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Selbstbestimmungsgesetz

Queerbeauftragter Lehmann will keine Pflicht-Beratung für Jugendliche vor Geschlechtswechsel

In einer kleinen Anfrage der Unionsfraktion wurde der Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz befragt. Die Antwort offenbart: Lehmann hält verpflichtende Beratungsgespräche für Jugendliche vor dem amtlichen Wechsel ihres Geschlechts für unnötig.

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Das von der Ampel-Regierung vorgeschlagene Selbstbestimmungsgesetz ist unter den gesellschaftspolitischen Vorhaben der Bundesregierung besonders umstritten. Insbesondere die Kritik an mangelnden Schutzvorkehrungen für Kinder und Jugendliche, die eine Änderung ihres Geschlechtseintrags vornehmen möchten, wird deutlich. Trotzdem sieht die Bundesregierung laut der Antwort des Queerbeauftragten Sven Lehmann (Grüne) auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion keinen Bedarf zur Nachjustierung.

Die Ausführungen von Lehmann weisen darauf hin, dass sich der Gesetzentwurf noch in der parlamentarischen Beratung befindet, und die Antworten beziehen sich daher auf den Kabinettsentwurf. Lehmann scheint jedoch keinen Änderungsbedarf zu erkennen.

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Dies gilt auch für die von mehreren Experten und zuletzt auch vom Bundesrat geforderte verpflichtende Beratung von Jugendlichen vor einer Änderung des Geschlechtseintrags. Lehmann lehnt die Frage der Union, ob es eine gesetzlich vorgeschriebene Beratung oder Begutachtung geben soll, ab: „Die Bundesregierung hat bei der Erstellung des Gesetzentwurfs eine Beratungspflicht gerade auch im Hinblick auf Minderjährige geprüft und diese nicht für erforderlich gehalten“, lautet die Antwort. Es wird davon ausgegangen, dass Kinder und Jugendliche, die eine Änderung des Geschlechtseintrags beabsichtigen, und ihre sorgeberechtigten Personen eine so weitreichende Entscheidung im Regelfall nicht ohne Unterstützung treffen wollen und werden.

Lehmann betont, dass das Selbstbestimmungsgesetz bewusst keine staatlich kontrollierte Aufklärung über die Folgen der Änderung des Geschlechtseintrags oder eine verpflichtende Beratung vorsieht. Dies würde dem primären Regelungsziel des Gesetzes widersprechen, nämlich den betroffenen Personen eine autonome Entscheidung in Bezug auf ihre geschlechtliche Selbstbestimmung zu ermöglichen. „Der Fokus der Bundesregierung liegt daher auf der Stärkung von Beratungsangeboten statt der Etablierung einer starren Pflichtberatung.“

Jugendschutz für Ampel keine Priorität

Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche. Die Bundesregierung hat sich intensiv mit Stellungnahmen von Wissenschaftsverbänden und wissenschaftlichen Institutionen auseinandergesetzt. „Unter den eingegangenen fachmedizinischen Stellungnahmen besteht weitgehend Konsens, keine verpflichtende Beratung oder Begutachtung von Kindern und Jugendlichen zu fordern, bevor diese ihren Geschlechtseintrag ändern dürfen.“ Im Rahmen des Aktionsplans „Queer leben“ wird derzeit „in einem partizipativen Prozess mit Ländern und Zivilgesellschaft“ an Stärkung und Ausbau der bereits bestehenden Beratungsstrukturen gearbeitet.

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Auf die Frage, ob durch den erleichterten Wechsel des Geschlechtseintrags möglicherweise auch zu verfrühten Entscheidungen bezüglich einer medizinischen Transition kommen könnte, antwortet die Bundesregierung ausweichend. „Der Entscheidungsprozess für geschlechtsangleichende Maßnahmen bei minderjährigen trans* Personen ist hochkomplex und muss bei jeder betroffenen minderjährigen Person individuell erfolgen“, heißt es in der Antwort. Die Bundesregierung plane derzeit keine deutschlandweite statistische Erfassung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die von Genderdysphorie oder Genderinkongruenz betroffen sind.

In seiner Antwort an die Union geht Lehmann auch auf die Frage ein, was passiert, wenn Eltern sich über den vom Kind gewünschten Wechsel des Geschlechtseintrags nicht einig werden können. In diesem Fall kann das Familiengericht einem Elternteil die alleinige Entscheidung in der Sache übertragen. Dabei werde „maßgeblich zu berücksichtigen sein, welcher Elternteil am besten eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu treffen vermag“, heißt es in der Antwort. „Das ist insbesondere dann wichtig, wenn ein Elternteil möglicherweise Gründe hat, die seiner persönlichen Einstellung entspringen und nicht mit dem Kindeswohl verbunden sind.“

Die CDU-Abgeordnete Mareike Wulf, Berichterstatterin der Union im Familienausschuss, zeigte sich unzufrieden mit den Antworten der Bundesregierung. „Die Ampel scheint weder willens noch in der Lage zu sein, auf berechtigte Zweifel und Sorgen angemessen einzugehen. Das zeigt sich insbesondere bei den Regelungen für Kinder und Jugendliche“, sagte Wulf. Im Familienministerium sei man offensichtlich nicht gewillt, auch nur „ein Mindestmaß an Jugendschutz zu gewährleisten“.

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