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David Schraven

Recherchen nicht im „Kern“ bestätigt: Gericht untersagt Correctiv Falschaussagen über Urteil

In einem Interview behauptete Correctiv-Geschäftsführer Schraven, dass die Berichterstattung über das „Geheimtreffen“ im „Kern“ bestätigt wurde. In einem Beschluss hat das Landgericht Hamburg nun klargestellt, dass diese Darstellung unwahr ist - und untersagte ihm die Behauptung.

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Im Februar wurden die Recherchen zum angeblichen „Geheimtreffen“ in Potsdam, bei dem mehrere AfD- und CDU-Politiker teilnahmen, teilweise einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen. Dem Urteil des Landgerichts Hamburg zufolge verbreitete Correctiv Falschbehauptung über den Staatsrechtler Ulrich Vosgerau, der ebenfalls im Zusammenhang mit dem Gerichtsurteil steht. Gegen Correctiv wurde eine einstweilige Verfügung erwirkt und das Weiterverbreiten der Falschaussage untersagt. Das Medium darf nun nicht mehr berichten, dass Vosgerau den Vorschlag, „man könne vor den kommenden Wahlen ein Musterschreiben entwickeln, um die Rechtmäßigkeit von Wahlen in Zweifel zu ziehen“, für denkbar hält.

Das Medium verkaufte die Gerichtsentscheidung dennoch als großen Erfolg. Correctiv-Chef Schraven erklärte In einem Interview mit der FAZ: „Der Kern unseres Artikels ist damit bestätigt worden: dass bei diesem Geheimtreffen über einen Masterplan gesprochen wurde, mit dem ‚Remigration‘ betrieben werden sollte, und daß das auch Menschen mit Zuwanderungsgeschichte betrifft“. Weiter erklärte er: „Das Gericht hat mehrmals gesagt, dass das, was von uns vorgetragen worden ist, die ‚prozessuale Wahrheit‘ ist.“ Doch auch dieser Darstellung widerspricht das Landgericht in Hamburg. Den Correctiv-Bericht habe man keiner inhaltlichen Kontrolle unterzogen.

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Wie der Anwalt Vosgeraus, Carsten Bennecke via Twitter berichtet hat das Landgericht noch im Februar in einer Pressemitteilung klargestellt, dass „alle weiteren Inhalte der Correctiv-Berichterstattung, insbesondere ob, durch wen und in welchem Umfang die in dem Artikel thematisierte ‚Remigration‘ von Menschen mit Migrationshintergrund, die einen Aufenthaltsstatus oder die deutsche Staatsbürgerschaft haben, auf der Veranstaltung in Potsdam diskutiert wurde“ nicht „Gegenstand der Entscheidung“ gewesen seien. Das tätigen von entsprechenden Behauptungen wurde Schraven nun ausdrücklich vom Landgericht untersagt.

In einem Beschluss vom 7. Mai heißt es: „Der … Durchschnittsleser entnimmt der streitgegenständlichen Passage aus dem Antrag zu 1.a., dass das Gericht sich in seiner Entscheidung zu dem näher beschriebenen „Kern des Artikels“ geäußert und diesen bestätigt hat. Dies entspreche jedoch nicht der „prozessualen Wahrheit“. Weiter heißt es: „Die so verstandene Tatsachenbehauptung ist unwahr. Das Gericht hat in der hier thematisierten Entscheidung hierzu keine Aussage getroffen.“ Dem Correctiv-Geschäftsführer David Schraven ist es ab sofort untersagt entsprechende Behauptungen in der Öffentlichkeit zu äußern.

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