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Neuer Medienerlass

Polizei in NRW soll Nationalität von Tatverdächtigen zukünftig immer offenlegen

In Nordrhein-Westfalen sollen ab Herbst in den Pressemitteilungen der Polizei die Nationalität von Tatverdächtigen immer genannt werden. Bisher musste dafür eine „Verbindung zwischen der Herkunft und der Straftat“ bestehen – außer es handelte sich um einen Deutschen.

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Ab Herbst soll die Regelung in Kraft treten. Die Nennung der Nationalität soll auch die Polizisten entlasten

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Nordrhein-Westfalen plant eine Änderung des Medienerlasses. Künftig soll in Pressemitteilungen der Polizei stets die Nationalität der Tatverdächtigen angegeben werden – unabhängig davon, ob es sich um Deutsche oder Ausländer handelt. Diese Pläne des Innenministers Herbert Reul (CDU) wurden dem WDR bekannt. Die neue Regelung soll ab Herbst in Kraft treten.

Begründet wird Schritt mit den jüngsten Kriminalstatistiken, die einen Anstieg der Straftaten durch Personen mit Migrationshintergrund verzeichnen. Ziel sei es, mehr Transparenz zu schaffen. Von den insgesamt rund 485.000 Tatverdächtigen in Nordrhein-Westfalen hatten laut Kriminalstatistik im Jahr 2023 etwa 35 Prozent keinen deutschen Pass – ein Anstieg von 10 Prozent. Bei Gewaltdelikten sind es mehr als 40 Prozent ohne deutsche Pass.

Der aktuelle Medienerlass stammt aus dem Jahr 2011 und wurde von der damaligen rot-grünen Landesregierung verabschiedet. Darin heißt es: „Auf die Zugehörigkeit zu einer Minderheit wird in der internen und externen Berichterstattung nur hingewiesen, wenn sie für das Verständnis eines Sachverhalts oder für die Herstellung eines sachlichen Bezugs zwingend erforderlich ist.“

Dies führte in der Praxis meist dazu, dass die Nationalität von Tatverdächtigen Medien per se nicht mitgeteilt wurde, selbst wenn dies von öffentlichem Interesse wäre. Oder wenn, dann nur bei deutschen Staatsbürgern. Immer wieder gab es Pläne für einen neuen Medienerlass, der die Nennung der Nationalität weniger stark einschränkt. Bisher scheiterten sie.

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