurch, dass jedwedes Arbeitsvermögen stets begrenzt ist, bleibt es äußerst erklärungsbedürftig, weswegen es ein Verwaltungsgericht für rechtswidrig hält, von vornherein sämtliche Begehren abzuweisen, die Leistungen abverlangen, die insofern ohnehin niemals erbracht werden können.

  • Beim Behaupten von bestehenden Familienverhältnissen von Kindern sollte generell eine genetische Untersuchung vorgenommen werden.
    P.S.: Damit nicht mit das Argument einer Diskriminierung bestimmter Personenkreise hochkommt am besten auch generell bei jeder Vaterschaftserklärung (auch bei Deutschen). Wenn es diese Möglichkeit gibt, warum sie dann nicht ergreifen.

  • Apollo, ist die Story nicht von Nius? Da findet man wesentlich mehr zusammenhängende chronologisch erarbeitete Informationen.

  • NGO’s können wertvolle Tipps geben, wie Dokumente „echt“ aussehen. Notfalls Hilfe ausm www.

  • Komplettbeschiss = Einreise
    Prozessbetrug = Einreise
    Urkundenfälschung = Einreise
    falsche Angaben = Einreise
    Helfer in den Knast ?
    Doch nicht in Deutschland!
    Pro Aysl ist doch legaler Komplettbeschiss.
    Der Richter ist da auch Mitglied
    und spendet regelmäßig, oder ?
    Wäre doch mal interessant zu sehen,
    welche Verbindungen der Richter
    zu Pro Asyl hat.
    Mitglied der Grünen ist er ja.

  • das waren schlichtweg Kriminelle, welche unter Vortäuschung von falschen Tatsachen illegal, also Straftat, einreisen wollten. Jetzt weis ich, was mit Fachkräften gemeint ist, nämlich tricksen, täuschen und betrügen- das müssen wir lernen, wir können nur Doppelmoral – Sarkasmus aus-

  • Was die brauchen neuerdings gültige Dokument? Dann hätten wir aber geschätzte 2 Million weniger. Die einzigen die hier gültige Dokumete brauen sind bekanntlich die „Eingeborenen“ die diesen ganzen Schwachsinn finanzieren müssen!

  • Lügen über Lügen offensichtlich. In diesem Land geht das bei migrantischem Hintergrund!!!! Nur als „Bio-Deutscher“ hat man da weniger Glück, schon bei so simplen Ordnungswidrigkeiten wie Parken ohne Parkscheibe oder geringfügiger Geschwindigkeitsüberschreitung. Da kennt der Staat, seine Behörden, die Justiz, die Haftbefehle ausstellt, wenn der Strafzettel nicht bezahlt wird!! keine Nachsicht!

  • Legt ihr doch mal ein gefälschtes Dokument vor…hui da ist aber dann was los…😂😂😂😂

  • Es ist also nicht möglich, einen Asylantrag in Polen zu bearbeiten??? Spätestens jetzt sollte auch dem Starrsinnigsten ein Licht aufgehen! Aber der Bevölkerungsaustausch ist ja „rechte“ Gedankentheorie … ich vergaß!
    Es ist erstaunlich, dass sich die ganze Welt den Ort ihres Asylantrags frei aussuchen kann! Zumindest bei uns. Das vielbeschworene Völkerrecht sagt da nämlich etwas ganz anderes … Aber das ist ja auch „rechts“!

  • Der entscheidende Richter ist – so ein Zufall, Mitglied der Grünen. Und war für die Entscheidung mit seiner 6. Kammer gar nicht zuständig.
    Drei Somalier, die aus dem Ausland in Deutschland Prozesse führen, zwei NGO’s, darunter „pro Asyl“ und ein grüner Richter.
    Das stinkt zum Himmel nach Sabotage und Korruption.

  • Das „Urteil“ ist ein vorl.(!) Eilbeschluß, nicht die Hauptentscheidung.
    Die für Somalia zust. Kammer ist Nr. 28. An sich gezogen hat das aber der GRÜNE Richter v. Alemann der 6. Kammer, der NICHT zuständig ist. Erneut Rechtsbeugung durch Grüne. Radikalenerlaß 2.0 jetzt!

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